Allgemeinverständlichkeit (erl.) Bearbeiten

Diesen Satz versteht – wenn überhaupt – nur ein Jurist:
„In rechtssprachlich korrekter Diktion wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.”
Worin besteht denn der Unterschied zwischen erlassen und ergehen, wenn es einen gibt? Der müßte aber allgemeinverständlicher herausgearbeitet und formuliert werden. --Jochen (Diskussion) 09:34, 23. Nov. 2013 (CET)Beantworten

ich verstehe zwar den Artikel, aber nicht dein Problem ;-) Es gibt keinen Bedeutungsunterschied. Hier wird keine juristische Spitzfindigkeit erwähnt, sondern bloß auf die korrekte Verwendung gemäß den Regeln der deutschen Sprache aufmerksam gemacht. Kann man den Baustein wieder rausnehmen? --Niki.L (Diskussion) 19:54, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ja, selbstverständlich. Jochen hatte ja auch schon "Diktion" durch "Ausdrucksweise" ersetzt und den Satz damit allgemeinverständlicher formuliert. Ansonsten gibt es hier nichts "herauszuarbeiten", es ist eine bloße Sprachregelung und das ist auch problemlos verständlich.--Jordi (Diskussion) 21:09, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten