Diskussion:Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992/Archiv/1

Es fehlen …

… Zeichen 277 und 281 --JLKiel·Disk 11:06, 8. Aug. 2013 (CEST)

Es fehlen noch etliche Zeichen. Magst Du die zeichnen? Es braucht halt seine Zeit, bis so etwas fertig ist. Sehr gute Vorlagen sind rah. Hast Du gute, entzerrte Fotos? Mediatus 23:28, 8. Aug. 2013 (CEST)
Sorry, ich hab leider keine Ahnung, wie man die Zeichen malt. Da kann ich dir wohl nicht helfen. --JLKiel·Disk 07:58, 21. Aug. 2013 (CEST)

Diskussion zu Zeichen 274

 
Ausführung bis 1988
 
Ausführung bis 1988

Von diesem Zeichen existierten zwischen 1971 bis 1988 offensichtlich zwei Version. Die ursprüngliche Version ist im Bundesgesetzblatt vom 5. Dez. 1970 wiedergegeben. Es ist die Version, die bereits seit der Vorgänger-StVO gültig war: Dabei ist das "km"-Zeichen auf einer Höhe mit der Unterlinie der erlaubten Geschwindigkeit wiedergegeben. Auch in dem 1984 erschienenen Buch Verkehrsplanung für eine erholungsfreundliche Umwelt. Ein Handbuch verkehrsberuhigender Maßnahmen für Kleinstädte und Landgemeinden, Seiten 14 und 58 wird diese Version noch wiedergegeben. Doch wann wurde die Version eingeführt, bei der das "km" auf der horizontalen Mittelachse des Zeichens liegt? Interessant sind für mich keine Spekulationen, sondern Fakten aus Büchern und Fachzeitschriften, die als Einzelnachweis eingesetzt werden können. Mediatus 17:06, 13. Aug. 2013 (CEST)

P.S.: Siehe das "ältere" Zeichen in aktueller Anwendung auch hier: [1] Mediatus 17:16, 13. Aug. 2013 (CEST)

Zeichen 261

 
Sinnbild für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit explosionsgefährlichen Stoffen (1970)

In der am 16. November 1970 beschlossenen Fassung der StVO gibt es das Zeichen nicht (wie auch übrigens die Zeichen 252 und 254–260). Es heißt dort im Zusammenhang mit den Zeichen 250, 251 und 253 im § 41 Abs. 2 Nr. 6a: „Für andere Verkehrsarten wie Krafträder, Pferdefuhrwerke, Lastzüge, Radfahrer, Reiter, Fußgänger, können gleichfalls durch das Zeichen 250 mit Sinnbild entsprechende Verbote erlassen werden.“ Die Sinnbilder sind im § 39 abgebildet, das derzeit im Zeichen 261 verwendete Sinnbild für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern ist dort nicht vorhanden. Es gibt nur das rechts abgebildete Sinnbild für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit explosionsgefährlichen Stoffen. (Leider hab ich die Abbildung nicht farbig). --JLKiel·Disk 07:58, 21. Aug. 2013 (CEST)

Das Zeichen ist mir wohlbekannt, auch wenn es sehr selten zu sehen war. Doch es fehlt mir eine gute Abbildung der Explosion. Nicht alle Zeichen waren in der StVO aufgeführt, doch wurden sie wie Zeichen 252 – das es ja bereits mit der Nummer als Vorgängerversion gab – von Anfang an hergestellt. Früher war nicht alles so penibel deffiniert wie heute. Vieles wurde aus dem bereits bekannten Wissen heraus mit den neuen Sinnbildern umgesetzt. Daher gibt es sogar Schilder, die eigentlich gegen die damalige StVO verstoßen. Gerade auch zur Olympiade 1972 und den dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen war eine Unmenge der neuen Zeichen notwendig geworden. Und dazu mußte die ganze Schilderpalette abrufbar sein. Mediatus 11:33, 21. Aug. 2013 (CEST)
Wenn du Zeichen abbildest, die nicht in der StVO vorhanden waren, dann entspricht das aber nicht der Einleitung des Artikels: „Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992 zeigen die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 16. November 1970 beschlossen worden sind.“ Denn in eben dieser Fassung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I vom 5. Dezember 1970, S. 1565, gibt es die von mir genannten Zeichen nicht.

Ließ bitte den ganzen vorlaufenden Text: Zitat: Die dort gegebene Darstellung wird durch weitere damals eingeführte Zeichen ergänzt. Mediatus 14:53, 21. Aug. 2013 (CEST)

Und bist du dir wirklich sicher, dass die Zeichen in der Vorgängerversion bereits mit der Nummer vorhanden waren? In meiner Ausgabe Straßenverkehrsrecht. C.H. Beck, München und Berlin, von 1966 gibt es keine „Zeichen“ sondern „Bilder“ mit gänzlich anderer Nummerierung. Das heutige Zeichen 250 ist dort das Bild 11, Zeichen 274 ist Bild 21. Diese Systematik entspricht grundsätzlich der von 1937, und ich kann mir nicht vorstellen, dass daran zwischen 1966 und 1970 großartig gedreht wurde. --JLKiel·Disk 14:05, 21. Aug. 2013 (CEST)
 
Wenn Du mir eine gute Vorlage zeigst, kann ich das Sinnbild fertigstellen. Es fehlen noch die Spritzer der Explosion.
In der offiziellen Lit. bis 1970 werden die Zeichen als "Bild xy zur Anlage der StVO" bezeichnet. Richtig. Ich habe mich auf unveröffentlichtes Material aus der Diskussionsphase zur StVO 1970 bezogen. Nichtsdestotrotz wurde ab 1971 mit Zeichen 252 beschildert. Altes Material von vor 1970 blieb natürlich noch hängen (und hängt teilweise noch heute). Bis Ende der 1970er Jahre hang bei uns z.B. auch immer noch das alte „Halt"-Zeichen. Doch zurück zum Thema: In Deinem Sinne hätte damals auch kein Linksabbiegerschild existieren dürfen, nur weil im Bundesgesetzblatt lediglich ein Rechtsabbieger vorgesehen war. Der dortige Text läßt aber keinen Zweifel daran, daß nicht alle möglichen Zeichenvarianten abgebildet worden sind. Daß Zeichen ergänzt werden konnten, zeigt u.a. S. 1587, hier wird von einem Zusatzschild gesprochen. Die Zusatzschilder an sich werden indes nirgends direkt abgebildet. Auch werden einige Zeichen nur inhaltlich besprochen, sind aber konkret nicht wiedergeben. Daher nochmal: Früher war nicht alles so penibel vordeffiniert wie heute. Ein Beispiel sind Zeichen für Kriegsgräberstätten. Da gibt es ein reichliches Variantenfeld. Gleiches gilt u.a. für die militärische Brückenbeschilderung und die dortigen Sinnbilder. Mediatus 15:21, 21. Aug. 2013 (CEST) Noch ein Beispiel von 1974: [2] – ein Zusatzzeichen das so in keiner StVO so zu finden ist. Mediatus 16:33, 21. Aug. 2013 (CEST)

Zeichen zu „Schneeketten"

Mir fehlt eine wirklich gute Abbildung, um das Zeichen für den Artikel zu verwirklichen. Was so im Internet fleucht ist NICHT das Zeichen nach der StVO 1970 bis 1992. Also aufpassen. Mediatus 21:52, 27. Aug. 2013 (CEST)

Im Anhang der PDF [3] sind alle Schilder aufgelistet. Leider in schlechter Qualität. Vielleicht hilfts trotzdem. Gruß --Mailtosap (Diskussion) 22:11, 28. Aug. 2013 (CEST)

Die Bildtafel zeigen...

Muß es nicht heißen: Die Bildtafel zeigt - ? --188.174.128.136 18:02, 30. Dez. 2013 (CET)

Autobahn-Verkehrszeichen

Es ist bisher nicht erwähnt, dass die StVO 1970 unter § 42 erstmals die Verkehrszeichen an Autobahnen (und Kraftfahrstraßen) enthielt. Wo waren diese eigentlich vorher geregelt ? --129.187.244.28 14:44, 8. Jul. 2015 (CEST)

Du kannst das gerne ergänzen, wenn Du magst, in den Bildtafeln sind diese Zeichen bereits enthalten. Am 15. April 1938 gab Todt einen Erlaß über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an den Autobahnen heraus. Das konnte ich im Beck’sche Kurz-Kommentar „'Straßenverkehrsrecht. Straßenverkehrs-Ordnung ..." von 1966 finden. Wenn Du über z.B. das Datum zu einer Originalquelle kommst, gerne! Mediatus 14:53, 8. Jul. 2015 (CEST)
GI-Erlass über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen vom 15.4.1938; dieser Erlass galt gemäß § 3 der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 3.7.1951 (Bundesanzeiger Nr. 132) als Bundesrecht weiter (entnommen aus: Beck'sche Textausgaben, Straßenverkehrs-Ordnung, 10. Auflage, C. H. Beck, München, 2008, Einführung, S. XVII, Fußnote 4) - So wird es wohl gewesen sein. Entlegene Vorschrift und Fundstelle. Wie wäre dieses einzubauen, eine Bildtafel, mit späteren Änderungen, ist wohl kaum beizubringen ? --129.187.244.28 16:44, 8. Jul. 2015 (CEST)
Schwierig, da mir eine entsprechende Bildtafel mit den Autobahnkennzeichen fehlt. Und da sich diese Zeichen stetig verändert haben bzw. ergänzt wurden, sollte auch hier – wie bei den Bildtafeln der Verkehrszeichen – diese jahrgenaue Veränderung präsentiert werden. Es ist schon eine Sisyphusarbeit, die teils abseitigen Veröffentlichungen der Verkehrszeichen so zu dokumentieren, wie es bisher geschehen ist. Und alle Zeichen, die ich kenne, habe ich in den Vorschriften mit Bild und Bemaßung (das ist wichtig) auch noch nicht ausfindig machen können. Wahrscheinlich wird man vielleicht irgendwann ein eigenes Lemma zu den Autobahnzeichen bis 1971 aufmachen müssen, da deren Entwicklung NICHT parallel zu den anderen VZ verlief (auch bei der Bahn gab es einige Abweichungen, das am Rande). Aber wie gesagt, dazu fehlen mir (noch) die Fakten. Also stehen die Autobahnzeichen teils noch als „Dokumente für sich“ etwas unmotiviert im Raum. Sind aber immerhin da. Mediatus 16:50, 8. Jul. 2015 (CEST)
P.S.: Im Kapitel zu VZ der StVO von 1937/38 habe ich bei den Nachträgen bis 1945 ([4]) bereits ganz knapp auf Todts Erlaß hingewiesen. Da es bei den Bildtafeln hauptsächlich ja um die „Bilder“ geht, sollte man da auch nicht unnötig ausführlich werden. Besonders ohne nähere Fakten. Es steht Dir natürlich frei, zu allen StVOs auch ausführliche Artikel zu verfassen und mit den Bildtafeln zu verlinken. Dann könntest Du auch mehr zu den einzelnen Historien bringen. Mediatus 17:01, 8. Jul. 2015 (CEST)

Zur Nachforschung

  • 27.09.1976: OLG Hamm, Beschluss: Zur Bedeutung des Zusatzschildes zu Zeichen 250: "ausgenommen zum Beladen und Entladen", § 41 Abs 2 Nr 6 StVO Mediatus 23:24, 2. Aug. 2015 (CEST)

Ich verstehe das Lemma und den Artikel nicht

Unter "Bildtafel" verstehe ich eine Tafel mit Bildern so wie ich unter einer Kuchentafel eine Tafel mit Kuchen verstehe. Im Artikel zum Lemma "Bildtafel der Verkehrszeichen" erwarte ich eine Abbildung dieser Bildtafel. Wo ist diese Abbildung bzw. wo finde ich den ominösen Gegenstand dieses den der Artikel?

Im Artikel heißt es:

Bundesgesetzblatt Teil I, Tag der Ausgabe: Bonn, 16. November 1970, S. 1565.

