Diskussion:E-Ticket

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 217.186.35.193 in Abschnitt Umgang der Grenzbeamten mit E-Tickets

e-ticket im flugverkehr Bearbeiten

also, es verhält sich beim "elektronischen ticketing" im flugverkehr mitnichten so dass man am check-in das ticket bekommt...im artikel heisst es:

"Bei Einlösung des Tickets muss er seine Identität, beispielsweise anhand seiner Kreditkarte, nachweisen und erhält dann das eigentliche Ticket ausgehändigt"

das ist nicht korrekt...was man am checkin erhält ist der "boarding pass" bzw. die "bordkarte"

http://en.wikipedia.org/wiki/File:Bpass.jpg

...NICHT das (papier-)ticket...das sah mal (sieht manchmal/sehr selten noch so) aus:

http://en.wikipedia.org/wiki/File:Flugschein.JPG

als "bsp-ticket" (das ist im grunde eine kombination aus ticket und boarding-pass)

oder als "sata-ticket":

http://www.travelcuts.com/en/01%20Home/Contact%20Us/images/IATAticket.gif

wie man sieht stehen auf den "richtigen (papier-) tickets" noch weitergehende infos zu preis und taxes etc...bei sata und bsp handelt es sich um unterschiedliche "abrechnungsformen" zwischen dem carrier und dem vermittler des tickets

ein "e-ticket" existiert im grunde nur in "virtueller form"

ich finde der artikel sollte mal abgeändert werden

meine kenntnisse zu diesem sachverhalt habe ich durch meine tätigkeit im reisebüro...viele unserer kunden sind oft verwirrt was das das ticketing angeht...der artikel hilft dann auch nicht weiter

gruß harry prof.fink (16:11, 28. Dez. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Umgang der Grenzbeamten mit E-Tickets Bearbeiten

Es gibt ja Länder, die erwarten, dass man bei der Einreise dem Grenzbeamten ein Rückflugticket vorweisen kann. (zum Beweis, dass man nicht dauerhaft im Land bleiben will) Wie regeln die das denn, wenn nur noch papierlose Tickets im Umlauf sind? -- 217.186.35.193 18:23, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten