Diskussion:Aufschlag

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2001:A61:2B66:7E01:CCBD:4F49:5C8:8966 in Abschnitt Finanzieller Zusammenhang

Noch eine Bedeutung

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Vielleicht als regionale Verwendung (Sachsen?) bin ich auf die Bedeutung "Konzept" gestoßen (Originaltext: "ich habe nun einen ersten Aufschlag für eine Stellungnahme formuliert"). Ich will das nur mal anmerken. --Mondrian v. Lüttichau 09:59, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

und noch eine (regionale?) Bedeutung: zumindest im Westerwald ist "Aufschlag" ein Synonym für das Richtfest. 193.141.220.21

Unter Richtfest wird es Aufschlagfest bezeichnet. Meinst du das? --Of (Diskussion) 15:24, 19. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ja, genau das, abgekürzt halt "Aufschlag". Vielleicht sollte man hier einen Link auf Richtfest einfügen. --193.141.219.36 09:33, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Finanzieller Zusammenhang

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Zumindest zur Zeit der Monarchie gab es z. B. in Bayern kgl. Aufschlagverwalter. Also man merkt schon, es geht in Richtung Steuern und Abgaben. Die Bedeutung wird noch nicht erwähnt: Aufschlag - staatliche Abgabe oder so. Wäre die Frage nach der spezifischen Bedeutung des Begriffs "Aufschlag" damals. (das bereits verlinkte "Zulage" trifft hier wohl nicht). --2001:A61:2B66:7E01:CCBD:4F49:5C8:8966 08:20, 23. Nov. 2019 (CET)Beantworten