Diskussion:Basler Kommentar
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Zehnfinger in Abschnitt Neutralität
Neutralität
BearbeitenDer Artikel schreibt dem Werk eine überragende Stellung in der juristischen Literatur zu, dies ohne diese Lobhudelei zu belegen. Neutraler formulieren oder aber diese Behauptung mit klaren Belegen aus objektiven Quellen belegen. -- Zehnfinger 21:31, 30. Jul. 2011 (CEST)
- ODER Deine Kritik an diesem Artikel "neutraler formulieren", bevor Du einen anderen Langohr nennst. Ausserdem ist die Kritik auch in der Sache nicht berechtigt, wird dem Werk doch wenn überhaupt eine "überragende Stellung" nicht in der Literatur, sondern in der Rechtsprechung zugeschrieben (und dies durchaus zu Recht). --Exuperantius 17:46, 11. Aug. 2011 (CEST)
- Selbst eine nicht neutral formulierte Kritik über die fehlende Neutralität eines Artikels ändert nichts an der fehlenden Neutralität des Artikels, wenn die nicht neutral formulierte Kritik sachlich zutrifft. Und das tut die Zehnfinger'sche. ;-) --Thenardier 12:36, 8. Dez. 2011 (CET)
'Lobhudelei' finde ich ein bisschen zu dolle gesagt. Ich denke, eine schlichter Belege-Baustein tut's auch. Und wer meint, dass die entsprechenden Aussagen nicht stimmen, kann sie ja nach nun gut 2 Jahren des unbelegt-Seins mit Recht einfach entfernen. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 23:53, 19. Aug. 2013 (CEST)
- Bemängelt, dass ein Beleg fehlt, wurde bereits vor langer Zeit, habe mir deshalb erlaubt, den fraglichen Absatz zu entfernen. -- Zehnfinger (Diskussion) 10:11, 20. Aug. 2013 (CEST)