Diskussion:Emil Tiedemann

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Alfred Löhr in Abschnitt Belege fehlen oder sind mangelhaft

Belege fehlen oder sind mangelhaft Bearbeiten

Die Angaben auf den Rückseiten/Revers bzgl. abgebildeter Preisen/Medaillen/Auszeichnungen stellen keinen Beleg dar. Sie sind daher als Nachweis ungeignet. Die Angaben können von Partner und/oder Vorgängern übernommen worden sein, ohne das es kenntlich gemacht wird. Ähnliches gilt für die Angaben zu Adressen von Ateliers und Filialen. Die bloße Aufzählung von Städtenamen ohne die Angabe, für welchen Zeitraum das Atelier an welcher Adresse ansässig war, ist unzureichend. Die Angaben auf den Revers dienten ausschließlich werblichen Zwecken und sind daher als Nachweis ungeiegnet.--Sorgenlos (Diskussion) 19:41, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten

So pauschal kann man die Bedeutung der Revers-Informationen ja nicht abtun. Für die Auszeichnungen sind ja auch Belege zitiert. Für Hinweise auf Filialateliers in anderen Städten mögen Präzisierungen erwünscht sein, aber diese haben zur Voraussetzung, dass man erst mal weiss, wo die Filialen waren, dann kann man erst auf die Suche nach datierungsmäßigen Eingrenzungen gehen. Was ich für wirklich überflüssig halte, sind die "Hoffotografen-Listen", von denen man ja inzwischen weiss, dass diese Titel käuflich zu erwerben waren und nicht notwendig mit einer entsprechenden Tätigkeit verbunden waren. --Alfred Löhr (Diskussion) 17:17, 6. Feb. 2018 (CET)Beantworten