Die Seite 1565 ist aber laut http://www.bgbl.de in Nr. 108 ausgegeben am 5. Dezember 1970. Unter dem angegeben URL findet man ein PDF, das lieblos in s/w gescannte Seiten auch mit Abbildungen der Verkehrszeichen enthält. Das Lemma konnte ich dort nicht finden. 20:47, 26. Dez. 2015 (CET) [zweiter Versuch. Wieso wurde mein Abschnitt von Mediatus kommentarlos revertiert?] 20:48, 26. Dez. 2015 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.142.168.64 (Diskussion))

  • [Dritter Versuch hier eine Frage unterzubringen, was das Lemma bedeuten soll. Der Fragesteller hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium, spricht und schreibt Biodeutsch, ist Nichtchrist und hat leider keine Katzen.] 80.142.166.174 21:58, 26. Dez. 2015 (CET)
  • [Vierter Versuch, in Erfahrung zu bringen, wovon genau der Artikel handelt. – Möchte der Kommentarlosrevertierer Mediatus verhindern, dass eventuell ein anderer Mitleser mir z.B. sagt, wo ich "auf dem Schlauch stehe"? 80.142.166.174 22:05, 26. Dez. 2015 (CET)
Ich sag mal so: ursprünglich war der Artikel wirklich eine Bildtafel, also eine Zusammenstellung der Abbildungen der Verkehrszeichen, die von 1971 bis 1992 gültig waren. Der Abschnitt Weitere Zusatzzeichen ist es aktuell ja immer noch. Zwischenzeitlich wurde der Artikel aber ausgebaut, so dass man schon in Frage stellen könnte, ob das Lemma „Bildtafel…“ noch passend ist. Vielleicht wäre inzwischen „Geschichte…“ passender. --Jumbo1435 (Diskussion) 23:06, 26. Dez. 2015 (CET)
WP:KPA, WP:TF. Die gesperrte IP versteht Grundprinzipien der deutscher Sprache nicht und kennt sich mit enzyklopädischem Arbeiten von Grund auf nicht aus. Das Hochschulstudium darf bezweifelt werden. Ihre Marginalien in Bezug auf die hier vorgestellte Bildtafel sind nicht verständlich. So etwas kann auf Laberseiten im Netz gerne abgelassen werden, aber nicht hier. Zudem weist ein Blick auf das Editionsverhalten der IP religiöse Animositäten auf. Die läßt wiederum Schlußfolgerungen auf die Person hinter der IP zu. Wer Leute - hier Christen - wegen ihres Glaubens wenn auch indirekt angreift, zeigt Muster, die wir in Westeuropa inzwischen schon sehr gut kennen. Mit Blick auf die hiesige Artikelhistorie irrst Du, Jumbo1435. Unter dem Lemma „Geschichte“ liegen die Bildtafeln völlig falsch. Diese umfassen ein internationales VZ-Projekt, das pro Lemma mehr oder minder stark ausgebaut ist. Eine verengte Sicht auf einzelne Lemma, welche die große Bezüge, die dahinterstehen mißachtet, ist allerdings bei nicht weiter eingelesenen Wikipedianern und IPs ein weit verbreitetes Problem. Mediatus 23:33, 26. Dez. 2015 (CET),
@Jumbo1345: Danke für diese nachvollziehbare Antwort. Vielleicht könnte man das mal qualitätssichern und das falsche BGBl.-Ausgabedatum im Artikel korrigieren. Würde ich ja selbst machen, aber ehrlich gesagt vermittelt das Pseudonym Mediatus schon hier in der Diskussion den Eindruck, dass ich in seine Intimsphäre eingedrungen bin. Da sollen sich andere opfern.
@Mediatus: "Bildtafel" ist ein Kompositum aus "Bild" und "Tafel". Beide Bestandteile sind im Singular. Der Gegenstand des Artikels kann also nur ein Ding sein und nicht mehrere. Und genau das passt schlicht nicht zum Inhalt des Artikels. denn im Artikel gibt es nicht eine Bildtafel, sondern zahlreiche Abbildungen von Verkehrszeichen. 80.142.168.90 00:03, 27. Dez. 2015 (CET)
Beschäftige dich einmal eingehend mit den Grundlagen deutscher Sprache, sperrumgehende IP. Mediatus 00:07, 27. Dez. 2015 (CET)
@IP: In Bildtafel wird erläutert, was eine Bildtafel ist. Eine Zeittafel enthält auch nicht eine Zeit und eine Tafel, sondern eine Übersicht von Ereignissen in einem bestimmten Zeitabschnitt. 79.217.145.36 00:31, 27. Dez. 2015 (CET)
@79.217.145.36: Danke für diesen wertvollen Beitrag. Mediatus 00:36, 27. Dez. 2015 (CET)

Jahresende

Alles auf aktuellem Stand. Mediatus 13:36, 30. Dez. 2015 (CET)

Rechtschreibung nur teilweise aktualisieren

Insbesondere "daß", "faßte" heute "dass", ... könnte im Text allgemein aktualisiert werden.

