Diskussion:Beleihung (Kreditwesen)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Unterschied zur Hypothek?

Unterschied zur Hypothek?

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Nach meinem Verständnis ist die Hypothek der Gegenstand der Beleihung. Das Wort kommt hier überhaupt nicht vor. Außerdem gibt es hier keinen Interwikilink da in den anderen Sprachen alles unter Hypothek, Mortgage etc abgehandelt wird. Aus meiner Sicht ist Beleihung (Kreditwesen) ziemlich redundant. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:16, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Drei Dinge: 1. Das Wort Hypothek kommt umseitig nicht vor ist aber implizit im ersten Satz des Abschnitts "Beleihungsarten" enthalten, ein größerer Mangel ist hier der fehlende Link auf Grundpfandrecht. 2. Damit sind wir auch bei der Redundanz, bzw. der m.E. nicht vorhandenen. Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht (es gibt verschiedene) und diese Grundpfandrechte sind ein Teil der Realsicherheiten. Wenn überhaupt dann besteht zu letzterem Redundanz, wobei ich mir nicht sicher bin wie hoch die Überschneidung ist wenn ich beispielsweise an den Eigentumsvorbehalt denke. 3. Der Interwikilink stellt für mich das geringste Problem dar und ist häufig rechts-, sprach- und/oder entwicklungshistorisch begründet, siehe beispielsweise Grundschuld#Geschichte aber auch so fragwürdige Interwikis wie en:Security interest mit Kreditsicherungsrecht (Deutschland). Das ist ein generelles Problem und ich habe mich hier mal mit der Thematik kurz beschäftigt. Benutzer:Karsten11 kann zur Bankthematik sicherlich mehr beitragen als ich. Grüße --Millbart talk 11:46, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Danke für den Ping. Ich finde diesen Artikel hier nicht toll, aber auch nicht schlimm. Wir haben das Gegensatzpaar Blankokredit und besicherter Kredit, der Unterschied ist die Kreditsicherheit. Beleihung ist nun das Stellen einer Kreditsicherheit (auch wie der Artikel schreibt der gesicherte Kredit), aber nicht bei allen Arten der Kreditsicherheiten sondern nur -wie der Artikel zutreffend schreibt, bei Realsicherheiten (insbesondere Grundpfandrechten zu denen wiederum die Hypothek zählt). Damit ist die Definition nur leicht überarbeitungsbedürftig. Der Absatz "Beleihungsarten" listet aber nun alle möglichen Formen der Kreditsicherheiten auf und nicht nur Realsicherheiten. Das müssen die Sachen wie Lohn- und Gehaltsabtretung raus; die dann verbleibende Liste gehört nach Realsicherheit. Der Absatz "Verfahren" ist imho verkürzend: Wie die Besicherung erfolgt (z.B. notarielle Form, Sicherungszweckerklärung) erfährt man nicht. Der Absatz "Aufsichtsrechtliche Anerkennung" ist sicher vollredundant mit anderen Artikeln. Allerdings zeigt ein Vergleich mit dem Eintrag "Beleihung von Grundstücken" in Gabler Banklexikon, dass sich auch dort die Darstellung sich auf den Sicherheitenbewertungsprozess und die Regulatorik konzentriert.
Um die unvermeidlichen Redundanzen zu reduzieren, wäre imho der Absatz Beleihungsarten durch einen "Hauptartikel-Baustein" zu ersetzten und der Absatz Aufsichtsrechtliche Anerkennung auf Redundanzen zu anderen regulatorischen Themen zu prüfen.--Karsten11 (Diskussion) 13:24, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten