Diskussion:Bundesregierung (Österreich)
Bestandsgarantie
BearbeitenArt 44 Abs.3 kommt mir ein bisserl komisch vor. gemeint ist ja wohl das b-vg und da steht an dieser stelle, wann eine volksabstimmung über verfassungsgesetze abgehalten werden muß. ich weiß jetzt aber auch nicht auswendig, was die richtige stelle wäre... --81.223.23.186 14:36, 1. Mai 2010 (CEST)
kann man bei der Grafik die Säule "Bundesregierung" bitte nach den jeweiligen Koalitionsfarben einfärben? Bring ja nichts, wenn da genau die gleichen Farbabschnitte sind wie bei "Bundeskanzler". mfg Bernd
Ich frage mich, ob man die Regierung Renner nicht ganz herausnehmen oder zumindest dezidiert als Staatsregierung bezeichnen sollte. Denn ganz richtig ist sie ja bei Bundesregierung (Österreich) nicht aufgehoben.--Moritz moser 12:04, 25. Jun. 2007 (CEST)
aktuelle Bundesregierung
BearbeitenBrauchen wir hier wirklich eine Kopie der Ministerien-Tabelle aus dem Artikel zur aktuellen BR (also Bundesregierung Faymann)? Genau dafür gibt es ja eben den Detailartikel. Hier wäre statt dessen mehr über die Geschichte und den gesetzlichen Rahmen von Interesse, also dem Lemma entsprechend allgemeine Informationen über Bundesregierung (Österreich). --Tsui 16:38, 2. Dez. 2008 (CET)
- Wir haben einen ähnlich gelagerten Fall über m:Help:Transclusion (mit Beispielen: en:Wikipedia:Transclusion) gelöst: Die Liste der Ministerpräsidenten in Hessischer Ministerpräsident und Hessische Landesregierung ist ein include aus Liste der Ministerpräsidenten Hessens ab 1945. Wenn nichts dagegen spricht, werde ich das hier auch so lösen. -- Lx 18:11, 2. Dez. 2008 (CET)
- Interessante Lösung - wobei ich mich langsam frage, wie Neulinge mit all den Wiki-spezifischen Vorlagen, Tabellen usw. und nun auch Includes zurechtkommen sollen. Da brauche ich mitunter schon ein Weilchen, um zu durchschauen welche Syntax sich da mal wieder jemand ausgedacht hat - wobei Webdesign, Scripting usw. mein Job ist und ich in der Wikipdia auch schon ein Weilchen mitmache. Aber egal, das ist eine andere Diskussion.
- Da bei diesen Includes all der Text, der nicht mehrfach eingebunden werden soll, durch <noinclude> ... </noinclude> ausgeschlossen werden muss, wäre das entweder ein Gutteil der Seite Bundesregierung Faymann (dass die noincludes mit Sicherheit mal von jemandem gelöscht oder verschoben werden ist absehbar, damit wäre die Einbindung hier dann auch zerschossen) oder wir müssten extra noch eine Seite nur für die Tabelle im Artikelnamensraum anlegen. Da wäre eine Vorlage, die nur diese Tabelle enthält, mMn die bessere Lösung.
- Am Besten fände ich allerdings immer noch, diese Tabelle einfach nur im Artikel Bundesregierung Faymann zu führen und von hier aus dorthin zu verweisen. Das hier ist eben der allgemeine Artikel über "Bundesregierung (Österreich)". Für die Aktuelle gibt es ja den Detailartikel. --Tsui 18:53, 2. Dez. 2008 (CET)
- Tja, da ist immer der Balanceakt zwischen "wie mache ich es den Lesern fein" vs. "wie mache ich es den (neuen) Autoren fein". Ich würds mit einem
<onlyinclude>tabelle</onlyinclude>
probieren - ich glaub vor Tabellen hat man als Anfänger einigen Respekt und lässt dann auch die<onlyinclude>
unangetastet (m:Help:Template). Ich würde die Liste im Original in Bundesregierung Faymann belassen und hier nur includen. Die Bundesregierung F. bleibt nach deren Ende so, wie sie zuletzt bestand, hier wird dann die nächste Regierung included. Separat als "Liste Bundesministerien in der Regierung Faymann" find ich allerdings auch ok. Es hier nicht hinein zu geben halte ich für wenig erfolgversprechend - man erwartet sich vermutlich hier im Artikel auch die aktuelle Besetzung, wie es ja da Bundesrat (Schweiz) auch ist. Früher oder später wird das eh jemand ergänzen - und damit ist dann wieder Redundanz da (so war es mit Hessen - der ist mir im RC über den Weg gelaufen und ich habs dann durch QS / Red usw verfolgt). Die Lösung wie da: Bundesregierung (Deutschland) vs. Kabinett Merkel, also alles redundant lassen finde ich nicht optimal. -- Lx 23:43, 2. Dez. 2008 (CET)