Sollte in Verkehrszeichenbeschreibungen, die aus Verordnungen entnommen sind jedoch belassen und beim ersten Auftreten auch mit einem Kommentar <... sic! – Originalschreibung des Textes aus Verordnung--> versehen werden, damit es nicht versehentlich korrigiert wird. --Helium4 (Diskussion) 08:11, 23. Jul. 2016 (CEST)

runde orange/gelbe Tafeln für Militärfahrzeuge

Nicht in der StVO aufgeführte ...

Was bedeuten die Zahlen darauf? Höchst-, Richtgeschwindigkeit (für Kolonnenfahren) oder Fahrzeugmasse? Ist mir bis heute ein Rätsel und erläutert der Artikel noch nicht. --Helium4 (Diskussion) 08:16, 23. Jul. 2016 (CEST)

Vorhin eingefügt: Militärische Lastenklasse. --Helium4 (Diskussion) 09:47, 23. Jul. 2016 (CEST)

Zollgrenzbezirk / Zonengrenzbezirk

als Bewohner des ehemaligen "Zonenrandgebietes", der Nähe zur ehemaligen DDR-Grenze auf westlicher Seite, sind mir die (Zusatz-)Schilder "Zonengrenzbezirk" (sic!) bzw. "Zollgrenzbezirk" noch bekannt, sowohl als allein stehende Schilder als auch integriert in Ortseingangstafeln.

Leider fehlen mir jegliche weiteren Detailangaben dazu.

Ist das eine Erwähnung im Artikel wert?

--OH (Diskussion) 17:04, 12. Mai 2018 (CEST)

Der Zusatz „Zollgrenzbezirk“ fand keinerlei Niederschlag in der StVO, um die es hier geht. Dazu gibt es aber schon einen eigenen Artikel. Mediatus 20:53, 13. Mai 2018 (CEST)

Bereich Herstellung -> Siebdruck und Folien

Auf dem Handy wird das Wort Schilderblech in Form von Schilder-blech getrennt. Jetzt ist meine Frage: Kann man das irgendwie ändern? Weiß das jemand? DanySahne85 (Diskussion) 11:18, 29. Mai 2018 (CEST)

erledigt -- Mediatus 14:23, 13. Jun. 2018 (CEST)

Januar 1988: Transport gefährlicher Güter auf Straßen

Im Artikel steht, dass im Januar 1988 die „Richtlinien für die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen für den Transport gefährlicher Güter auf Straßen“ eingeführt wurden. Sollte hier ein Verweis auf dem Großbrand von Herborn eingefügt werden? Natürlich wird im Originaltext kein ausdrücklicher Bezug auf diesen Unfall genommen, aber immerhin heißt es gleich im ersten Abschnitt: „Schwere Unfälle beim Transport gefährlicher Güter geben Veranlassung, […] Aus den Erfahrungen der letzten Zeit können aber auch bei Verkehrsunfällen mit Transporten sonstiger gefährlicher Güter erhebliche Gefahren entstehen.“ Ist die Annahme, dass die genannten „Erfahrungen der letzten Zeit“ ein halbes Jahr vorher in Herborn gemacht wurden, WP:TF? Hat jemand WP:Q? Unter Großbrand von Herborn#Folgen wird nur behauptet, dass es eine öffentliche Debatte gab und dass eine Reaktion der Politik angekündigt wurde. --2001:16B8:1798:9900:1979:FA85:B528:B3B0 00:00, 9. Jun. 2020 (CEST)

Nein, ein Bezug ist nicht notwendig. Das nimmt sonst ausufernde Züge bei den Bildtafeln an, denn fast jedes Schild hat irgendeinen Hintergrund für seine Einführung. So etwas kann man in dem entsprechenden Artikel zum Brand unterbringen, falls man harte, nachlesbare Fakten dazu hat. --Mediatus 14:30, 9. Jun. 2020 (CEST)