Diskussion:Dohrgaul

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Lahpemed in Abschnitt Geschichte

Geschichte Bearbeiten

Der Satz "1443 wurde der Ort das erste Mal urkundlich erwähnt und zwar "Einkünfte und Rechte des Kölner Apostelstiftes."[1]" wirkt auf mich ungelenk. Was soll das bedeuten "und zwar "Einkünfte und Rechte des Kölner Apostelstiftes."[1]" Kann man dies verständlicher fassen? Welche Urkunde ist gemeint mit "urkundlich erwähnt"?--Lahpemed (Diskussion) 22:21, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten