Diskussion:Beihilfe (Strafrecht)

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Quelle für wörtliches Zitat des BGH

Beihilfe zum Versuch/Beihilfe beim Betrugsversuch

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--pistazienfresser 16:20, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nach diesen Ausführungen ist der Versuch einer Beihilfe nicht strafbar. Wie ist denn die effektive Beihilfe zu einem Betrugsversuch zu beurteilen? Freundlicher Gruß JaJo Engel

Thema wurde nachträglich abgehandelt und ist erledigt. JaJo Engel

Das Thema wurde zwar behandelt, aber es wurde wohl etwas zu genau auf die Frage bzw. das hierin enthaltene Beispiel (Betrug) eingegangen. Ich denke, das ganze müsste entweder unter der Überschrift "(erfolgreiche) Beihilfe zum (erfolglosen) Versuch" oder unter einem eigenen Artikel Beihilfe zum Versuch abgehandelt werden. Dort oder parallel hierzu könnte man dann noch zur straflosen (erfolglosen) versuchten Beihilfe abgrenzen. Das Beispiel von der "effektive[n] Beihilfe zu einem Betrugsversuch" kann man in diesem Rahmen ja zur Verdeutlichung durchaus verwenden.--pistazienfresser 16:20, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Situation in Österreich und Schweiz

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Weiß irgendjemand, wie das in Österreich und der Schweiz gehandhabt wird? --93.82.94.194 20:25, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Würde mich auch und immer noch interessieren.--Cms metrology (Diskussion) 22:09, 1. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Beihilfe durch Unterlassen...

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scheint mir ja heute anerkannt. Wer traut es sich, es einzufügen? --Tobias1983 Mail Me 03:48, 20. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Quelle für wörtliches Zitat des BGH

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Weiß jemand, wo das angeblich wörtliche Zitat des BGH her stammt? --Pistazienfresser (Diskussion) 15:02, 10. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Es waren offenbar mehrere Entscheidungen die insgesamt das 'wörtliche' Zitat ergaben.--Pistazienfresser (Diskussion) 16:00, 10. Jul. 2020 (CEST)Beantworten