Diskussion:Common Design

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Jjkorff in Abschnitt Common Design heute

Vergleichbar? Bearbeiten

Die Begriffe (mir war vorher nur conspiracy geläufig) sind für das Verständnis der frühen Kriegsverbrecherprozesse unverzichtbar, da sie dem uns gewohnten Prinzip eines individuellen Schuldnachweises nicht entsprechen.
Wenn ich mich nicht irre, ist jedoch auch in unserer Rechtsprechung inzwischen ein ähnliches Prinzip aufgenommen worden: Straf-Tatbestand einer Terroristischen Verabredung (oder wie der Terminus heißt) - dort reicht für die Strafbarkeit ebenfalls die gemeinschaftliche Verabredung (gar stillschweigende?) zur Tat, ohne direkt bei der Tatausführung beteiligt zu sein.
Wenn diese meine Laien-Meinung richtig sein sollte, könnte man diesen Vergleich heranziehen. --Holgerjan 16:18, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Es gibt § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) & § 129 (Bildung krimineller Vereinigungen). Zu § 129a siehe hier und da dann weiterführende Links. Ich bin, was die Vergleichbarkeit angeht, überfragt, evtl. bei Portal Diskussion:Recht fragen, wenn da keine Reaktion erfolgt, vielleicht Benutzer:Kriddl ansprechen. Und noch ein dickes Danke an Benutzer:Schreiben, ich hätte nie gedacht, dass dieses Thema mal blau wird. --Hozro 17:48, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Auszug aus Portal Diskussion:Recht:
In Deutschland gibt es das (teilweise ähnliche) Rechtsinstitut der Mittäterschaft (vgl.: Täter#Mittäter). Allerdings wird dies schon im Artikel erwähnt, wenn der Link auch nur auf den ganzen Artikel Täter geht. Allerdings verlangt die Mittäterschaft einen gemeinsamen Tatplan, wenn auch keine (gleichzeitige) gemeinsame Tatplanung. Zudem ist dort der jeweilige Vorsatz des jeweiligen Mittäters auch die Grenze für die Zurechnung der verwerflichen "Erfolge".
Es gibt jedoch auch im Grundgedanken ähnliche Gefährdungsdelikte bzw. Figuren des allgemeinen Strafrechts in Deutschland. Neben den oben genannten "Organisationsdelikten" fallen mir spontan ein: Beteiligung an einer Schlägerei und Verbrechensverabredung (vgl. Versuch_der_Beteiligung).
Worauf willst Du genau hinaus? (Die allgemeinen Lehren des deutschen Strafrechts sind schon etwas anders als die des anglo-amerikanischen Rechtskreises. Soweit ich es verstanden habe, kennen die dort insbesondere nicht die Einstufung als Täter [einschließlich mittelbarer Täter und Mittäter], Anstifter und Gehilfe und brauchen daher Common Design bzw. conspiracy zur Zurechnung).-- pistazienfresser 02:03, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Erstmal vielen Dank für die Info. Konkreter: reicht Deines Erachtens der Verweis im Artikel auf Mittäterschaft? Kann ich Deine Antwort hier auf die Diskussionsseite von Common Design kopieren? --Schreiben 09:12, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
An dem Artikel hatte ich spontan nichts auszusetzen. Im Gegenteil ich fand ihn eher besser als die meisten Artikel hier zu juristischen Themen.
Mein spontanes Geschreibsel hier kannst Du gerne kopieren, wenn nicht der Eindruck entsteht, ich hätte die Weisheit (insbesondere im Hinblick auf die Strafrechtsdogmatik des anglo-amerikanischen Raumes) mit Löffeln gefressen oder würde dies auch nur denken. Wenn jemand in die Richtung (Straf-Rechtsvergleichung) etwas lesen möchte, so düfte ein größerer und neuerer Kommentar zum StGB (Münchener Kommentar zur StGB, Nomos Kommentar zum StGB) zu bzw. vor §§ 25 ff. StGB eventuell Hilfe bringen.
Ich weiß leider noch immer nicht ganz, was Holgerjan genau wollte: Meinte er etwa, wie man (ohne das "lästige" Rückwirkungsverbot und den Tod zu beachten) heute Hitler usw. "drankriegen" könnte?
Da kennt das deutsche Recht unter der Überschrift Friedensverrat in zwei Tatbestände:
  • § 80 StGB - Vorbereitung eines Angriffskrieges
  • § 80a StGB - Aufstachelung zu einem Angriffskrieg
Viel steht dazu nicht in Wikipedia, gerade habe ich noch mit Hilfe meines alten StGB-Kommentars ein wenig ergänzt, verlinkt und umgeschrieben.
Eben habe mich noch einmal bei Täter#Mittäter umgesehen und bemerkt, dass die Problematik des planenden und bei der eigentlichen Tatausführung nicht anwesenden Bandenchefs als Mittäter nicht erwähnt wird (und auch sonst die Mittäterschaft sehr dürftig ausfällt), vielleicht meinte Holgerjan ja auch so etwas?
Hoffe mein Geschreibsel hilft mehr als es verwirrt. -- pistazienfresser 01:54, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Danke Dir sehr für die Rückmeldung. M. E. sind sind diese weiterführende Gedanken sehr wichtig um dieses anglo-amerikanische Rechtskonstrukt als Europäer nachvollziehen und einornen zu können. LG --Schreiben 07:34, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Vergleichbar könnten meiner (leider noch immer nicht durch einschlägige - rechtsvergleichende Literatur) gestützten Einschätzung nach im Strafrecht Deutschlands auch die oben schon mit den terroristischen Vereinigungen erwähnten Organisationsdelikte sein. Vergl. auch: Kriminelle Vereinigung.
--pistazienfresser

Erste Erwähnung? Bearbeiten

In welchen Dokumenten der US-Administration wird erstmals vom Common Design gesprochen? Gibt es Überlegungen schon während dem 2.WK oder erst nach 1945? Ich bin sehr an Primärquellen interessiert. Danke für Hilfe 108.18.170.185 19:22, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Bitte um Einschätzung / Bewertung Bearbeiten

Ich habe diese SZ-Interview gefunden: http://www.sueddeutsche.de/politik/staatsanwalt-ueber-kz-aufseher-beitrag-zum-funktionieren-der-toetungsmaschinerie-1.1667527

Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach geht die Rechtssprechung in den genannten Fällen auch in Richtung Common Design. Über Kommentare würde ich mich freuen. 108.18.170.185 19:25, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ja, das sehe ich auch so. Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm sagt da: "Mit dem Fall des KZ-Aufsehers John Demjanjuk änderte sich, zumindest vorläufig, die Rechtsprechung. In diesem Fall wurde die von unserer Stelle entwickelte Auffassung vom Landgericht München bestätigt, dass es für einen Tatnachweis ausreichen muss, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt im Lager anwesend war und um das Geschehen wusste. Dieser Auffassung nach leistete er dadurch einen Beitrag zum Funktionieren der Tötungsmaschinerie." Die Formulierung ist der aus den Nürnberger Prozessen bekannten sehr ähnlich. --Jejko (Diskussion) 12:07, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Common Design heute Bearbeiten

Hier fehlt komplett, welche Rolle das Delikt "Verschwörung (Common Design)" im heutigen amerikanischen Strafrecht spielt. Wenn ich mich richtig erinnere, tauchte es in mehreren bekannten Prozessen der letzten beiden Jahrzehnte auf. --Jejko (Diskussion) 12:13, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten