Mehrere Bürgerorte Bearbeiten

Wenn eine Person in mehreren Gemeinden heimatberechtigt ist, welchen Ort muss sie dann in Formularen oder bei Amt angeben? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.180.106.166 (DiskussionBeiträge) 10:59, 15. Dez. 2008 (CET)) Beantworten

Das spielt keine Rolle. Ich verwende eigentlich immer meinen ursprünglichen Bürgerort, weil der auch im Pass so vermerkt ist, obwohl ich inzwischen auch noch einen zweiten habe. Da im Pass und auf der ID ja nur einer steht, dürfte es vorallem bei Zoll- und Einreiseangelegenheiten weniger Fragen geben, wenn Du diesen verwendest. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:07, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Es stimmt nicht, dass man im Pass und auf der ID nur einen stehen hat. Bei mir stehen beide Heimatorte. Deshalb trage ich dann auch jeweils beide auf amtlichen Formularen etc. ein. Ausser im Ausland, wo ich mich einfach auf den erstgenannte beziehe. -- Jai 23:06, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Nein, das war früher so. In der aktuellen Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) steht in Artikel 14:
Im Ausweis kann nur ein Heimatort eingetragen werden. Besitzt die antragstellende Person mehrere Heimatorte, so bestimmt sie den im Ausweis einzutragenden Heimatort.
Mit dem Wort Ausweis sind (gemäss Artikel 1) Pass und Identitätskarte gemeint. --Ijbond (Diskussion) 18:06, 17. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Bürgerort und Heimatort Bearbeiten

… sind nicht synonym. Siehe Art. 22 ZGB. --Sstoffel 11:39, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Hmm... Interessant, wusste ich nicht. Fragt sich allerdings, was die praktische Bedeutung dieses Unterschiedes ist. Ich kann meines Wissens jeweils wählen, welchen meiner Bürgerorte ich angebe. In meinem Pass steht zudem der ältere Bürgerort (den ich geerbt habe) und nicht der, den ich nachträglich erwarb und wo ich auch wohne. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 13:01, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Wusste ich auch nicht, hab deswegen eine Wette verloren… Werde nächste Woche mal in einem Kommentar zu Art. 22 nachschauen. --  Sstoffel (E) ¡A por ellos! 16:02, 11. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Es ist richtig, der Heimatort und Bürgerort ist nicht ganz das selbe. Trotzdem werden die Begriffe nicht immer klar auseinander gehalten. Auf der offiziellen Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist zwischen dem zivilrechtlichen Begriff (nach Art. 22 ZGB) Heimatort und dem öffentlichrechtlichen Begriff Bürgerort unterschieden. Man kann mehrere Heimatorte haben, muss sich aber entscheiden welcher als Bürgerort auf der IDK oder dem Pass eingetragen wird. Quelle: http://www.schweizerpass.admin.ch/content/pass/de/home/ausweise/allgemeines/heimatort.html --Gehrig64 17:28, 23. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Zustandekommen von Mehrfach-Bürgerrecht Bearbeiten

Im Artikel wird unter „Erwerb“ erläutert, unter welchen Bedingungen man welchen Bürgerort bekommt. Am Ende heißt es dann: „Viele Schweizer Bürger besitzen heute zwei Bürgerorte.“

So, wie der Artikel es erläutert, dürfte das eigentlich nur für verheiratete oder geschiedene (nicht auch für verwitwete?) Frauen vorkommen („… erlangt … durch die Heirat den Bürgerort ihres Schweizer Ehemannes, ohne den Bürgerort zu verlieren, den sie als Ledige hatte“). Aber wie kommen Männer an einen zweiten Bürgerort? Laut Beschreibung verlieren sie immer, wenn sie einen neuen bekommen, den eventuell vorhandenen alten.

Vielleicht könnte jemand, der das weiß, entweder „Bürger“ in „Bürgerinnen“ ändern oder die Fälle ergänzen, in denen Männer ein zweites Bürgerrecht erwerben können. --Chirlu 06:22, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Berechtigter Einwand. Zudem ist "viele" sehr unspezifiziert, für einen mag 10% viel sein, für den andern erst 70%. Ich nehm den Satz mal weg, wenn jemand detaillierte Infos hat, kann er es ja dann erläutern (gerne mit Quelle). -- Zehnfinger 12:52, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Was ich weiss, ist die Aussage, dass man den alten verliert, wenn man einen neuen bekommt/erwirbt falsch. (Auch) als Mann kann man sich an einem neuen Ort einbürgern lassen wenn man lange genug dort lebt (ähnlich wie das Ausländer tun müssen). Dabei verliert man das alte Bürgerrecht aber nicht. Ich habe selbst so ein zweites Bürgerrecht erworben. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:41, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ein Mehrfach-Bürgerrecht wird auch vererbt. Ich als Mann habe seit Geburt zwei Bürgerorte. Wie es jedoch zum zweiten gekommen ist, vermag niemand mehr zu konstruieren. --Jai (Diskussion) 13:40, 14. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Gemeindefusion? Bearbeiten

Was geschieht mit dem Heimatort bei einer Gemeindefusion? Wird die "neue" Gemeinde zum Heimatort? Wird dies schweizweit einheitlich gehandhabt? (nicht signierter Beitrag von 159.29.40.12 (Diskussion) 14:05, 23. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

An praktischen Beispielen wird die neue Gemeinde der Heimatort. Ich gehe davon aus, dass es schweizweit einheitlich ist. --KurtR (Diskussion) 18:28, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Heimatort = politische Gemeinde? Bearbeiten

Ist der Heimatort immer eine politische Gemeinde? (nicht signierter Beitrag von 159.29.40.12 (Diskussion) 14:05, 23. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Nein... Doch nach welchem System das passiert, da habe ich keine Ahnung. Mein Bürgerort hat sich urplötzlich geändert, als die Gemeinde, bei dem ich Bürger war, fusionierte; und von einer Gemeinde, die sich noch nie fusionierte, weiss ich, dass es sowohl Bürger dieses und jenes Dorfs der gleichen Gemeinde gibt (= 2 Ortsbürgergemeinden?); von einer weiteren Gemeinde, die sich vor Jahrzehnten umbenannte (neuer Hauptort) weiss ich, bleibt man Bürger des alten Hauptorts der Gemeinde, doch Neugeborene sind Bürger des neuen Hauptorts der Gemeinde. Umseitig ist es also etwas falsch beschrieben. --Filzstift  15:06, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Bürgerort und politisches Engagement Bearbeiten

Es bleibt anzumerken, dass in den letzten Jahren viele schweizer Poltiker Probleme bekommen haben, weil sie technisch betrachtet durch ihren anderweitigen ständigen Aufenthaltsort nicht mehr den Ort vertreten konnten, in dem sie zuvor als Bürger galten.

Das will auch sagen, dass der Artikel hier einige Dinge nicht beleuchtet. --2A02:908:EB20:3E00:8872:2F35:4314:4765 04:15, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Politisiert wird meisten am Wohnort, der ist oft nicht deckungsgleich mit dem Bürgerort. Was möchtest du am Artikel geändert haben und aufgrund welcher Quellen - die Diskussionsseite dient der Verbesserung des Artikels, nicht für Statements zum Artikelthema. -- Zehnfinger (Diskussion) 17:40, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Erwerb des des Bürgerorts bei Einbürgerung=Wohnort Bearbeiten

"Durch den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, sei es von Gesetzes wegen – etwa durch Geburt oder Adoption –, sei es durch Einbürgerung, wird gleichzeitig das Bürgerrecht der Gemeinde angenommen, in der man lebt." stimmt so zumindest bei einer erleichterten Einbürgerung als Ehepartner eines Schweizer Bürgers nicht. Dort wird der Bürger-/Heimatort des Ehegatten angenommen. --Grindinger (Diskussion) 08:42, 26. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Das dürfte stimmen, aber gibt's diese erleichterte Einbürgerung für Ehegatten überhaupt noch? Irgendwas an dieser Regel hat IMHO mal geändert. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:35, 26. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ich glaube, das war mal im Gespräch mit der Abschaffung aber wurde dann doch nicht. Ein paar Links zum Thema: az 2013, srf 2015, sem.admin.ch 2018, eda.admin.ch 2018. --KurtR (Diskussion) 18:51, 26. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Zumindest ab dem 01.01.2018 gibt es hinsichtlich der erleichterten Einbürgerung grundlegende Änderungen. Ich bin nicht ganz sicher, ob es sie gar nicht mehr gibt, auf jeden Fall ist das Verfahren deutlich ent-erleichtert worden. Es ist nicht mehr möglich, sich ohne Nachweis der Integration einbürgern zu lassen.--Grindinger (Diskussion)