- Tja, da ist immer der Balanceakt zwischen "wie mache ich es den Lesern fein" vs. "wie mache ich es den (neuen) Autoren fein". Ich würds mit einem
tabelle der regierungen/kabinette der ersten republik fehlt (vgl. template unten)
BearbeitenInfoboxen in Artikeln zu österreichischen Bundesregierungen
BearbeitenBisher wurden zu Infoboxen in den Artikeln zu österreichischen Bundesregierungen folgende Diskussionen geführt:
- Wikipedia:Fragen zur Wikipedia/Archiv/2016/Woche 49#Infoboxen in Kleinstartikeln
- Diskussion:Bundesregierung Schüssel II
- Vorlage Diskussion:Infobox Regierung#Österr. Regierungen
- Benutzer Diskussion:Braveheart#Bundesregierung Schüssel II
Diese Diskussionen habe ich geschlossen, bitte hier weiter, damit an einem zentralen, zum Thema passenden und öffentlichen Ort diskutiert wird. --Siwibegewp (Diskussion) 19:14, 18. Dez. 2016 (CET)
Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen
BearbeitenEs gibt ein reiches Spektrum an Meinungen zur Infobox in den Artikeln zu österreichischen Bundesregierungen:
- Infoboxen sind immer gewünscht
- Infoboxen sind immer überflüssig
- Infoboxen sind je nach dem, wie groß der Artikel ist, angebracht oder auch nicht
- irgendwas dazwischen
--Siwibegewp (Diskussion) 21:22, 18. Dez. 2016 (CET)
Weiterer Diskussionsverlauf
BearbeitenIch mache mal den Anfang und verdeutliche meinen Standpunkt:
- Infoboxen enthalten per Definition Informationen, die zum Artikeltext redundant sind
- Infoboxen sind als Zusammenfassung und schneller Überblick gewünscht
- Infoboxen sollen auch in Artikeln enthalten sein, die wenig Text enthalten
--Siwibegewp (Diskussion) 21:26, 18. Dez. 2016 (CET)
- Zustimmung. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 11:42, 20. Dez. 2016 (CET)
- Contra 2 und 3. Infoboxen, die zwangsweise das Artikellayout zerstören, sind überflüssig. Ein schneller Überblick ist in der Einleitung (üblicherweise der einzige Text in einem Kabinettsartikel) problemlos möglich. Weitreichend verstreute Informationen gibt es in solchen Artikeln gar nicht, dafür eine vollkommen übersichtliche Kabinettstabelle, die durch Einquetschung nur wesentlich schlechter lesbar wird. --SamWinchester000 (Diskussion) 19:29, 23. Dez. 2016 (CET)
- Zustimmung zu Siwibegewp. – Bwag 19:57, 23. Dez. 2016 (CET)
- Kommentar: Achja, die Weihnachtszeit. Zu der kann man eh kaum jemanden vom Kamin vorlocken. Das dürfte der falsche Zeitpunkt gewesen sein. --SamWinchester000 (Diskussion) 17:19, 27. Dez. 2016 (CET)
- Eben - es kann keine Zwangsbeglückung mit Infoboxen geben, wenn damit der Artikel nur weiter zugemüllt wird. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 00:19, 28. Dez. 2016 (CET)
Schaubild der Regierung, Kanzler und Vizekanzler
BearbeitenHeute wird erst die neue Regierung mit Kurz als Kanzler und Strache als Vizekanzler angelobt, somit würde ich die entsprechenden Balken in den Schaubilder-Diagrammen nicht so weit ausfahren. Keiner weiß heute, ob die neue Regierung überhaupt eine volle Legislaturperiode durchstehen wird, und schon gar nicht, ob mit diesen beiden Personen an der Spitze. Ich hätte die Balken daher am heutigen Tag und in naher Zukunft nur schmal angedeutet - erst, wenn die Regierung unverändert mit diesen Personen eine Weile amtiert, könnte man sie verlängern.--Kennzeichenfan (Diskussion) 10:41, 18. Dez. 2017 (CET)
Tabellenspalte "Ernennung gem. Art. 71 B-VG"
BearbeitenWas soll diese Spalte bedeuten? Offensichtlich ist es bei einigen Regierungen der Tag an dem sie mit der Fortführung der Verwaltung betraut worden ist. Aber was bedeutet sie bei Regierungen wie Raab IV? An diesem Tag ist offensichtlich die Nachfolgeregierung Gorbach I ins Amt getreten, was hat das mit Art 71 B-VG zu tun? Oder der 22. Mai bei der Regierung Kurz? Was hatten die Vorgänge an diesem Tag mit Art 71 B-VG zu tun? --193.154.231.103 22:49, 1. Jun. 2019 (CEST)
- Ansonsten würde ich diese zwei Tabellenspalten, die auch noch nach Schüssel I nicht mehr mit Daten befüllt sind, schlicht wieder einsparen, das ist Leserverwirrung par excellece. --193.154.231.103 23:18, 1. Jun. 2019 (CEST)
- Die angegebene Quelle strotzt auch nicht von Qualität. Dort sind wiederum keine Quellen für die angaben angeführt. Und falsch zitiert wurde sie auch noch, weder hat das Dokument 27 sondern nur 25 Seiten noch finden sich die angeblichen Daten auf Seite 7 sondern auf Seite 5 und dort eben wie beschrieben ohne weitere Quellen. Ich halte diese Quelle (auch wenn sie den Namen einer namhaften Universität trägt) nicht für ausreichend.--Eest9 (Diskussion) 00:21, 2. Jun. 2019 (CEST)
- Jaja, ist schon gut, Eest9. Lesen bildet, vielleicht auch dich betreffend dem nicht haltbaren Vorwurf "Und falsch zitiert wurde sie auch noch, weder hat das Dokument 27 sondern nur 25 Seiten noch finden sich die angeblichen Daten auf Seite 7 sondern auf Seite 5" (Per c&p aus meiner Artikelversion mit extra fetter Hervorhebung für dich; Unterschied zwischen Paginierung und PDF-Seiten wird vielleicht auch geläufig sein):
- Manfried Welan: Einstweilige Bundesregierung und Minderheitsregierung. Diskussionspapier Nr. 98-R-03. Institut für Wirtschaft, Politik und Recht, Universität für Bodenkultur Wien, Februar 2003, S. 5: Das ist Bundesregierung Figl I (1949) bis Bundesregierung Schüssel I (2002/2003). (Volltext Online; PDF, 27 S., S. 7.)
- Die Quelle trägt nicht, wie von dir behauptet, "den Namen einer namhaften Universität", sondern der Autor Em.O.Univ.Prof. Dr. Dr.h.c. Manfried Welan ist niemand geringerer als Rektor der Universität für Bodenkultur Wien a.D. und Vizerektor für Information und öffentliche Beziehungen a.D. mit langer und einschlägiger Publikationsliste. Die Äußerung "Die angegebene Quelle strotzt auch nicht von Qualität." ist beinahe eine Beleidigung für den honorigen Autor.
- "Dort sind wiederum keine Quellen für die angaben angeführt." Nun, es gibt auch noch später u.a. die Version Manfried Welan, Bernhard Moser: Regierungsbildung 2006/2007 (März 2007), wie z.B. in Bundesregierung_Vranitzky_V#Literatur verwendet, mir jedoch - im Zeitpunkt meiner Erweiterung der Tabelle anhand der 2003er-Version - noch nicht untergekommen war. Da findet sich ein Quellenhinweis zu seinen Tabellen: Quelle: Demokratie auf Österreichisch oder Die erstarrte Republik, Czernin Verlag, Wien 1999; eigene Ergänzungen. auf S. 30 (das ist PDF-S.(!) 31 von 35).
- Jaja, ist schon gut, Eest9. Lesen bildet, vielleicht auch dich betreffend dem nicht haltbaren Vorwurf "Und falsch zitiert wurde sie auch noch, weder hat das Dokument 27 sondern nur 25 Seiten noch finden sich die angeblichen Daten auf Seite 7 sondern auf Seite 5" (Per c&p aus meiner Artikelversion mit extra fetter Hervorhebung für dich; Unterschied zwischen Paginierung und PDF-Seiten wird vielleicht auch geläufig sein):
- Nun aber zum tatsächlich Wichtigen, @IP 193.xxx, deren fachlich fundierte Beiträge ich sehr zu schätzen weiß (ganz ehrlich, völlig frei von Honig-ums-Maul-Schmieren):
- Vorweg: Das mit dem 22. Mai bei der Regierung Kurz war eindeutig mein Fehler, der 22. Mai gehört da nicht hin, der hat in der Tat nichts mit 71 B-VG zu tun. Wieder einmal: Wo du recht hast, hast du recht. :-)
- Dass die Tabelleninhalte bei Schüssel I enden liegt in der Natur der Quelle begründet (siehe oben meine Ref, darin: "Das ist Bundesregierung Figl I (1949) bis Bundesregierung Schüssel I (2002/2003).") – Leider fehlte mir die Zeit und zu dem Zeitpunkt auch der Nipf, nach den fehlenden Daten auf die Suche zu gehen, die Daten, die sich mutmasslich sogar aus unseren einschlägigen Artikeln zusammenkratzen lassen.
- Ja, IP, du hast schon irgendwie recht, dass das in der Form verwirrend ist. Über beiden Überschriften gemeinsam hätte so etwas wie "Fortführung der Verwaltung" oder "Einstweilige Regierung" stehen sollen; ich habe die Spaltenüberschriften ohne die gemeinsam klammernde Überschrift von Welan übernommen (siehe bei ihm Einstweilige Bundesregierungen nach dem B-VG seit 1945 (Alle einstweiligen Regierungen waren „bisherige“ Regierungen)), wie er die Tabelle übertitelt.
In der Welan-Moser-Version 2007 haben die beiden die Spaltenüberschriften klarer definiert mit "Regierung – Ernennung – Enthebung nach Rücktritt – Betrauung nach 71 B-VG bis", siehe hier im Anhang 3:Die einstweiligen Bundesregierungen (1945-2000) [gemeint hier: 2007, da bis Gusenbauer I gehend], S. 25 (PDF-S. 26).
- Übrigens führen die beiden im Anhang 4: Staats- und Bundesregierungen (seit 30. Oktober 1918), S. 26–30 (PDF-S. 27ff), die Regierungen mit Details auch zur Regierungszusammensetzung an, Beispiel:
- Raab (IV) 3.11.1960-11.4.1961 Koalitionsregierung ÖVP – SPÖ
- Gorbach (I) 11.4.1961-20.11.1962 Mit der Fortführung der Geschäfte betraut bis 27.3.1963 / Koalitionsregierung ÖVP - SPÖ
- Übrigens führen die beiden im Anhang 4: Staats- und Bundesregierungen (seit 30. Oktober 1918), S. 26–30 (PDF-S. 27ff), die Regierungen mit Details auch zur Regierungszusammensetzung an, Beispiel:
- Ja, IP, du hast schon irgendwie recht, dass das in der Form verwirrend ist. Über beiden Überschriften gemeinsam hätte so etwas wie "Fortführung der Verwaltung" oder "Einstweilige Regierung" stehen sollen; ich habe die Spaltenüberschriften ohne die gemeinsam klammernde Überschrift von Welan übernommen (siehe bei ihm Einstweilige Bundesregierungen nach dem B-VG seit 1945 (Alle einstweiligen Regierungen waren „bisherige“ Regierungen)), wie er die Tabelle übertitelt.
- Mit Gruß @IP, --Elisabeth 07:00, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Es ist ja schön, dass er Rektor der BOKU ist (und die BOKU ist IMHO eine namhafte Universität), aber das bedeutet noch lange nicht, dass er auch Recht hat. Der Herr Universitätsrat Pelinka behauptet z.B. in Das politische System Österreichs. In Die politischen Systeme Westeuropas (2009) behauptet es gäbe eine verpflichtende Begutachtung. Ebenfalls eine falsche Behauptung (die durchaus auch ein Versehen sein kann) einerseits gibt es keine gesetzliche Verpflichtung dazu andererseits lässt es sich auch empirisch widerlegen, in der letzten Legislaturperiode gab es z.B. 77 Regierungsvorlagen, die gewöhnliche Gesetze darstellten, die nicht begutachtet wurden. (Methode: man Vergleicht alle Regierungsvolagen mit den Begutachtungsentwürfen, das ergibt 197 nicht begutachteten Vorlagen. Wenn man dann 15a-Vereinbarungen, Staatsverträge und Verordnungen der Bundesregierung abzieht bleiben 77 gewöhnliche Gesetze übrig die nach Pelinka begutachtet hätten werden müssen.) Was ich damit sagen will, ein Titel bedeutet noch lange nicht, dass jemand auch recht hat! In diesem Fall wird einfach die Behauptung aufgestellt jede Regierung wäre nach Ende der Legislaturperiode nach Art. 71 B-VG mit der Fortführung der Regierungsgeschäfte betraut worden. Aber er führt keinen Beleg für diese Annahme an und laut unserer Bundesverfassung wäre dies eben auch nicht nötigt, es würde ausreichen die alte Regierung abzuberufen sobald die neue steht. Ich empfehle dazu auch https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Belege zu lesen. Dort stehen mehrere relevante Punkte für Belege in der Wikipedia. "Belege in Wikipedia-Artikeln sollen die Nachprüfbarkeit von Informationen gewährleisten." die von dir genannten Belege erfüllen das leider nicht, sowohl der im Artikel verlinkte als auch der hier von dir beschriebene geben keine weitere Quellen an führ die Zeitangaben. "Belege sind, wenn möglich, mit anderen Belegen zu vergleichen. Erst wenn verschiedene, voneinander unabhängige Quellen übereinstimmen, kann von einer zuverlässigen Darstellung ausgegangen werden." der hier in der Diskussion von dir genannte Beleg erfüllt dieses Kriterium nicht, da er von der selben Person stammt. Eine weitere Quelle dafür ist mir nicht bekannt. Ich halte das also für keine gesicherte Information. In der Uni würde mir dieser Beleg nicht akzeptiert werden, da er eben nicht nachvollziehbar ist. Falls die Daten irgendwie auf eigener Erhebung beruhen würden müsste er eine Methodologie für die Erhebung anführen, was ebenfalls nicht geschehen ist.
