Diskussion:Ehrwürdiger Diener Gottes

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Jordi in Abschnitt Diener Gottes

Diener Gottes Bearbeiten

Bin dir nie böse, und du hast natürlich recht, dass im Prinzip jeder anständige Gläubige diese Bezeichnung verdienen sollte. Im dt. Sprachraum ist diese Titelei auch nicht so verbreitet, in der Quelle (unter Weblink) wird es aber auch ausdrücklich erwähnt und mir ist es aus dem romanischen Sprachraum auch sehr geläufig. Die Angabe "Dienerin Gottes sowieso" zeigt an, dass die erste Stufe überschritten und ein bfl. Prozess erfolgreich eingeleitet wurde.

Die nichtöffentliche Verehrung, die damit "erlaubt" sein soll, unterscheidet sich im Prinzip natürlich auch nicht von der privaten Verehrung, die man auch jedem anderen verstorbenen Christen entgegenbringen kann, den man für selig erachtet, sie ist nur gewissermaßen kirchlich grds. gebilligt oder gutgeheißen, natürlich nur unter Vorbehalt und ohne jede Garantie ;-)

Ob man das hier erwähnen muss, weiß ich nicht, ich halte es für besser, weil es sonst immer wieder zu Verwechslungen zwischen ehrwürdigen und nicht ehrwürdigen Heiligsprechungskandidaten kommt. Alternative wäre ein eigener Artikel für den Titel "Diener Gottes" (ohne "ehrwürdig"), aber das machte es noch komplizierter.--Jordi (Diskussion) 09:56, 2. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Mir fiel die Sache mit dem Diener Gottes WiMRE beim Tod Georg Kardinal Sterzinskys auf. Obwohl für diesen kein Seligsprechungsprozeß eingeleitet wurde, lag es nahe, ihn als Diener Gottes zu bezeichnen. – Die Sache mit der nichtöffentlichen Verehrung bzw. einem Artikel Diener Gottes sehe ich ähnlich, darüber hinaus, was wollte man mangels Substanz in einen solchen Stub schreiben? In der Regel wird meines Wissens bei Kandidaten, die zum ehrwürdigen Diener Gottes erhoben werden, dies im Artikel vermerkt, ebenso wie die Anerkennung von Wundern, wenn es dann auf die Seligsprechung zu geht. Insofern sollte es nicht zu Verwechslungen kommen. --Turris Davidica (Diskussion) 10:05, 2. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Die Verwechslungen sind gerade wegen der unterschiedlichen Sprachgewohnheiten leicht möglich. Nimm das Beispiel dieses peruanischen Beichtmärtyrers Pedro Marieluz Garcés, in dessen Kontext stieß ich darauf. Er wird in der Liste der Seligsprechungskandidaten des kamillianischen Generalpostulators durch ein gut sichtbares "Servo de Dio ..." ausgezeichnet, das ihn von den anderen abhebt. Da kommt man unbedarfterweise leicht auf den Gedanken, er sei "verehrungswürdig", aber das stimmt nicht. Das Verfahren ist wohl längst versandet (weil die historischen Belege zu dünn sind), wurde aber zumindest im Ebm. Lima seinerzeit erfolgreich abgeschlossen, deshalb der Titel. Als Märtyrer braucht er ja auch gar keinen heroischen Tugendgrad, sondern könnte vom "Diener Gottes" direkt zum "Seligen" springen und den "Ehrwürdigen Diener" überspringen, wenn das Martyrium feststeht. Wäre ein Tugendgrad festgestellt, würde man ihn auf Ital. "Venerabile ..." nennen.
Deshalb sollte das vielleicht doch wieder rein. Es ist halt der technische Sprachgebrauch. Kard. Sterzinsky oder jeden anderen verst. Bf. im allg. Sinn als "Diener Gottes" zu bezeichnen, ist deswegen ja nicht verboten.--Jordi (Diskussion) 12:12, 2. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Hm, ich bin nicht sicher, ob ich dich jetzt richtig verstehe. Der Kamilianer wird ja explizit „Diener Gottes“ genannt (im Gegensatz zum ehrwürdigen Diener, wie du ja selbst schreibst. Wäre er venerabile, wäre er buchstäblich ehrwürdig, ohne das venerabile in diesem Falle eben nicht. --Turris Davidica (Diskussion) 12:25, 2. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Er ist ja auch nicht venerabile, sondern "nur" servo de Dio. Das ist aber (dieser Titelsystematik nach) schon mehr als ein einfacher Seligsprechungskandidat (wie die anderen Kamillianer auf der Liste), über den im Bistum noch nicht entschieden wurde, ob er nach Rom zur weltkirchlichen Anerkennung empfohlen wird oder nicht. "Diener Gottes" sind die Leute, für die im Bistum schon ein Verfahren gelaufen ist, sodass der Ball jetzt in Rom liegt.--Jordi (Diskussion) 12:34, 2. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
In der CE finde ich dazu

