Diskussion:Deutsche Volksliste

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 2003:E5:3F0A:9200:60C0:96CC:7D0E:50D2 in Abschnitt Eingrenzung beim Begriff Ostpreußen in der Übersicht zur Volksliste

Löschungen Bearbeiten

Im Sinne eines ausgewogenen und sachlichen Artikels, wäre es durchaus erwähnenswert, dass es sich bei den Personen, die in die sogenannte DVL aufgenommen wurden, zum großen Teil um Bürger handelte, die bis 1918 die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hatten, da Westpreußen und Posen bis zu diesem Zeitpunkt zum Deutschen Reich gehörten (Westpreußen hatte beispielsweise zum Zeitpunkt der Abtrennung und Übergabe an Polen einen deutschen Bevölkerungsanteil von über 60%). Der Artikel ist aus meiner Sicht unsachlich, da er mehr oder weniger die Situation beschreibt, als ob es sich überwiegend um polnisch-sprachige/stämmige Menschen handelte, die sich in die DVL eintragen liesen.

Gruß Luke

Da liegst Du mit Deiner Meinung halt abseits aller wissenschaftlichen Forschungen, dafür aber politisch eindeutig. Giro Diskussion 13:24, 17. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ja, genau, sehe ich auch so. --2001:9E8:20FD:F600:CE0:5B66:F1F4:9BD3 02:29, 30. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Umformuliert Bearbeiten

Der vorherige Abschnitt war nicht neutral formuliert und unterstellt das der Wechsel der Staatsbürgerschaft und der darauf begründeten Wehrpflicht (galt damals für alle m. deutschen Staatsangehörigen im wehrpflichtigen Alter) völkerrechtswidrig gewesen sei. Dies ist bei einem freiwilligen Wechsel der Staatsbürgerschaft nicht der Fall. Weder damals noch heute. Die Motive zum Staatsbürgerschaftswechsel waren sicherlich persönlich sehr unterschiedlich gelagert: Von einem Beitritt zur Deutschen Staatsbürgerschaft aus Überzeugung bis hin zu materiellen Motiven (Privilegien etc.) dürfte da alles dabei gewesen sein. Auch das nur rund die Hälfte der Personen nach einer Gefangennahme in alliierte Dienste wechselte zeigt dies. Auch für diesen erneuten Wechsel können vielfältige Motive von Überzeugung bis Opportunismus (immer auf der Siegerseite stehen, Privilegien, Bezahlung, Entlassung aus der alliierten Kriegsgefangenschaft etc.) maßgeblich gewesen sein. Der bisherige Text unterstellt das alle Staatsangehörigkeitswechseler eigentlich polnische Nationalisten waren die nur unter Zwang die Staatsangehörigkeit gewechselt hatten um dann bei erster Gelegenheit aus polnisch patriotischen Gefühlen heraus wieder auf polnischer Seite zu kämpfen. Realistischer ist es wohl anzunehmen das viele Menschen egal ob Polen oder Deutsche ehr aus persönlichen Motiven (Nahrungsmittel, Privilegien, Gefühl des auf der Siegerseite stehen wollens) gehandelt haben. Daher die folgende Umformulierung:

Die Volksliste diente ab 1941 auch dazu Soldaten für die deutsche Wehrmacht zu rekrutieren. Rund die Hälfte der Personen die ihre polnische Staatbürgerschaft durch Beitritt zur Deutschen Volksliste gewechselt hatten, liefen nach der Gefangennahme durch Alliierte Streitkräfte zu diesen über und dienten dann in mit den Alliierten verbündeten polnischen Einheiten. Von den 89.000 in Westeuropa durch die Alliierten gefangen genommenen Wehrmachtsangehörigen ursprünglich polnischer Nationalität schlossen sich rund 50.000 (d.h. 56,17 %) den auf britischer Seite kämpfenden Polnischen Streitkräften im Westen an.[3] --Rt5z5z56z5 (Diskussion) 21:53, 25. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Quellen Bearbeiten

Zu diesem Artikel wurden keine Quellenangaben genannt! --Sababa 10:51, 28. Mai 2007 (CEST)Beantworten

jetzt schon. Giro 00:18, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Löschungen Bearbeiten

@Benutzer:Ghwolf: könntest Du Deine Löschungen bitte begründen? Giro 00:09, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Methodisches Problem Bearbeiten

Ein Mangel durchzieht den Artikel wie ein roter Faden: die fehlende Trennung zwischen dem Kriterium „Ethnie“ und dem Kriterium „Staatsangehörigkeit“: Nach der Annektion Polens gab es keinen polnischen Staat mehr, dessen Angehöriger jemand noch hätte sein können. Die Frage, die sich stellte, lautete: „Ethnischer Pole oder ethnischer Deutscher?“. Minderheiten wie die Kaschuben waren beides nicht.
Nach der Wiederherstellung des Staates Polen begründete die polnische Regierung die Duldung deutscher Staatsangehöriger mit der Begründung, diese seien 1939-45 „zwangsgermanisiert worden“. Nur die Zustimmung zu dieser These ermöglichte es den betroffenen Menschen, in der angestammten Heimat zu verbleiben.
Wir haben es also mit zwei Systemen der Diskriminierung zu tun und sollten uns hüten, einseitig die polnische Sichtweise in diesem Artikel zu übernehmen. --CorradoX, 10:45, 15. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Dass es keinen polnischen Staat mehr gegeben habe, das ist die damalige nationalsozialistische Sichtweise. Giro Diskussion 11:04, 15. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Nicht nur! Esten, Letten und Litauer, die nach der Einverleibung ihrer Staaten durch die Sowjetunion im Jahr 1939 ins Exil gingen, hatten bis 1992 die Wahl, die Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes oder der Sowjetunion anzunehmen oder als Staatenlose zu gelten. Der Eintrag: „Staatsangehörigkeit: lettisch“ wurde beispielsweise Exil-Letten in der Bundesrepublik verwehrt.
Abgesehen davon: Das „Unmögliche“ an der Situation ab 1938 (Sudetenland) und 1939 (Polen und Danzig) bestand darin, dass ethnisch Deutsche, die zuvor loyale Bürger ihres Staates (der Tschechoslowakei, Polens oder Danzigs) gewesen waren, genötigt waren, sich entweder als Antifaschisten für ihren annektierten Staat einzusetzen und damit „gegen das Deutschtum“ zu optieren oder sich „zum deutschen Volkstum“ und damit zum Nationalsozialismus zu bekennen.
Dem völlig Verdrehten dieser Situation, die z.B. Günter Grass in seinem Roman „Die Blechtrommel“ am Beispiel der Kaschuben sehr gut beschreibt, wird der Artikel auch nicht annähernd gerecht. --CorradoX, 15:07, 15. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Die eigentliche Frage ist, wie man mit den Rechtsakten umgeht, die deutsche Staatsorgane 1939 bis 1945 in den besetzten Gebieten vorgenommen haben: Einerseits kann man nicht einfach alle Einordnungen von Menschen in dieser Zeit im Nachhinein kritiklos hinnehmen (wie das bundesdeutsche Gerichte nach 1945 getan haben), andererseits kann man aber auch nicht so tun, als ob die Menschen, um die es geht, nie als Deutsche eingestuft worden wären und als ob es von vornherein abwegig sei, in ihnen auch nach 1945 noch „Deutsche“ zu sehen. Dass viele von ihnen später als Aussiedler anerkannt werden wollten, sollte einem zu denken geben. Wenn man das als Opportunismus bewertet, dann muss man auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass sowohl das „Bekenntnis zum Deutschtum“ 1939 bis 1945 als auch das „Bekenntnis zum Polentum“ nach 1945 Ausdruck von Opportunismus gewesen sein könnten. --85.16.34.226, 18:17, 15. Mär. 2010 (CET)
Bei Rogall (neuer Weblink) heißt es über die Erwägungen der polnischen Regierung nach 1945:
Allerdings unterschied man zwischen Volksdeutschen, also ehemaligen polnischen Staatsangehörigen deutscher Nationalität, und Reichsdeutschen deutscher oder polnischer Nationalität. Die während des Krieges in die Deutsche Volksliste Aufgenommenen sowie die Angehörigen des Schwebenden Volkstums hatten die Möglichkeit einer „Rehabilitierung“. Wer keine Rehabilitierung beantragte oder abgelehnt wurde, wurde wie die Reichsdeutschen interniert und enteignet.
Um eine Entvölkerung insbesondere des oberschlesischen Industriegebiets zu vermeiden, aber auch um vermeintliches polnisches Volkstum wieder erwecken zu können, wurde die Volkszugehörigkeit der als „Autochthone“ (= Alteingesessene) bezeichneten einheimischen Bevölkerung in den Oder-Neiße-Gebieten überprüft.
Merke: Selbst die Polen sprachen nach 1945 von „ehemaligen polnischen Staatsangehörigen“! --CorradoX, 18:58, 15. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Praktische Folgen einer Zugehörigkeit zur Deutschen Volksliste 1, 2, 3, 4, Hinweis & Frage Bearbeiten

Was ist zu folgendem nur familiären Bericht bekannt: "Lebensmittel (jedenfalls: Fleisch) gab es während des Zweiten Weltkriegs im Reichsgau Danzig-Westpreußen nur gegen Abgabe von Lebensmittelkarten. Das "Fleisch-Bezugsrecht" war dabei ns-rassistisch gegliedert: Deutsche mit deutschen Papieren bekamen mehr Fleisch als Polen auf der Volksliste 1, Polen auf der Volksliste 2 bekamen weniger als die auf der Volksliste 1, und so weiter."? Wo oder wie ist das gegebenenfalls recherchierbar? Falls den Hauptautoren des Artikels etwas dazu bekannt sein sollte, dass das so war, dann gehörte diese elementar-ernährungspraktische Ergänzung unbedingt in den Artikel. --91.36.254.35 11:24, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

56,17 % Bearbeiten

"Von den 89.000 in Westeuropa durch die Alliierten gefangen genommenen Wehrmachtsangehörigen ursprünglich polnischer Nationalität schlossen sich rund 50.000 (d. h. 56,17 %) den auf britischer Seite kämpfenden Polnischen Streitkräften im Westen an." - In Anbetracht dessen, dass es sich bei den Ausgangszahlen um auf 1000er gerundete Schätzungen handelt ist die Angabe von zwei Nachkommastellen bei den Prozent recht absurd. "Mehr als die hälfte" wäre da vermutlich ausreichend genau. --2003:6:611F:1A26:72EC:56D0:7E04:5D9B 20:28, 15. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Vertreibung nach dem Krieg Bearbeiten

Die Polen mögen ja alle in der Volksliste Eingetragenen als "Verräter" angesehen haben, aber dass die Volksliste Grundlage für die Vertreibungen war, stimmt so nicht. In den traditionell gemischten Gebieten (wie z.B. Oberschlesien) konnten in der Regel alle bleiben, die ordentlich Polnisch sprachen und sich nicht als Nazi hervorgetan hatten. Daher gibt es ja bis heute in Oberschlesien eine kleine deutsche Minderheit! Die Familie meines Großvaters hatte Volksliste 1, sprach aber wie viele Oberschlesier neben Deutsch als Hauptsprache auch (Wasser-)Polnisch. Von 10 Kindern sind 2 in Polen geblieben, die andern 8 freiwillig (!) nach Deutschland übergesiedelt. Grundlage war also die Sprachkompetenz und die politische Betätigung, aber nicht die Volksliste als solche. Polen hatte viel Bevölkerung verloren und musste große Gebiete neu besiedeln. Daher wurden nur diejenigen vertrieben, die man nicht glaubte polonisieren zu können. 2A01:598:B186:406F:44B5:E218:89DB:D70A 03:11, 26. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

"nett gemeint", aber.... Bearbeiten

Der Text ist zu pauschal, wenn es um die untersciedlichen Regioenn geht. Zwar erwähnt er aber immer wieder manche UNterschiede. Aber es wäre viel besser, eine Region nach der anderen zu besprechen.

Vor allem im Falle Ostoberschlesiens ist fast alles anders gewesen als in den anderen Regionen, angefangen schon mit der Definition der einzelnen Abteilungen/Gruppen. (BTW: Hier übrigens überzeugen mich die Zahlen nicht, habe schon abweichende gesehen, bspw. Abt.III: 930.000). Auch die Folgen - hier müßte man auch auf das Chaos nach 1945 eingehen, auf Proteste von Zietek i Bozek, auf die verschiedenen Aspekte und Phasen der sog. rehabilitacja-Verfahren, auf deren Langwierigkeit, auf deren Mangel an Logik und Gerechtigkeit, auf drastische Folgen wie Enteignungen - die dann auch nach "Revision" d.h. bei Erlaubnis zu bleiben doch nicht zurückgenommen wurden, auf nicht durchgängige Konsequenz (z.B. manche deutsche Nazis wurden, trotz allem, zu polnischen Kommunisten) etc.

Eingrenzung beim Begriff Ostpreußen in der Übersicht zur Volksliste Bearbeiten

hier sollte Ostpreußen (nur Regierungsbezirke Zichenau/Sudauen betreffend stehen). Den nur diese Gebiete waren 1939 annektiert und in die Provinz Ostpreußen eingegliedert worden. Im übrigen Ostpreußen galt das Volkslistenverfahren nicht da die Bevölkerung bereits vor 1939, vor 1933 und auch vor 1918 deutsche Staatsbürger waren. D.H. hier ist eine Präzisierung notwendig. Vorschlag siehe unten:

/* Einbürgerungsverfahren und Selektionskriterien */ Ostpreußen (nur Regierungsbezirk Zichenau und Landkreis Sudauen betreffend) da nur diese Gebiete nach 1939 eingegliedert wurden.

Im restlichen Ostpreußen vor in den Gebietsgrenzen vor 1933 bzw. 1939 lag die deutsche Staatsbürgerschaft sowieso bereits vor hier galt kein Volkslisten Verfahren. D.H, nur in den genannten beiden nach 1939 zu Ostpreußen gekommen Gebieten.

siehe auch:

--2003:E5:3F0A:9200:60C0:96CC:7D0E:50D2 11:49, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten