Diskussion:Cessio bonorum

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Tolanor in Abschnitt Zachariae von Lingenthal

Name Anmerkungen statt Einzelnachweis Bearbeiten

Im letzten Abschnitt wird für Referenzbereich der Name "Anmerkungen" verwendet. Ich habe es versucht zu ändern und es wurde rückgängig gemacht.Hilfe:Einzelnachweise --Riquix (Diskussion) 08:49, 7. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Was aus meiner Sicht auch nur konsistent ist, denn ich verwende den Begriff bei allen rechtshistorischen (wissenschaftlich orientierten) Artikeln. Es müssten – um da schon mal keinen Bruch zu erzeugen – über 100 Artikel umorientiert werden. Der Hintergrund ist aber sachlicher Natur: Der Begriff Anmerkungen ist (vornehmlich) in der wissenschaftlichen Literatur üblich (siehe auch Anmerkungsapparat). Meine Hinweise beziehen sich nur teilweise auf den einzelnen Nachweis als genaue Angabe einer Stelle in der Quelle. Zu einem weiteren Teil versuche ich der Übersichtlichkeit halber zu vermeiden, dass verschiedene ausgeführte Aspekte des Flusstextes über ENs zu verkürzt dargestellt werden und im Falle jedes einzelnen Nachweises Unübersichtlichkeit aufgrund einer Vielzahl von EN geschaffen würde. Auch soll dem Leser die Möglichkeit geschaffen werden sich einen weitergehenden Kontext zu erschließen. EN passt da einfach nicht. Besten Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 09:02, 7. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Großteil der Referenzen sind doch Einzelnachweise und nicht Anmerkungen. Aber in der Rubrik Beschreibung steht "Anmerkung". In den frequentierten Artikel über Recht wird das aber offenbar nicht so gehabt. Beispiele hier: Recht, Gewohnheitsrecht, Privatrecht und Juristische Person. --Riquix (Diskussion) 09:44, 7. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Großteil reicht nicht. Siehe Dir Anm. 8 an. Aus der wird hinreichend ersichtlich, was gemeint ist. EN wäre falsch! Außerdem habe ich die Konsistenz im Zusammenhang der rechtshistorischen Artikel angesprochen. Gehe mal allein auf die Liste der letzten 180 von mir angelegten Artikel. Dort ist das systematisiert. --Stephan Klage (Diskussion) 09:56, 7. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Du bist auch nicht der erste, der darauf hinweisen möchte --Stephan Klage (Diskussion) 09:59, 7. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Hallo, nur als dritte Meinung: Stephan hat hier vollkommen recht, Anmerkungen ist gerade im historischen Bereich aus sehr guten Gründen absolut üblich. "Einzelnachweise" ist und bleibt eine für Außenstehende unverständliche und auch allgemein unsinnige Wikipedia-Wortschöpfung. Viele Grüße, --Tolanor 16:49, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ich stimme da den beiden Vorrednern nicht zu und das Wort "Einzelnachweise" war auch bisher eines der wenigen Dinge, mit denen keiner der mir bekannten Wikipedia-Leser ein Problem hatte, aber bestätigen möchte ich doch ihre Kernaussage, dass die Wahl der Bezeichnung dem Hauptautor des jeweiligen Artikels überlassen bleiben.sollte. --DerMaxdorfer (Diskussion) 21:44, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Zachariae von Lingenthal Bearbeiten

Hallo Stephan, der Maxdorfer hat dir mal wieder hinterherrecherchiert und hat es dabei nicht geschafft, einen Aufsatz von Zachariae von Lingenthal im 21. Band der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, aufzufinden (hier das betreffende Inhaltsverzeichnis). Kannst du weiterhelfen? Liebe Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion) 12:23, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Hmmm Maxdorfer, das hatte ich als bloßen, thematisch gut passenden Literarturhinweis (ohne Verarbeitung) aus der Quelle RE:Cessio bonorum entnommen. Zu viel Vertrauen. @Tolanor, kannst Du hinter die Fassaden der Ausführungen des Artikels blicken? Ich finde Hinweise auf Zachariae unter a.) „III. Der Act der C“ und b.) „Quellen“, lautend Zachariae v. Lingenthal Zeitschr. f. Rechtsgesch. Rom. Abt. XXI 233f/ 235 f. Tatsächlich verbirgt sich dahinter ein E. Seckel-Beitrag. An der römischen Zahlenbezeichnung kann es doch nicht liegen, oder? Vielen Dank und viele Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 16:43, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Mir scheint, dass wir hier einen der seltenen Zitationsfehler in der RE gefunden haben; nehme an, dass sich da irgendwo ein Zahlendreher versteckt. --Tolanor 17:18, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Um einer eventuellen Auflösung des Zahlendrehers mal näher zu kommen: Im Gesamtregister zu den Bänden 1–50 der Zeitschrift sind auf S. 912 alle Beiträge aufgelistet, die Zachariae von Lingenthal in der Savigny-Zeitschrift publiziert hat: Digitalisat. Das grenzt die möglichen Optionen, was der RE-Autor gemeint haben könnte, vielleicht ja schon ein. Zugleich bestätigt sich, dass die Bandangabe 21 sicher falsch ist, denn Zachariae von Lingenthals letzter Beitrag erschien in Band 15 (kein Wunder, da er im Erscheinungsjahr dieses Bandes verstarb). --DerMaxdorfer (Diskussion) 21:37, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ich hab’s wahrscheinlich: Angenommen, die Seitenzahl 233 f. und der Autorenname Zachariae von Lingenthal stimmen beide, ist der einzige Band, der infrage kommt, Band 8 von 1887. Und tatsächlich ist dort auf S. 233 f. in ZvL’s Beitrag die Rede von der Cessio bonorum: Digitalisat. Das müsste es sein, oder? --DerMaxdorfer (Diskussion) 21:39, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Klingt gut. Hau es doch einfach mal in den Artikel rein; vielleicht am besten auch gleich in den Artikeltext, auch wenn mir zumindest leicht unwohl dabei ist, dass der Artikel auf so alter Literatur beruht. --Tolanor 22:04, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Danke @Maxdorfer. @Tolanor, im juristischen Bereich sind Begriffe gelegentlich schnell grunderforscht und es wird aus der nachfolgenden Generation (etwa Kaser/Wieacker/Kunkel) lediglich Bezug auf Lingenthal genommen. Die dann folgende Generation (etwa Haferkamp/Babusiaux/Fögen) überspringen ihre eigenen Vorgänger und landen ebenso bei Lingenthal. Das gibt es gelegentlich. --Stephan Klage (Diskussion) 22:27, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ja, nur das kann gemeint sein... VG --Stephan Klage (Diskussion) 22:30, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Hab es umseitig eingefügt. @Tolanor: Kann man auf s:RE:Cessio bonorum noch als redaktioneller Zusatz in einer Fußnote angeben, wo der in der RE falsch zitierte Aufsatz in Wirklichkeit zu finden ist? --DerMaxdorfer (Diskussion) 23:09, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Klar, das ist einer der Vorteile der WS-RE! Hab das mal umgesetzt, kannst Du immer gerne auch selbst mal machen, wenn Du irgendwo nützliche Anmerkungen hast. Viele Grüße, --Tolanor 03:25, 20. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Hallo Tolanor, vielen Dank! Ich war auf die Schnelle nicht sicher, ob es für solche Anmerkungen eine Vorlage oder formale Regeln gibt. Jetzt weiß ich fürs nächste Mal, dass ich da einfach mit meinen bescheidenen Wikitext-Kenntnissen loslegen kann. Liebe Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion) 10:19, 20. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Aus Interesse @Tolanor: jetzt steht ein Fehlerhinweis im Wikisource-Artikel. Der wird doch von jemandem sachdienlich in den Text gebunden und damit aufgelöst, oder? VG --Stephan Klage (Diskussion) 10:45, 20. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
@Stephan Klage Was meinst Du? Wikisource gibt Texte erstmal nur editorisch akkurat wieder. Etwaige Anmerkungen sind eine Bonusleistung für die Leser*innen, aber im Original RE-Text wollen wir eigentlich nicht rumpfuschen, selbst wenn dort etwas falsch ist. Ist m.E. auch gar nicht nötig. --Tolanor 13:55, 20. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
@DerMaxdorfer Hi, ja, die einzige Regelung ist, dass der zugehörige Anmerkungsabschnitt "Anmerkungen (Wikisource)" heißen soll, damit klar ist, dass die Anmerkungen von uns stammen. Viele Grüße, --Tolanor 13:53, 20. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Was soll ich schon meinen? Dass als Anmerkung die Korrektur im Anhang zur Quelle selbst erfolgt? Übliches wissenschaftliches Tun. --Stephan Klage (Diskussion) 18:36, 20. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
@Stephan Klage Ich verstehe Dich immer noch nicht. Das ist doch schon der Fall seit meiner Änderung? --Tolanor 22:02, 20. Apr. 2023 (CEST)Beantworten