Diskussion:EncroChat

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von FrancisMortain in Abschnitt Literatur
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „EncroChat“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Sitz Bearbeiten

Der Spiegel schreibt, dass die Firma in den Niederlanden ihren Sitz hatte.--Falkmart (Diskussion) 11:47, 21. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Der Sitz der Frima wurde offenbar verschleiert. Und die Besitzer der Firma waren sich anscheinend bewußt, Dienstleister für das organisierte Verbrechen zu sein. Indizien dafür finden sich unter anderem hier: https://community.beck.de/2022/01/16/diskussion-um-die-verwertbarkeit-von-encrochat-inhalten --2003:E7:7F30:9601:D52C:336B:DBAE:9A5E 08:22, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Literatur Bearbeiten

Warum soll die Diskussion der entsprechenden Gerichtsentscheidungen in der Literatur nicht in dem Artikel dargestellt werden, @FrancisMortain? (Nebenbei übrigens: Warum hast Du das geschützte Leerzeichen bei "5. Strafsenat" entfernt?) -- 🖅 09:04, 9. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Die Diskussion kann natürlich in dem Artikel dargestellt werden. Das Magazin halte ich aber für eine nach WP:BLG#NPOV unzulässige Quelle. Zudem ist der Verfasser des Artikels, aus dem zitiert wird auch Referent für Innenpolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag auch das spricht in meinen Augen gegen die Neutralität des Belegs. Zudem machen mehre Sätze keinen Sinn. Die Mischung aus wörtlicher und indirekter Rede war außerdem insgesamt schwer lesbar.
Bei einem solchen Thema sollte in meinen Augen auf Fachliteratur wie NJW etc. zurückgegriffen werden oder aber auf Artikel von Rechtswissenschaftlern in auflagenstärkeren Medien. --FrancisMortain (Diskussion) 15:18, 9. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Diese Entscheidungsanmerkung könnte man zum Beispiel verwenden.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/22-09/index.php?sz=8 --FrancisMortain (Diskussion) 15:43, 9. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Die Entscheidungsanmerkung von Meyer-Mews kann gerne eingebaut werden. Primärquellen können gleichwohl gar nicht neutral sein, auch nicht Meyer-Mews. Es soll ja gerade eine Diskussion dargestellt werden, in der Meinungen - und nicht Tatsachen - vertreten werden. Dass von mir geschriebene Sätze keinen Sinn ergeben hätten, bestreite ich. -- 🖅 10:49, 10. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Zu der Rechtswidrigkeit der Datenerhebung führt CILIP die Voraussetzungen der... und das... an. Der Inhalt dieser Aussage erschließt sich mir nicht.
Rechtswidrig sind Akte der staatlichen Gewalt, wenn es keine Ermächtigungsgrundlage gibt oder gegen formelles und materielles Recht verstoßen wir/ dieses nicht eingehalten wird. Aus dem Satz erschließt sich mir zumindest nicht, welcher dieser Fälle hier vorliegt.
der BGH ignoriere in seiner Entscheidung schlicht, wie BKA und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Gerichte gezielt im Unklaren über die tatsächliche Herkunft ihres „Anfangsverdachts“ gelassen hätten. Ergibt für mich keinen Sinn, weil keine Ausführung über das wie folgt. Haben sie getäuscht, verschwiegen oder gelogen? Oder geht es allein darum, dass sie sie gezielt im Unklaren gelassen haben? --FrancisMortain (Diskussion) 11:22, 10. Jan. 2024 (CET)Beantworten