Bevor wir jetzt große Änderungen vornehmen: Wie wäre es mit einem "meist" anstatt des "gleichzeitig"? --Grindinger (Diskussion) 09:16, 27. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ich denke, eher das Ende des Satzes müsste geändert werden auf der Gemeinde angenommen, in der man dieses beantragt hat, in der Regel der Wohngemeinde. Der Satz soll ja auch aussagen, dass das Gemeindebürgerrecht Voraussetzung für das Staatsbürgerrecht ist. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:41, 27. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Erwerb des Bürgerorts bei verheirateten Eltern Bearbeiten

Im Artikel hatte mich Folgendes gewundert: "Durch Geburt erhält ein Kind von miteinander verheirateten Eltern deren Bürgerort, ansonsten denjenigen des Vaters. [...] Bei unehelichen Kindern zählt der Bürgerort der Mutter". Eine Diskussion, ob das ein Widerspruch ist (meiner Lesart nach ja) und ob es den (damaligen) Gesetzesinhalt korrekt widergibt (meiner Meinung nach nein), sollte sich aber erübrigen, denn der als Quelle angegebene Art. 271 ZGB wurde 2013 geändert, und Absatz 1 davon lautet seither schlicht "Das Kind erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt." Im Artikel traue ich mich das nicht anzufassen, das sollte besser jemand tun, der einen gewissen Überblick darüber hat, was sich sonst alles noch geändert haben mag und wie das nun alles zusammenhängt. Aber merci für's Ansehen! --Karotte Zwo (Diskussion) 14:51, 25. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Ich hab's nun doch selbst geändert. Den Verweis auf BüG Art. 4 für jene Passage habe ich dabei mit entfernt, denn der wurde ebenfalls geändert und behandelt nun Adoption, nicht irgendwelche fehlenden Bürgerrechte der Mutter. Und den Folgesatz "Heiraten die Eltern nach der Geburt, so erhält das unmündige Kind nachträglich das Gemeindebürgerrecht des Vaters und verliert dasjenige der Mutter." habe ich ebenfalls entfernt, auch hier wurde auf die beiden inzwischen geänderten Artikel verwiesen. Nun wird im Artikel tatsächlich nur noch der einfache Fall bei der Geburt behandelt, und Themen wie nachträglicher Namenswechsel, nachträgliche Heirat (die sollte allerdings meiner Laienmeinung nach keine Rolle mehr spielen, solange nicht eben auch der Nachname des Kindes sich ändert), nachträgliche Adoption, fehlende Bürgerrechte des namensgebenden Elternteils etc. ausgeklammert. Das auf Basis der aktuellen Rechtslage (wieder) einzubauen überlasse ich dann, so es für den Artikel überhaupt als wichtig erachtet wird, wirklich einem Experten. --Karotte Zwo (Diskussion) 11:08, 2. Feb. 2021 (CET)Beantworten
scheint alles korrekt und vernünftig so, Danke. Ansonsten: Wikipedia:Sei mutig. Einfach machen ist meist besser als was Falsches stehen zu lassen und auf andere zu warten. --Alpöhi (Diskussion) 13:53, 2. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Die meisten Schweizer haben nie im Bürgerort gewohnt. Bearbeiten

Diesen Satz verstehe ich nicht, zumal im Abschnitt davor steht, dass auch durch Geburt das Bürgerrecht der Gemeinde angenommen wird, in der man lebt. --Karsten Meyer-Konstanz (D) 21:44, 1. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich habe den Absatz neu gefasst, die Aussage dort war so falsch. Nur bei der Einbürgerung wird das Bürgerrecht der Gemeinde angenommen, in der man wohnt, bei der Geburt erbt das Kind das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt, typischerweise also den des Vaters. Und dann kommt es zu der genannten Konstellation, da weder der Vater noch die Familie im Bürgerort wohnen oder gewohnt haben müssen. Es ist davon auszugehen, dass ein Vorfahre mal dort wohnte, das kann aber mehrere Generationen zurückliegen. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:29, 2. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Vielen Dank, PaterMcFly. Allerdings steht der bewusste Satz immer noch da. Mich stört etwas diese unbelegte Mehrheit, von der er ausgeht. Wäre es nicht sicherer, von "vielen" statt von "den meisten" zu reden? --Karsten Meyer-Konstanz (D) 14:52, 3. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Da hast du recht. Ich gehe zwar wirklich davon aus, dass "die meisten" richtig ist, aber da müsste tatsächlich eine Quelle her. Als Beispiel die Stadt St. Gallen: Insgesamt rund 80'000 Einwohner, davon rund 55'000 Schweizer und etwa 11'000 Stadtbürger. Also haben etwa 44'000 Schweizer, die in der Stadt wohnen, nicht das städtische Bürgerrecht. Das ist eine deutliche Mehrheit. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:21, 3. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Im ländlichen Bereich sieht es eher genau andersrum aus, da wohnt man seit etlichen Generationen am gleichen Fleck bis gleiches Haus. Wie es im Durchschnitt aussieht kann nur das BfS beantworten :-) --Alpöhi (Diskussion) 13:24, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Soso, Kammersrohr ist nicht ländlich? ;-) Gestumblindi 13:25, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Sehe ich genau wie PaterMcFly - höchstwahrscheinlich ist "die meisten" richtig, aber einen Beleg dafür müssten wir schon haben. Ich kann noch ein leicht skurriles Beispiel bieten: Kammersrohr, die kleinste Gemeinde des Kantons Solothurn, hat gerade mal 28 Einwohner, aber (Stand 2010, ich müsste nach aktuelleren Zahlen schauen) 958 Ortsbürger, von denen keine in der Gemeinde wohnhaft sind - das ist historisch bedingt, da man sich früher in Kammersrohr besonders günstig einbürgern lassen und so das solothurnische Kantonsbürgerrecht erlangen konnte. Gestumblindi 22:49, 3. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Quetsch: «Die meisten» halte ich für zu plakativ, und was sind denn «die meisten»? 95 %? Aber es handelt sich zweifellos um eine deutliche Mehrheit – allerdings vermutlich regional ziemlich unterschiedlich stark ausgeprägt. --Freigut (Diskussion) 18:34, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
@Gestumblindi: Gemäss aktueller Statistik ist Kammersrohr um fast 15 % gewachsen. Jetzt sind es 32 Einwohner ;-) --Voyager (Diskussion) 23:16, 3. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
@Voyager: Hm, in diesem Zusammenhang... sollten nicht die Einwohnerzahlen in {{Infobox Ort in der Schweiz}} durch die zentralisierte Vorlage automatisch aktualisiert werden? Da scheinen immer noch überall die Zahlen vom Dezember 2018 zu stehen... Weisst du etwas darüber? Gestumblindi 12:53, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Die Vorlage:Metadaten Einwohnerzahl CH-SO wurde noch nicht auf den neuesten Stand gebracht. --Voyager (Diskussion) 13:14, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Ah, mir war nicht bewusst, dass diese Vorlagen manuell aktualisiert werden müssen. Auch die meisten anderen Kantone sind nicht aktuell (der Aargau ist eine Ausnahme, wie ich sehe, danke!). Anscheinend hatte sich in den letzten Jahren jeweils Septembermorgen darum gekümmert... vielleicht wäre es möglich (via Wikidata?), das stärker zu automatisieren...? Gestumblindi 13:17, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Mal schauen, ich hab zwar etwas wenig Zeit, könnte mich die nächsten Tage drum kümmern. Bei den Vorlagen kommen aber keine Skripte zum Einsatz, die werden tatsächlich manuell aktualisiert. Bei Wikidata besteht mit den nicht kompatiblen Lizenzanforderungen ein prinzipielles auch nicht auflösbares Problem, sonst würde man die Enwohnerzahlen schon länger aus Wikidata einbinden bzw. dort ablegen. --Septembermorgen (Diskussion) 12:26, 5. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Verlust des Bürgerrechts möglich? Bearbeiten

Wie ich den Artikel, die Diskussion und den abgebildeten Heimatschein lese, ist es seit 2013 praktisch nur möglich, Heimatorte zu sammeln, nicht aber zu verlieren. Ist dem so?

Ich stelle mir gerade eine Familie vor, bei der durch wiederholte Vererbung und Einbürgerung die Nachfahren in einer Linie immer mehr Heimatorte auf eine Person vereinen.---- mhi Noch Fragen? 12:08, 14. Sep. 2021 (CEST)Beantworten