Frage

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Ist die Bareinzahlung auf fremde Konten per Zahlschein nicht mittlerweile aufgrund von irgendeinem neuen Geldwäschegetz untersagt? (nicht signierter Beitrag von 79.204.84.62 (Diskussion | Beiträge) 15:38, 3. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Nein. Siehe Geldwäsche. MfG --Aloiswuest 20:11, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Bareinzahlung ist aber auf 1000€ begrenzt worden. Bitte vom Profi überarbeiten lassen!

Bareinzahlung und geänderte Gesetzeslage

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der Artikel ist, seit ein Jahren, nicht mehr auf dem neuesten Stand. offensichtlich werden Gebühren für Bareinzahlungen erhoben, siehe: http://www.vz-nrw.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte-3 Beispielsweise stellt die Sparkasse Vest keine Möglichkeit mehr zur Verfügung Münzgeld kostenlos auf das eigene Giro Konto einzuzahlen. (seit 01.10.2015) Die Gesetzesänderung, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675f.html Ich denke das der Artikel dringend überarbeitet werden muß, oder das er größtenteils gelöscht werden muß um keine falschen Informationen weiterzugeben. (nicht signierter Beitrag von 84.134.46.243 (Diskussion) 13:25, 22. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Stimmt. Unglaublich, dass die Bank Entgelte erheben MUSS. Artikelinhaltangleichungen folgen gleich.--77.4.237.129 11:01, 25. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Stimmt nicht, wenn man den Gesetzestext genau liest: dann ist der Zahlungsdienstnutzer (=Kunde) verpflichtet, dem Zahlungsdienstleister (=Bank)das vorher vereinbarte Engelt zu entrichten und nicht umgekehrt, dass die Bank ein Entgelt erheben muss. (nicht signierter Beitrag von 91.89.90.26 (Diskussion) 10:33, 25. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

»Erste Krankenkasse unterstützt Zahlung in Drogerien und Supermärkten«

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»Die BKK VBU ist die erste Krankenversicherung Deutschlands, die ihre Mitglieder an der Kasse von Supermärkten, Drogerien und Baumärkten bezahlen lässt.« Quelle: https://www.mobiflip.de/krankenkasse-barzahlen/ --Fonero (Diskussion) 20:00, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten