Diskussion:Doppelmandat

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Bundesminister und MdB - ein Doppelmandat?

Widerspruch Bearbeiten

"Seit 2004 ist es nicht mehr möglich, MdEP und gleichzeitig Mitglied in einem nationalen Parlament zu sein.[1]

Marcus Pretzell (gewählt für die AfD) hat seit 2017 ein Doppelmandat als MdEP und NRW-Landtagsabgeordneter."

Die beiden Aussagen widersprechen sich. Oder was verstehe ich falsch? Toeffifee (Diskussion) 00:05, 29. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ist mir auch unangenehm aufgefallen. Steht aber so in den genannten Quellen. Eine davon muss falsch sein (ich tippe auf SPON: wahrscheinlich muss Pretzell sich nun entscheiden, welches Mandat er niederlegt).--Karsten11 (Diskussion) 09:06, 29. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Das ging doch schon öfter durch die Presse, weil die Landtagswahl schon im Mai war. Nicht zulässig ist MdEP und nationales Parlament und unser nationales Parlament ist der Bundestag. Auch Vertreter des EU-Parlamaments haben dazu schon eindeutig Stellung genommen:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.marcus-pretzell-im-eu-parlament-ein-afd-abgeordneter-zwei-mandate.babff80f-580d-4721-a55c-35f336b898af.html
http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/doppelmandat-100.html
--Jeansverkäufer (Diskussion) 14:02, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

vorübergehende Doppelmandate Bearbeiten

Sollen die vier nur für wenige Monate gehaltenen Doppelmandate der Bundestagsabgeordneten hier stehen bleiben? Dauerhaft, finde ich, ist nur das von Petry relevant. --JFM01 (Diskussion) 14:51, 12. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Klingt plausibel.--Karsten11 (Diskussion) 15:12, 12. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ich finde eine vollständige Aufzählung der Doppelmandate schon sinnvoll, zumindest solange die Zahl der Namen im Artikel so klein bleibt wie jetzt (weiß jemand, welche Abgeordneten in früheren Bundestagen Doppelmandate hatten?) Aber ich wäre auch einverstanden, die Namen aus dem Artikel herauszunehmen und sie nur in der Fußnote mit den zugehörigen Quellen zu nennen. Die Aussage "Von Oktober bis Dezember 2017 hatten vier weitere Abgeordnete kurzfristige Doppelmandate." sollte aber m.E. auf jeden Fall erhalten bleiben, da wir auch für frühere Wahlperioden die Anzahl der (auch kurzfristigen) Doppelmandate nennen, und um zu zeigen, dass die Aussage "Null bis Drei seit den 90ern" aktuell nicht mehr gilt.Roentgenium111 (Diskussion) 12:38, 27. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Doppelmandat in Bundestag und Bundesrat Bearbeiten

Der Artikel behauptet, ein Doppelmandat in Bundestag und Bundesrat würde der Gewaltenteilung widersprechen und sei deshalb verboten. Gibt es dafür einen Beleg? Der Bundesrat, wie auch der Bundestag sind Teil der Legislative, einen Widerspruch zur Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive und Judikative) erkenne ich da nicht. Dass die Aussage nicht stimmen kann, wird schon daran deutlich, dass Bundesratsmitglieder auch Mitglieder der Landesparlamente sind - die unzweifelhaft zur Legislative gehören.--Nothere 21:18, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Das es verboten ist, ist unstrittig. Für die Wertung "deshalb" brauchen wir eine Quelle. Ich schaue die Tage einmal in Konrad Reuter: Praxishandbuch Bundesrat : verfassungsrechtliche Grundlagen ; Kommentar zur Geschäftsordnung nach. Wenn das dort steht, können wir das als Quelle nehmen. Ansonsten bietet sich eine Formulierung wie "steht im Konflikt mit dem Prinzip der Gewaltenteilung" an.--Karsten11 (Diskussion) 21:30, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Bundesminister und MdB - ein Doppelmandat? Bearbeiten

Wie sehen hier die Meinungen aus? Als Schweizer durchaus verwundert, dass die Regierungsmitglieder in Deutschland auf Bundesebene auch Mitglieder des Parlaments sind. Dies wurde in der Schweiz 1891 abgeschafft. --saemikneu (Diskussion) 19:30, 28. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Das Thema ist natürlich spannend, wird aber in Trennung von Amt und Mandat und nicht hier behandelt.--Karsten11 (Diskussion) 21:38, 28. Feb. 2020 (CET)Beantworten