Diskussion:Bernhard Wolff (Richter)

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Malabon in Abschnitt Wahl durch den Bundesrat?

Wahl durch den Bundesrat? Bearbeiten

Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage werden Richter am BVerfG je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Der 1951 geltende Gesetzestext liegt mir nicht vor, ich glaube aber, dass die Formulierung im Artikel falsch ist. Gruß--Malabon (Diskussion) 21:41, 7. Jul. 2012 (CEST)Beantworten