Diskussion:Arbitrage

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 79.202.219.97 in Abschnitt Arbitrage, Definition - Steuerarbitrage

Teile dieses Artikels wurden aus dem wiwiwiki.net von hier kopiert. Er steht unter der GFDL. Einziger Bearbeiter bis zum Kopierzeitpunkt ist MandyJahn (in der Wikipedia als Mandy Jahn unterwegs).


Ich bin die selbe natürliche Person, wie der gleichnamige Nutzer der deutschen wiwiwiki.net --MandyJahn 15:56, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Alte Diskussion Arbitrage-Bedingung Bearbeiten

Review Portal:Wirtschaft/Projekt:wiwiwiki Bearbeiten

Der Artikel bedarf in der Tat einer OMA-tauglichen Überholung. Ich habe die Erstellerin direkt im wiwiwiki darauf angesprochen. -- SVL Schiedsgericht? 20:23, 26. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe meine Werte in meinen Beispielen von 1€ auf 1000€ geändert. Was bedeutet denn OMA? Mandy Jahn 15:29, 28.April 2008

moin, sieh bitte in die reviewhinweise oder 1, gruß --Jan eissfeldt 15:32, 28. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Habe meine Einleitung jetzt geändert. Hoffe das es jetzt verständlicher ist. --Mandy Jahn 21:54, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Gut, Einleitung passt, inhaltlich passt das auch. Weitere Schönheitsfehler finden sich sicherlich im Review. Hier erledigt. Bitte in den Review erst dann einstellen, wenn mind. 2-3 Artikel (max. Anzahl 35 - 40 Artikel im Review) aus dem Review entlassen worden sind - sonst sind die Chancen für eine sorgfältige Begutachtung nahe NULL. Gruß Jens.-- SVL Schiedsgericht? 17:27, 1. Mai 2008 (CEST)Beantworten

In jedem Fall ist der Artikel verwaist, d.h. es verlinkt kein anderer Artikel auf ihn. Das sollte geändert werden, da der Artikel sonst nicht gefunden wird.Karsten11 16:55, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Verwaisung beendet. :-) -- SVL Schiedsgericht? 17:05, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Hallo, Artikel ist jetzt schon einige Wochen im Review. Gibt es jetzt noch irgendwelche Änderungsvorschläge oder passt der Artikel so? --Mandy Jahn 15:41, 26. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Mandy, stelle die Frage bitte noch mal direkt im Review - wenn in den nächsten 2 - 3 Tagen keine weiteren Anmerkungen dazu kommen, sollte es so passen. Gruß Jens. -- SVL Schiedsgericht? 16:04, 26. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Jens, es gab keine weiteren Anmerkungen. Wie gehts jetzt weiter? --Mandy Jahn 08:37, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Lesenswertkandidatur abgebrochen wegen Artikelzusammenführung Bearbeiten

Arbitrage-Bedingung Bearbeiten

Unter Arbitrage-Bedingung versteht man, dass es dauerhaft nicht möglich sein wird, einen risikolosen Gewinn durch den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen auf einem Markt zu realisieren, da sich die Preise irgendwann angleichen werden.--Mandy Jahn 13:20, 2. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo, ich sehe ein das sich die Artikel überschneiden. Könnten wir jedoch die Kandidatur nicht einfach ganz normal laufen lassen und danach die Artikel zusammenführen? Da ich den Artikel im Zusammenhang mit dem Projekt:wiwiwiki geschrieben habe, wäre es schon wichtig für mich das mein Artikel evtl. lesenswert wäre, da dies bei der Benotung der Artikel berücksichtigt wird. --Mandy Jahn 18:36, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Und deshalb soll dein Artikel jetzt ausgezeichnet werden? Vergiss es--Ticketautomat 18:41, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
  • Noch was: Sollte es im Einleitungssatz statt dauerhaft nicht möglich sein nicht vielmehr nicht dauerhaft möglich sein heißen? --[Rw] !? 18:59, 4. Jun. 2008 (CEST) PS: Der Artikel ist derzeit nicht lesenswert, ganz unabhängig von der Redundanz und auch nicht mit viel gutem Willen. Anmerkungen der Art, wie sie hier vorgebracht werden, haben im Reviewprozess leider gänzlich gefehlt. Darf ich WP:WGAA als nächsten Anlaufpunkt empfehlen?Beantworten

Review vom 7.Juni bis 27. Juli 2008 Bearbeiten

Vor kurzen wurden die Artikel Arbitrage und Arbitrage-Bedingung zusammengelegt. Verbesserungsvorschläge werden gern entgegen genommen.--Mandy Jahn 21:35, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Weniger strenge Definition Bearbeiten

Ich habe diesen Edit wieder zurückgesetzt weil es sich dabei mangels Sekundärquellen um eine Interpretation des Autors und damit Theoriefindung handelt. Grüße --AT talk 12:10, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich halte es für Theoriefindung, wenn die in der Literatur gängigen und ja auch belegten Begriffsverwendungen hier nicht genannt werden.

Es geht um folgende Einfügung:

Abweichend von der strengen Definition, die Risikolosigkeit voraussetzt, wird der Begriff Arbitrage in der Fachwelt auch auf risikoreichere Geschäfte angewandt, wenn z.B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Begriff „Zinsarbitrage“ bei Refinanzierungsgeschäften von SIVs verwendet [1] oder wenn von Arbitrage bei an sich riskanten Currency Carry Trades gesprochen wird.[2]

  1. Jahresbericht 2007 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Kapitel 1.Pdf-Datei von Kapitel 1
  2. Finanzreport 2007 der WestLB AG

--Alex1011 14:09, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ihr habt beide recht. Erst einmal AT: Arbitrage ist riskofrei (oder zumindest sehr riskoarm). Das ist das Entscheidende an der Definition. Wenn man dies aufweicht besteht letztlich kein Unterschied mehr zwischen Arbitrage und Spekulation. Dann Alex: Der Begriff Zinsarbitrage besteht tatsächlich und wird teilweise in dem von Dir verwendeten Sinne gebraucht. Zinsarbitrage ist zunächst Arbitrage im Bezug auf Zinsen. Hier eine Quelle für diese sprachliche Verwendung. Daneben wird der Begriff Zinsarbitrage (sprachlich schlicht falsch, da es sich eben nicht um Arbitrage handelt) auch für Spekulationsgeschäfte am Zinsmarkt verwendet (hier wird auch die sprachlich völlig verunglückte Variante "ungedeckte Zinsarbitrage" verwendet. Beide Varianten sind auch hier dargestellt.
Was also tun? Zunächst hielte ich es für sinnvoll, das Thema hier wegzulassen und in einem Artikel Zinsarbitrage darzustellen. Dort müsste man dann beide Verwendungen darstellen und darauf klar hinweisen, dass die zweite Wortverwendung sprachlich falsch ist und es sich hierbei eben gerade nicht um Arbitrage handelt.Karsten11 14:42, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Auf www.wirtschaftslexikon24.net (Spamschutzfilter?) findet sich ein Versuch Spekulation von Arbitrage begrifflich abzutrennen. Mein Eindruck ist, daß das alles nicht so einheitlich in der Lit. definiert wird. --Alex1011 15:42, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Hier etwas ohne Spamschutz: [1] --Alex1011 15:48, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Das verstehe ich jetzt nicht. Sowohl www.wirtschaftslexikon24.net als auch www.boeckler-boxen.de definieren Arbitrage gleich und zwar als risikoloses/armes Geschäft?Karsten11 16:16, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Mißverständnis. Die beiden Quellen sollten ja nur ein "konstruktiver" Anfang sein. Mein Eindruck ist aber, ohne das hier hier sofort belegen zu wollen oder zu können, dass auch der Begriff "Arbitrage", nicht Zinsarbitrage, gelegentlich salopper gehandhabt wird. Ich las auch beim Suchen irgendwo, dass die Grenzen zwischen Arbitrage und Spekulation "fließend" seien. Eine Quelle definiert auch Arbitrage = Spekulation. (Saber, Nasser (1999): Speculative Capital Volume 2 - The Nature of risk in capital markets. Financial Times, Prentice Hall. ISBN 0-273-64422-X, Saber, Nasser (2006): Speculative Capital, Vol. 3: The Enigma of Options. SaberSystem (2006), ISBN-10: 0977179028, ISBN-13: 978-0977179022, S. 18f.) Ich stelle es mir auch nicht so ganz einfach vor, zu belegen, dass die eine Def. "richtig", die andere aber "falsch" sei. Es gibt schließlich auch noch ein Abgrenzungsproblem zum Handel (Handelskapital). Wenn ein Händler eine Ware X kauft, um sie dann teurer zu verkaufen, ist das Handel? Spekulation? Das nur mal so als Überlegungen. --Alex1011 20:52, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten
"richtig" und "falsch" ist hier das falsche Gegensatzpaar. In der Juristerei würde man hier von der Herrschende Meinung vs. der Mindermeinung sprechen. Hier wäre das Begriffspaar die die in der Fachwelt allgemein verwendete Bedeutung gegen eine sprachliche Ungenauigkeit. Die Frage ist nun: Wie belegt man, dass es sich um die in der Fachwelt allgemein verwendete Bedeutung handelt? Idealerweise würde man eine wissenschaftliche Untersuchung machen, die die Begriffsverwendung zählt und klassifiziert. Dummerweise glaube ich nicht, dass jemand so etwas mal gemacht hat. Also wäre hier der richtige Ansatz, in Standard-Lehrbücher für das Grundstudium oder die Ausbildung zum Bankkaufmann zu schauen. Dort werden eben die allgemeinen Begriffe und nicht irgendwelche Verfremdungen stehen.Karsten11 17:11, 15. Mai 2009 (CEST)Beantworten
"Standard-Lehrbücher für das Grundstudium oder die Ausbildung zum Bankkaufmann"! Die Probleme, mit man hier in der Wikipedia gerade zu diesem Thema hat, scheinen mir gerade hier ihre Ursache zu haben. Die Welt kann zusammenbrechen, eine Notiz darüber in einem solchen Artikel wird jedoch als "Newstickeritis" herausgelöscht. Hauptsache das "Kochbuch" für den Bänker stimmt! d.h.: ergibt ein stimmiges Weltbild. Den meisten geht es jedoch nicht um Rezepte zum Spekulieren, sondern sie möchten gern wissenschaftlich die Welt erklärt haben, und damit haben die Techniken, womit zum Bankkaufmann wird, oft herzlich wenig zu schaffen. Will sagen: ich plädiere für eine empirische Betachtungsweise, und nicht für die Dominanz eines teleologischen Ansatzes (Man nehme ..., um ...).- Konkret zum Text: Ich glaube nicht, dass man zuerst abstrakt von "Arbitrage" abhandeln kann, und dann wieder (implizit oder explizit) auf bestimmte Arten von Transaktionen oder Arbitrage-Gütern zu sprechen kommt. So scheint es doch einen Unterschied zu machen, ob man von Währungsarbitrage redet oder von Zinsarbitrage. Ich möchte dafür plädieren, dass man zuvor deutlich macht, worüber man hier im Einzelnen spricht (notfalls auch mit Bezugsquelle von Lehrbüchern - aber nicht nur darauf allein!). Gruß --meffo 18:06, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

In Gablers Wirtschaftslexikon findet sich als Begriffsbestimmung:

"Börsengeschäfte, die Preis-, Kurs oder Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Märkten zum Gegenstand der Gewinnerzielung machen."

Ich muss gestehen, dass dies ganz meiner Vorstellung entspricht. Danach wird auch nach unterschiedlichen "Arten bisheriger Arbitragegeschäfte unterschieden. Mir erscheint dies fast schon mustergültig. --meffo 12:40, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Natürlich muss ein Lexikon/Wiki/Enzyklopädie strengeren/engeren Definitionen als der Alltag genügen, aber ich halte die Diskussion für etwas realitätsfern. Vielleicht wäre ein Absatz zu genau dieser Thematik angebracht. Arbitrage dürfte es nach verbreiteten Annahmen und beim aktuellen Stand-der-Technik gar nicht geben. Von Arbitrage wird heute auch häufig allgemeiner gesprochen, wenn es um historisch korrelierte Erwahrtungswerte geht. Wenn also ein Preis sich in einen unwahrscheinlichen Bereich begibt, ohne dass dafür ein Grund zu erkennen ist. Mathematische oder statistische Arbitrage ist nicht zeit unabhängig und nicht von Spekulation zu unterscheiden.
Die Definition: das Ausnutzen von Preisunterschieden für gleiche Waren auf verschiedenen Märkten schließt Spekulation nicht aus, da damit auch zeitlich verschiedene Märkte gemeint sein könnten, eine starke Abgrenzung ist das also nicht. --Moritzgedig 14:46, 5. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Dreiecksarbitrage Bearbeiten

sollte m.E. um den Begriff der Dreiecksarbitrage (triangular arbitrage)ergänzt werden, evtl. referenziert und ausgebaut.

Abschnitt Beispiel Bearbeiten

P_o * x = A und nicht P_o * x = 1 (nicht signierter Beitrag von 193.197.148.126 (Diskussion) 10:35, 20. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Arbitrage, Definition - Steuerarbitrage Bearbeiten

"Arbitrage bezeichnet als Begriff der Ökonomie das planmäßige Ausnutzen von Steuer-, Erlös- oder Kostenvorteilen auf Märkten, die unvollständig wirksam oder uneinheitlich reguliert sind." würde ich sagen. Dann ist auch die Steuerarbitrage mit erfasst. --79.202.219.97 12:11, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten