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Recht am eigenem Bild

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Hallo - hast du einen begründeten Grund für den Edit bei Chester? Dass es das Recht am eigenem Bild gibt ist klar. Aber bei Personen der Zeitgeschichte (dazu zählen Schauspieler im Normalfall) ist dieses eingeschränkt und man darf sie auch ohne vorherige Erlaubnis fotografieren. Wenn du trotzdem einen Grund gegen dieses Bild hast dann sag mir hier bescheid - das lässt sich sicher regeln. Viele Grüße --Mrilabs 17:54, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

es ist sicherlich richtig das Frau Reinoss als öffentliche Person, ungefragt fotografiert werden darf. Doch einer Veröffentlichung, sollte Frau Reinoss nach- Recht am eigenen Bild §22Satz 1 des deutschen Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG/KunstUrhG) - zustimmen, da bei unerlaubter Vervielfältigung sonst zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Die Darstellung entspricht außerdem nicht dem tatsächlichem Aussehen der Schauspielerin - vergleiche Website der Schauspielerin.

Es kommt darauf an, wie und wo das fotografiert wurde. Bei einem öffentlichen Auftritt: dagegen ist kaum etwas zu sagen (solange das Bild nicht besonders unvorteilhaft oder geradezu entstellend ist). Im privaten Leben (Shopping, Urlaub, Restaurant, Straße) ist das hingegen nicht erlaubt. Um welches Bild geht es eigentlich? --AndreasPraefcke 19:15, 30. Nov. 2010 (CET) (Sth.yx: bitte Diskussionsbeiträge immer mit vier Tilden ~~~~ am Ende signieren) PS: Habs gefunden dort den Tip gegeben, sich an das OTRS-Team zu wenden.Beantworten
Chester100 hatte die Erlaubnis für dieses Foto. Von daher gibt es keine Gründe die gegen das Bild sprechen. Die Aussage, dass die Darstellung nicht dem Aussehen der Schauspielerin entspricht bei einem normalen Portraitfoto halte ich auch für seeehr zweifelhaft. Ich glaube da sind auch eindeutig nur Geschäftsinteressen im Vordergrund und nichts anderes. --Mrilabs 13:45, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten