Diskussion:Dorothé Reinoss

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 88.73.127.16 in Abschnitt Löschung von Seiteninhalt - Unterschrift

Artikel zum Namen Dorothé Reinoss

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Den Namen Dorothé noch mit einem e zu ergänzen ist wie Schiff(fahrt) zu schreiben. Der Strich auf e weist auf einen lang gesprochenen Buchstaben hin.

Auch wenn der Name des öfteren falsch zu finden ist. Aus erster Quelle ist mir die korrekte Schreibweise von ihr bekannt Bitte den Artikel wieder von Dorothée Reinoss in Dorothé Reinoss zurückändern... -- 88.130.155.227 16:51, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten

hab verschoben--JonBs 10:07, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Über Namen kann man nicht sinnvoll diskutieren, aber das Beispiel mit der Schifffahrt ist so doof, dass es nicht unwidersprochen bleiben sollte. Natürlich ist der weibliche Name mit Accent korrekt nur "Dorothée"; nur weil manche Eltern kein Französisch können, muss man Leute, die es können und daher den Namen "falsch richtig" schreiben (siehe fr:Dorothée), nicht gleich so anmachen. --AndreasPraefcke 19:28, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Artikel zum Bild von Dorothé Reinoss

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Das bis zum 29.November 2010 zu sehende Bild wurde nicht von der Schauspielerin Dorothé Reinoss autorisiert. Aus diesem Grunde wurde es von mir gelöscht. Von weiterem Einbinden etwaiger Bilder die nicht aus meiner Hand stammen bitte ich abzusehen. -- 88.130.169.244 17:41, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten

So einfach ist das allerdings auch wieder nicht. Das Bild sieht vom Motiv her ja nun auch nicht gerade nach Paparazzo-Foto aus, sondern durchaus nach einvernehmlichem Portrait. Es gibt ein Recht am eigenen Bild, aber ganz grenzenlos ist es auch nicht. Wer sind Sie überhaupt? Die Abgebildete selbst? Es ist leider sehr schwer, darüber in einem anonymen Wiki zu diskutieren. Daher bitte eine Mail mit entsprechendem Löschwunsch an das OTRS-Team info-de@wikimedia.org schicken. Gelöscht ist das Bild nämlich bislang nicht, nur aus dem Artikel herausgenommen. --AndreasPraefcke 19:24, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Auf die Entfernung des Bildes besteht Benutzer:Sth.yx. Dies ist laut Homepage der Künstlerin der Fotograf der dort veröffentlichten Bilder. Zu klären wäre nun, ob Benutzer:Chester100 tatsächlich das Recht an dem von ihm hochgeladenen Bild hat. Wenn man sich die von ihm hochgeladenen Bilder anschaut, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich hier wohl um den Zickenkrieg zweier Hoffotografen handelt. Für eine Löschung des Bildes sehe ich also keinen Grund. Wenn die Künstlerin gerne mit einem vorteilhafteren Bild abgebildt sein möchte, dann können wir dem Wunsch gerne nachkommen, wenn uns ein solches Bild vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist meines Erachtens gegen die uns derzeit vorliegende Abbildung, bei der es sich eindeutig um eine Porträtaufnahme und nicht um ein Paparazzofoto handelt nichts einzuwenden, wir sollten aber der Künstlerin, oder Benutzer:Sth.yx die Chance geben ein ihnen genehmes Foto hochzuladen. Wenn nicht, dann eben dieses. --Wuselig 21:35, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich zitiere den Fotografen unseres Fotos, bei dem ich nach den Umständen des Fotos angefragt habe: Das Foto von Frau Reinoss ist ein einvernehmliches Portrait von mir im Theaterflur gefertigt,weder habe ich die Dame gefesselt noch betäubt,ich bekam die Erlaubnis.Der der das Foto entfernt und sich wohl deshalb bei Wiki angemeldet hat,ist der Fotograf O.S.Scholten / sth.yx dieses kann man auf der Website von Frau Reinoss sehen.. Da sich das mit dem Augenschein und dem restlichen Werk des Fotografen für die Wikipedia durchaus deckt, kann für mich das Bild daher im Artikel bleiben. Es gibt keinen Grund, einen eventuell wirklich vorgetragenen Wunsch der abgebildeten Person um ein anderes, aktuelleres, ihrer Ansicht vorteilhafteres Photo nicht zu entsprechen, sofern es eine ähnliche oder bessere Qualität als das bisherige Foto hat. Solange ein solches aber nicht unter freier Lizenz zur Verfügung steht, steht m. E. einer Bebilderung mit dem keineswegs irgendwie verzerrenden oder unvorteilhaften, und durchaus legalen bisherigen Foto nichts im Wege, und sie ist auch der Alternative "keine Bebilderung" deutlich vorzuziehen. Ich nehm das Foto daher jetzt wieder in den Artikel, lasse ihn wegen des Edit-Wars aber zunächst weiterhin für zwei Wochen gesperrt, zur Abkühlung der Gemüter. Wenn ein neues, besseres Bild zur Verfügung steht (oder bei Verbesserungen am Text), bitte hier in der Diskussion melden. --AndreasPraefcke 21:48, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Vandalismus

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Den Artikeltext ohne Kommentar einfach zu löschen, geht nicht. Bitte hier Gründe, Änderungsvorschläge etc. aufführen. Ich habe den Artikel daher für 1 Woche gesperrt. --AndreasPraefcke (Diskussion) 15:47, 28. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Löschung von Seiteninhalt - Unterschrift

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Kann die öffentliche Darstellung einer persönlichen Signatur als Bilddatei überhaupt urheberrechtlich geschützt sein? Durch diese Art der Bereitstellung der selben wird potentiellen Betrügern Tür und Tor geöffnet. Dies kann zu hohem persönlichen Schaden führen und müsste daher strafrechtlich relevant sein.Dies wird von mir zurZeit geprüft. Bitte entfernen Sie daher umgehend diesen Beitrag (Signatur) --Sth.yx (Diskussion) 16:06, 28. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Nein, die Signatur ist nicht urheberrechtlich geschützt, weder für die Schreiberin noch den Fotografen/Scanner. Ich ändere daher die Lizenz ab. Das andere Argument wiegt sicherlich schwerer, aber wer Autogramme gibt, wird kaum umhinkommen, auch Abbildungen solcher Autogramme im Internet zu finden (bei Auktionsseiten, bei Sammlern, etc). Ich frage beim Uploader nach, woher die Signatur stammt (falls das aus einem privaten Brief, Vertrag etc. stammen würde, wäre es natürlich unzumutbar). --AndreasPraefcke (Diskussion) 16:22, 28. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Aber sicherlich nicht in der Größe/Auflösung welche krimineller Nutzung Vorschub leistet. Daher werden solche Dateien nur in sehr geringer Auflösung weitergegeben (nicht signierter Beitrag von 88.73.127.16 (Diskussion) 16:31, 28. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten