Diskussion:Atomgesetz (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:C4:DF04:B283:4C54:CC:77A4:67BD in Abschnitt Änderung/Ergänzung 2018

Haftung Betreiber

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§25,3 schließt einiges an Haftungsfällen aus. Gerade weil wahrscheinlich sich viele Leute wegen Fukushima den Artikel anschauen, sollte rein, dass bei so einer schweren Naturkatastrophe die Betreiber nur mit poppeligen 2,5 Mrd haften (nicht signierter Beitrag von 78.49.177.125 (Diskussion) 11:28, 17. Mär. 2011 (CET)) --B strikes again 22:00, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Entschädigung

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Heute soll den Energieunternehmen ja für die Laufzeitverlängerung eine "Extrasteuer" aufgebrummt werden. Wurden sie denn damals wegen der frühzeitigen Abschaltung entschädigt ? Shocklord 09:00, 25. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Artikelzusammenführung

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Aus dem Artikel Atomausstieg wurde der Abschnitt Das Atomgesetz in seiner aktuellen Fassung von 2002 in diesen Artikel übernommen. Die Versionsgeschichte findet sich hier. --Quartl 10:37, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Abbildung des Plakats des BMU zum Atomausstieg

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Es ist nicht ersichtlich, was die Abbildung des Wahlplakats des BMU zum Atomausstieg von 2004 mit dem AtG zu tun haben soll. Im Hinblick auf eine neutrale Darstellung bitte ich um Entfernung. Wenn eine auflockernde Abbildung gewünscht wird, könnte z.B. das Strahlenzeichen nach Anl. IX StrlSchV abgebildet werden. Ansonsten erfordern Gesetze aber eher keine Abbildung. (nicht signierter Beitrag von 212.8.134.92 (Diskussion) 10:47, 20. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Der Atomausstieg wird nicht durch ein Strahlenzeichen veranschaulicht, sondern durch ein Plakat zum Atoma_u_s_s_t_i_e_g. Ich plädiere also deutlich für die Beibehaltung des Plakates. Natürlich könnte man für die Laufzeitverlängerung auch ein entsprechendes Plakat in den Artikel aufnehmen - ebenso eine neue Überschrift.--Agp 14:14, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Ein Gesetz sollte nicht durch ideologische Strömungen in der Gesellschaft illustriert werden. Die Abbildung sollte entfernt werden. -- 193.100.62.29 15:53, 11. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Zustimmung. Weg damit. Shocklord (Diskussion) 21:23, 21. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Aktualisierung notwendig (erl.)

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Laut http://www.gesetze-im-internet.de/atg/BJNR008140959.html war die letzte Änderung des Atomgesetzes am 24. Februar 2012. Der Artikel ist laut Infobox aber auf dem Gesetzesstand vom 8. November 2011 (Inkrafttreten 1. Dezember 2011). Daher ist eine Überprüfung und Aktualisierung des Artikels unbedingt nötig. Leider habe ich nicht herausgefunden, was im Gesetz geändert wurde, sonst hätte ich den Artikel selbst geändert. --DF5GO 21:03, 3. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Danke, dass du dir das angeschaut hast. --DF5GO 19:58, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten
  • Die Markierung auf der Hauptseite kann also weg, oder? --Dumeineguete 11:53, 6. Juli 2012 (CEST)
Ja. --MBq Disk 16:31, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Weshalb wird nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.2016 eingegangen??

Änderung/Ergänzung 2018

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Der Artikel zum Atomausstieg erwähnt, dass nach dem BVerfG-Urteil 2016 §§7e-g zur Frage der Entschädigung ergänzt wurden. Das geschah 2018 mit dem 16. AtGÄndG, siehe https://www.buzer.de/gesetz/6234/l.htm - sollte im Abschnitt Geschichte ob der aktuellen Relevanz noch ergänzt werden. --2003:C4:DF04:B283:4C54:CC:77A4:67BD 20:40, 12. Nov. 2020 (CET)Beantworten