„Canonization, therefore, creates a cultus which is universal and obligatory. But in imposing this obligation the pope may, and does, use one of two methods, each constituting a new species of canonization, i.e. formal canonization and equivalent canonization. Formal canonization occurs when the cultus is prescribed as an explicit and definitive decision, after due judicial process and the ceremonies usual in such cases. Equivalent canonization occurs when the pope, omitting the judicial process and the ceremonies, orders some servant of God to be venerated in the UniversalChurch; this happens when such a saint has been from a remote period the object“

(Hervorhebung von mir) „Some servant of god“ scheint mir hier in der Weise verwendet, als wenn es zuvor kein förmliches Verfahren gegeben hätte. --Turris Davidica (Diskussion) 13:07, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Kenne das nicht anders, als es die im Artikel verlinkte Seite beschreibt.
Die entsprechenden Darstellungen z.B. der engl. Wikipedia (en:Servant of God#Catholic Church, en:Canonization#Roman Catholic procedure since 1983) sind m.E. völlig richtig.
Die Darstellung des Prozessverlaufs durch die Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsprozesse des Bistums Regensburg sagt das auch so:
Sobald das Verfahren (Causa) eröffnet ist, erhält die jeweilige Kandidatin oder der Kandidat den Titel „Dienerin Gottes“ bzw. „Diener Gottes“.
Hatte mich aber insofern falsch ausgedrückt, als das Diözesanverfahren mit der Zuerkennung der Bezeichnung "Diener Gottes" nicht abgeschlossen oder "gelaufen" ist, sondern eigtl. erst richtig beginnt. Dennoch gehen diesem Eröffnungsbeschluss oft (jahre)lange Voruntersuchungen und Konsultationen voraus. Es müssen unterschiedliche Stellen innerhalb und außerhalb des Bistums angehört werden und es braucht ein Unbedenklichkeitsdekret (Nihil obstat) aus Rom, oft werden auch schon vorgezogene Zeugenbefragungen durchgeführt, damit keine Zeugen wegsterben. In dieser Zeit der Voruntersuchungen zwischen Heiligsprechungsantrag und Eröffnung der Causa wird der Kandidat noch nicht als "Diener Gottes" bezeichnet, jedenfalls nicht in dieser offiziellen Sprechweise des Kanonisierungsverfahrens.
Außerhalb dieser verfahrenstechnischen Sprachregelung spricht glaube ich wenig dagegen, verstorbene oder auch lebende Gläubige so zu bezeichnen, aber das ist dann gewissermaßen untechnisch gesprochen.
Dein Zitat betrifft den Spezialfall der außergerichtlichen Heiligsprechung von Leuten, für die ein förmliches Verfahren praktisch keinen Sinn mehr hat, weil sie schon so lange tot sind oder Ähnl. (zuletzt etwa Hildegard von Bingen oder Angela von Foligno). Wie da der Sprachgebrauch ist, weiß ich auch nicht, auch nicht ob man diese Menschen vor ihrer Heiligsprechung als "Diener Gottes" bezeichnete oder ob vllt. ein förmliches Verfahren vorher schonmal eröffnet war, aber auf normalem Wege nicht weiterkam (das würde die Bezeichnung erklären). Es kann aber m.E. auch sein, dass der Ausdruck hier einfach im analogen Sinn verwendet wird und svw. "Heiligsprechungskandidat" per se bedeuten soll.--Jordi (Diskussion) 17:16, 4. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Hab jetzt die Quelle gefunden, die keine Fragen offen lässt ;-) --Jordi (Diskussion) 03:14, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