- Und eine Anmerkung persönlicher Natur noch. Bitte erspare dir Untergriffigkeiten. Ich habe versucht einen sachlichen Ton zu finden und mir ist daher völlig unklar weshalb persönliche Herabwürdigungen wie "Jaja, ist schon gut, Eest9. Lesen bildet […]" deinerseits nötig sind. Weder bin ich ungebildet noch sonst was (höchstens Legastheniker, dafür empfehle ich aber den entsprechenden Wikipedia Artikel, denn dafür kann ich nichts). Ich bitte dich also darum einen respektvollen und sachlichen Ton einzuhalten. --Eest9 (Diskussion) 14:18, 3. Jun. 2019 (CEST)
- PS: Ich habe mal eine Anfrage nach dem Auskunftpflichtgesetz direkt bei der Präsidentschaftskanzlei gestellt. Eventuell erhalten wir ja so belegte Informationen: https://fragdenstaat.at/a/1735 lg --Eest9 (Diskussion) 16:29, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Mit Gruß @IP, --Elisabeth 07:00, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Ok, Eest9, ich fange unten an bei der persönlichen Anmerkung: Ich war schlichtweg nicht nur generell verärgert, dass die IP (die andere, nicht die von mir geschätzte 193er) nach dem Einwand der 193er, nicht, so wie es sich gehört es erstmal hierdisk anzudiskutieren sucht, sondern umgehend zur Tat geschritten ist und die Tabelle auf den alten Stand zurück gesetzt hat (das war nämlich verdammt viel und langwierige Arbeit!; und selbstverständlich habe ich Stunden damit verbracht Quellen zu suchen, sichten und auch u.a. diese später unten mir zu Gemüte geführt habe); sondern war ich dann überdies auch über dich, Eest9, verärgert, und das empfand ich nicht sachlich, sondern schlichtweg angriffig, über deine Unterstellung von "Und falsch zitiert wurde sie auch noch, …" – Wie ich dir eben polemisch dargestellt habe, war deine Behauptung objektiv falsch. (Dass mir nun beim Austausch der Welan-Quelle in der Tat der Seitenfehler hineingeraten ist, ist eine andere Geschichte; wobei die Seite 30 (PDF-S. 31), die habe ich von hier weiter oben im Zusammenhang mit den Quellen direkt in den Artikel übernommen und übersehen zu korrigieren. Da brauchte es dann keinen Lehrerton.)
- Auch was den Welan betrifft: Du greifst in deiner 'Manöverkritik' die Quelle mit "strotzt auch nicht von Qualität" eher herabwürdigend an; und verbindest es mit "(auch wenn sie den Namen einer namhaften Universität trägt)" und unterschlägst damit den jahrzehntelang zu diesem Themenkreis veröffentlichenden Autor Welan, so als läge hier eine drittklassige Seminararbeit oder meinetwegen Diplomarbeit vor. Das fand ich wenig ok und auch darüber habe ich mich geärgert.
- Aber warum, so frage ich dich, musst in deinen Änderungen, die du nun umseitig gemacht hast, in einem derartig harschen Lehrerton in der ZQ daherkommen, als wär ich deine Schülerin, die Fehler in ihrer Arbeit gemacht hat? :-( Flüchtigkeitsfehler, schon gehört? (Stichwort Datum Kern; Stichwort beim Übertragen nicht korrigierte Fußnote; Stichwort übertragene und nicht im Artikel dann nicht ausgebesserte Seitennummer, w.o.e.)
- Aber Schwamm drüber: Frieden? (Und 'tröste dich', mit Legasthenie kann ich auch aufwarten, wenn auch nicht extrem ausgeprägt, aber je nach Laune und Verfassung mehr oder weniger störend und verlängert dann auch Tipparbeitszeit.)
- Dass du über fragdenstaat die Anfrage gestellt hast finde ich super, danke. Bin gespannt auf die Antwort. (Ich habe auch schon dann und wann, überlegt über dieses Instrument eine Anfrage zu stellen, ich will aber nicht (in jedem Fall) für so eine Anfrage meine Anonymität aufgeben, wie es auf der Plattform verpflichtend ist.)
- Daraus, was du im Zusammenhang mit dem Pelinka schreibst (bis zu vor "Was ich damit sagen will"), werde ich nicht wirklich klug. Annähernd glaube ich es mir zusammengereimt zu haben, sicher bin ich dazu aber nicht. Da es aber augenscheinlich nur ein Vergleich ist, ist es wohl nicht zu 100 % wichtig, dass ich es genau verstehe.
- Nun aber zur eigentlichen Sache: Ich nehme meinen guten alten Walter-Mayer zur Hand (Robert Walter, Heinz Mayer: Grundriß des österreichischen Bundes-verfassungsrechts. In der mir vorl. 4. Aufl., Band 6, Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, Wien 1982 (ja alt, aber in den wesentlichen Fragen ja nicht falsch geworden), hierin S. 188, wo ausgiebig in "D." die Amtserledigung behandelt wird im Zusammenhang mit Artikeln 70 und 74. Dann, auf S. 189 (ohne die Schriftauszeichnung zu übernehmen, Absätze mit "/" gekennzeichnet; Fehler des humanen OCR-Scanners nicht ausgeschlossen):
- „E. Die einstweilige Bundesregierung / Nach Art 71 B-VG hat der BPräs, wenn die BReg (bzw. einzelne ihrer Mitglieder) aus dem Amt geschieden ist, bis zur Bildung der neuen BReg Mitglieder der scheidenden Regierung oder höhere Beamte eines Bundesamtes (dh eines BM) mit der Fortführung der Verwaltung zu betrauen; eines dieser Organe ist mit dem Vorsitz der einstweiligen BReg zu betrauen.“
- Ich lese daraus, und damit auch Welan folgend, dass jede Regierung, die aus dem Amt scheidet – gleichwohl aus welchen Gründen immer –, dann, wenn sie mit der Fortführung der Regierungsgeschäfte beauftragt wird, dies nach Art 71 B-VG erfolgt und diese BReg damit zur einstweiligen BReg wird und überdies, weil es keine gegenteilige VerfRegelung gibt, bis zum St.-Nimmerleins-Tag im Amt bleiben könnte.
- Nun aber zur eigentlichen Sache: Ich nehme meinen guten alten Walter-Mayer zur Hand (Robert Walter, Heinz Mayer: Grundriß des österreichischen Bundes-verfassungsrechts. In der mir vorl. 4. Aufl., Band 6, Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, Wien 1982 (ja alt, aber in den wesentlichen Fragen ja nicht falsch geworden), hierin S. 188, wo ausgiebig in "D." die Amtserledigung behandelt wird im Zusammenhang mit Artikeln 70 und 74. Dann, auf S. 189 (ohne die Schriftauszeichnung zu übernehmen, Absätze mit "/" gekennzeichnet; Fehler des humanen OCR-Scanners nicht ausgeschlossen):
- Hierdrauf folgt in den Anmerkungen in kleinerer Schrift mit 1. zu den Kompetenzen der einstweiligen zur definitiven BReg bzw. eines BM mit Bezug auf VfSlg 1208/1929, siehe hierzu auch im stenografischen Protokoll vom 12. November 1965, S. 4898, wo ein Budgetprovisorium per RV der einstweiligen BReg (= Bundesregierung Klaus I) dem Hohen Haus vorgelegt wurde (PDF-S. 4).
- Weiter bei Walter-Mayer dann in 2., da wirds wieder wichtig:
- „Bei Ausscheiden eines BM darf ein in der BReg verbliebenes Mitglied nicht mit der Fortführung der Verwaltung betraut werden; Staatssekretäre dürfen als solche ebenfalls nicht mit der Fortführung der Verwaltung betraut werden. Kein Vertreter darf für einen BM ohne Portefeuille bestellt werden.“
- Und um zuletzt noch einmal auf die Fachkompetenz von Manfried Welan zurückzukommen, ebenfalls Walter-Mayer, exemplarisch S. 189:
- „Bezüglich des Vorschlagsrechts und des Erfordernisses der Gegenzeichnung bei der Bestellung einer einstweiligen BReg […]; es wird daher diesbezüglich Art 70 Abs 1 B-Vg analog anzuwenden sein (aA Welan, Stbg 1965/23 [sic!], 2; differenzierend Berchtold, 239).“ (Hervorhebung kursiv hier original, fett von mir, E.)
- Dazu noch in der Gesamtabfrage in der Judikatur im RIS: 27 Entscheidungen, darin 39 Fundstellen [1].
- Und um zuletzt noch einmal auf die Fachkompetenz von Manfried Welan zurückzukommen, ebenfalls Walter-Mayer, exemplarisch S. 189:
- D.h. Welan ist seit Jahrzehnten nicht nur anerkannt in der Materie, sondern auch Standardliteratur gebend. Von ihm, dem Erstpublikator, - und damit von mir - verlangst du allen Ernstes, dass er großmächtig irgendwelche Quelle angibt, weil Eest9 iSv WP:BLG es so verlangt, damit für Eest9 glaubwürdig und seine Publikation als Referenz verwendet werden dürfen? Nicht allen Ernstes, oder?
- --Elisabeth 19:56, 3. Jun. 2019 (CEST) (PS: Wie du da also durchaus sehen kannst, bin ich im Rechtsbereich auch nicht gerade neu auf der Nudelsuppe dahergeschwommen und befasse mich mit Rechtsmaterie doch auch schon ein paar Jahrzehnte.)
- Die Antwort auf meine Anfrage ist da: https://fragdenstaat.at/anfrage/anwendungen-des-art-71-b-vg-4-auskunftspflichtg/4316/anhang/Erledigung_zu_S120100-223-BEV-2019_geschwaerzt.pdf und demnach kann man das ganze in "Staats- und Bundesregierungen ab 1918" im "5. Teil: Historische Übersichten" in "Österreichischer Amtskalender 2018/2019" einsehen. Nach kurzer Durchsicht scheint es zumindest einstweilige Betrauungen gegeben zu haben. Ich werd das später genauer nach kontrollieren ob die einzelnen Daten in unserer Tabelle stimmen. Ich gehe aber nach der ersten Durchsicht schon davon aus. Es sind dort quasi alle Regierungen bis Jänner aufgezählt. Ich vermute mal die nächste Ausgabe könnte auch Klarheit darüber schaffen wie die anderen Regierungen wie die Einstweilige Regierung Löger oder Kurz II zu zählen sind. --Eest9 (Diskussion) 09:26, 7. Jun. 2019 (CEST)
Experten
BearbeitenHi, ich bin dafür das Wort "Experten" in der Tabelle durch "Unabhängige", "Parteiunabhängige" oder "Parteilose" zu ersetzen, immerhin heißt die Spalte "Koalition / Parteien" und das ÖVP-Framing der Expertenregierung bezieht sich eben nicht auf die Parteien oder Koalitionen sondern auf die Art der Einzelpersonen. Auch Parteimitglieder können Experten in einem gewissen Fach sein und rein theoretisch wäre auch das umgekehrte denkbar, dass Parteiunabhängige keine Experten sind (auch wenn es in den 3 Fällen wohl jeweils Experten waren). Bei der Regierung Bierlein würde ich jedenfalls das Wording "Parteilose Regierung" verwenden und auf https://de.wikipedia.org/wiki/Parteilose_Regierung verlinken. --Eest9 (Diskussion) 19:32, 5. Jun. 2019 (CEST)
- Danke, Eest9, für diesen konstruktiven Vorschlag. Soweit ich das mitbekommen habe, war ausnahmsweise in diesem Fall das nicht das kurz’sche ÖVP-Framing, sondern war dies erinnerlich der Auftrag von VdB mit den Experten, auch wenn sich Kurz natürlich insofern über den Wunsch hinweggesetzt hatte, als er selbstverständlich mehr oder weniger ÖVP-parteinahe Personen dem BP vorgeschlagen hat.
- Ich habe deinen Vorschlag zuvor entsprechend umgesetzt, das sollte in deinem Sinne sein. Bei der Regierung Bierlein habe ich, wie ja schon in der Liste der BK länger drinnen, die Beamtenregierung verlinkt, also in die Spalte passend mit «Beamten». – Passt das so für dich? --Elisabeth 02:37, 7. Jun. 2019 (CEST)
- Also die Änderungen halte ich jedenfalls für eine Verbesserung.
- Sidenote: was ich an Wikipedia ja genial finde ist, dass solche Sachen durch die Änderungen und Diskussionen hier transparent und nachvollziehbar werden. Oft wird das als Nachteil im Sinne von "Edit-wars" dargestellt, aber ich halte das in Wahrheit für den großen Vorteil gegenüber klassischer Lexika, bei denen man nicht weiß was geändert wurde und falls man verschiedene Auflagen zur Verfügung hat, warum Änderungen entstanden. --Eest9 (Diskussion) 03:12, 7. Jun. 2019 (CEST)
Farbe ÖVP (ie "Die neue ÖVP")
BearbeitenBuschBohne: Bundesregierungen (Kabinette) der Republik: ÖVP-Kanzler bis 2022 nicht fix, einheitlich schwarz mit Änderung von color:turquoise bar:ÖVP from:2017 till:2022 auf color:black bar:ÖVP from:2017 till:2019.
Die Änderung von 2022 auf 2019 ist selbtverständlich klar, keine Frage.
Aber die Farbe für die Regierung Kurz auf schwarz zu setzen, hier: der Einheitlichkeit wegen, halte ich für verkehrt. Die Partei ÖVP ist unter Kurz zur Die neue ÖPV und ganz klar, auch amtlich, zu türkis mutiert. Bitte Farbe wieder zurückändern. --Elisabeth 23:34, 8. Jun. 2019 (CEST)
- Gibt es sowas wie "amtliche" Parteifarben überhaupt? Parteifarben werden ja nicht von Behörden, sondern von den Parteien selbst festgelegt. Und soweit ich das sehe, wird Schwarz noch immer auch für die ÖVP verwendet, gerade in historischen Zeitleisten macht das IMHO mehr Sinn, zumal es eben keine neue Partei ist. --BuschBohne 23:45, 8. Jun. 2019 (CEST)
- Danke, BuschBohne, für die Antwort. Amtlich insofern, als die Farbe, die - wie du richtig anmerkst - von den Parteien festgelegt wird, vom BMI offiziell in den Grafiken auf den BMI-Wahlseiten übernommen wird, ebenso wie auch zwangsläufig von den Medien vom ORF beginnend bis hinunter zum kleinsten Medium.
- Es stimmt schon, dass schwarz immer noch innerhalb der ÖVP verwendet wird. Dies jedoch nur von einzelnen Landesparteien. Die Kurz’sche Bundespartei ist nur türkis (persönlichen Kommentar dazu verkneife ich mir an dieser Stelle). Und da es ja hier um die Bundesregierung und nicht um diverse Landesregierungen geht, hier also auch türkis, meine ich. --Elisabeth 23:57, 8. Jun. 2019 (CEST)
- Naja, die Verwendung auf den BMI-Seiten macht für mich eine Farbe noch nicht "offiziell", z. B. wird dort für die Grünen ein seltsames Blassgrün verwendet, das ich so noch nie in der Wahlwerbung der Grünen gesehen habe, und nie als deren Parteifarbe bezeichnen würde. Und es gibt durchaus Medien, die die Bundespartei noch schwarz darstellen [2]. Ich finde schlicht, dass solche Zeitleisten möglichst nur eine Farbe pro Partei verwenden sollten, bei der ÖVP eben schwarz. --BuschBohne 00:09, 9. Jun. 2019 (CEST)
- Seltsam, dass das profil das so macht, aber bitte.
- (Zu Beginn der Umfärbung zur "neuen ÖVP" hatte ich auch noch die Meinung gehabt, na gut, das ist nur ein quasi Außenanstrich für die schwarze ÖVP, ein strategischer Marketingtrick zur NRW. Tatsächlich ist es aber eben die alte ÖVP längst nicht mehr. Aber wie gesagt: (weiteren) Kommentar zu türkis verkneife ich mir).
- Das BMI übernimmt, soweit mir erinnerlich, was von den Parteien als Farbe eingemeldet wird. Vielleicht trügt mich hierzu aber meine Erinnerung.
- Deinem letzten Satz, auf die Zeitleisten bezogen, vermag ich mich nicht anzuschließen. Hat sich die Farbe geändert, dann hat sich die Farbe geändert. Und die Farbe in der Zeitleiste ändert sich demgemäß, ich sehe darin kein Problem; weder ein inhaltliches noch ein grafisch-ästhetisches.
- Aber schaunmermal, ob und was für Meinungen noch kommen. --Elisabeth 00:53, 9. Jun. 2019 (CEST)
Zeitleiste Bundesregierungen, Bundeskanzler und Vizekanzler seit 1945
BearbeitenLaut Zeitleiste war Löger sein eigener Vizekanzler - es gab in diesen paar Tagen aber ganz einfach keinen Vizekanzler --134.155.84.80 14:15, 28. Jun. 2019 (CEST)
- Nein, das sieht in der Zeitleiste aufgrund der knappen Abstände nur so aus. Tatsächlich war Löger in den letzten 6 Tagen der Regierung Kurz zum Vizekanzler ernannt, siehe auch hier: Bundesregierung (Österreich)#FN 5). --212.197.159.3 14:29, 28. Jun. 2019 (CEST)
Oberste Organe
BearbeitenIm Abschnitt Rechtsstellung der Regierungsmitglieder steht "Neben dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung in ihrer Gesamtheit gehören auch ihre einzelnen Mitglieder (d. h. Bundeskanzler, Vizekanzler sowie Bundesminister) zu den obersten Organen der Bundesverwaltung". Art. 19 (1) B-VG lautet aber: "Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen." Die Bundesregierung steht in dieser sicherlich taxativ gemeinten Auflistung ausdrücklich nicht dabei. Ich bin kein Jurist, daher will ich den Eintrag nicht bearbeiten, aber eine Änderung jedenfalls anregen. (nicht signierter Beitrag von 213.225.33.204 (Diskussion) 17:07, 28. Jul. 2020 (CEST))
Regierung ÖVP - Experten
BearbeitenFrage: Sollte nicht nach dem Abgang der FPÖ die Regierung Kurz ÖVP - Experten bereits als Kurz II bezeichnet werden? (Kurz II dann als Kurz III). Schließlich war es ja eine neue Regierung(sform), nämlich eine ÖVP-Minderheitsregierung - und nicht mehr die (alte) Koalition ÖVP - FPÖ ... --DiCampi (Diskussion) 13:37, 3. Dez. 2021 (CET)
- siehe Dazu unter #Tabellenspalte "Ernennung gem. Art. 71 B-VG". da wurde das genauestens Diskutiert und wir richten sich hier nach der Zählung die auch die Republik Österreich verwendet (anstatt etwa nach einer juristischen oder politikwissenschaftlichen Zählung) --Eest9 (Diskussion) 15:33, 3. Dez. 2021 (CET)