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Aufgrund der neuen Produkte wird sich dieses Verhältnis wahrscheinlich bald ändern, der Zuspruch des Nuva-Ringes ist beispielsweise sehr hoch. Habe diesen Satz gelöscht, da a) er unverständlich ist (Nuva-Ring wird nicht erklärt, gemeint ist Vaginalring), b) er sehr nach Werbung riecht (Markenname Nuva, Tendenz), c) es sich um eine unbegründete und auch kaum begründbare Spekulation handelt, die in einem lexikon nichts zu suchen hat. -- Mautpreller 14:28, 16. Aug 2005 (CEST)

Was, bitte, ist "Zürcher Hodenbaden" ???

Jetzt mal ne dämliche Frage, gilt in der BRD nicht ein erigiertes männliches Glied als Pornografie ? Wie sieht das in anderen Ländern aus ? Schlieslich gibt es hier ja kein AVS

Wissenschaftliche Werke gelten in der BRD von vornherein als nicht pornographisch im Sinne des § 184 StGB, hier greift Art. 5 Abs. 3 GG.
Abgesehen davon gilt eine Darstellung nach weitgehend akzeptierter Rechtsauffassung lediglich dann als pornographisch gemäß § 184 Abs. 1 StGB, wenn "sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt." (BGHSt 37, 55, 60.)
Bei anderen Ländern gilt: Andere Länder, andere Sitten. Aber in den deutschsprachigen Ländern gibt es in diesem Fall keine großen Unterschiede.