  • Quellschrift:
I. I Titoli utilizzati nella Causa
1. Servo di Dio
Durante l'iter della causa lo stato canonico del Servo di Dio viene indicato dai diversi titoli che gli sono concessi dalle autorità ecclesiastiche. Di per sé, il titolo di Servo di Dio non ha valore canonico. Esso è un termine concesso a qualcuno che vive quotidianamente la sequela Christi al servizio dei fratelli e delle sorelle nella Fede. Cosí normalmente il termine Servo di Dio viene utilizzato come sinonimo di fedele e di buon seguace di Cristo, mentre al Santo Padre, a partire da Gregorio I, viene riservato il titolo di Servo dei Servi di Dio.
La Sanctorum Mater afferma che “è chiamato ‘Servo di Dio’ il fedele cattolico di cui è stata iniziata la causa di beatificazione e canonizzazione”1. Il termine di Servo di Dio, pertanto, è utilizzato in modo analogo nelle cause di canonizzazione, in quanto indica qualcuno che è morto in concetto di santità perché ha vissuto una vita santa, praticando eroicamente le virtù cristiane (in questo caso è chiamato confessore) o perché è stato ucciso come testimone della Fede (in questo caso è chiamato martire).
2. Venerabile Servo di Dio
Nella legislazione prima del 1913, il titolo di Venerabile o, quello più esteso, Venerabile Servo di Dio, era concesso al Servo di Dio dopo la pubblicazione del Decreto di Introduzione della sua causa di canonizzazione da parte della Santa Sede. L'introduzione canonica della causa era basata solamente sulla verifica dell'esistenza della fama di santità o di martirio o dei segni, goduta dal Servo di Dio tra una parte significativa del popolo di Dio. Il Servo di Dio, al quale era stato concesso il titolo di Venerabile prima di uno specifico intervento di Pio X del 26 agosto 19132, e quindi prima della promulgazione del Codex Iuris Canonici del 1917, mantiene il diritto acquisito e viene chiamato ancora con tale titolo.
Dopo l'anno 1913, però, il titolo di Venerabile o Venerabile Servo di Dio viene concesso al Servo di Dio solo dopo la promulgazione del Decreto sull'eroicità delle sue virtù o di quello sul suo martirio. In altre parole, il Sommo Pontefice riconosce ufficialmente che egli ha seguito più da vicino l'esempio di Cristo con l'esercizio eroico delle virtù o l'effusione del sangue e, pertanto, può essere proposto alla devozione e all'imitazione del fedeli3.
1 Sanctorum Mater, Art. 4 § 2.
2 Cf. a questo riguardo Acta Apostolicae Sedis 5 (1913) 436–438.
3 Divinus perfectionis Magister, Introduzione.
Quelle: offizielles Lehrbuch des Fortbildungsstudiums für Postulatoren der vatikanischen Heiligsprechungskongregation
Congregatio de Causis Sanctorum – Vincenzo Criscuolo, Daniel Ols, Robert J. Sarno (Hrsg.): Le Cause dei Santi. Sussidio per lo Studium. Libreria Editrice Vaticana, 3. Aufl., Rom 2014, S. 341f.

Zsfg.: Es wird also in der Tat zwischen allgemeinem und verfahrenstechnischem Sprachgebrauch unterschieden. Im allgemeinen kirchlichen Sprachgebrauch kann als Diener Gottes jeder Gläubige bezeichnet werden, der „auf gutem Weg der Nachfolge Christi“ ist. Der spezielle Sprachgebrauch des Seligsprechungsverfahrens folgt dagg. der Regelung aus Art. 4.2 der 2007 promulgierten Verfahrensregeln Sanctorum Mater: „Diener Gottes wird ein katholischer Gläubiger genannt, für den ein Selig- und Heiligsprechungsverfahren eröffnet ist.“ Es handelt sich danach um eine(n) im Ruf der Heiligkeit Verstorbene(n), von dem/der angenommen wird, dass er/sie einen heroischen Tugendgrad erreicht hat („Bekenner“) oder als Glaubenszeuge getötet wurde („Märtyrer“).--Jordi (Diskussion) 03:14, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten