Diskussion:Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Trägerschaft Bearbeiten

„Universitäten und Fachhochschulen“. Das müsste näher begründet werden. --Malabon (Diskussion) 23:04, 11. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

PTB, BAM und JKI sind sehr wohl Anstalten des öffentlichen Rechts Bearbeiten

Im Abschnitt "Terminologie" werden die PTB, die BAM und die BBA als Beispiele für Bundesoberbehörden genannt, die zwar den Begriff "Anstalt" im Namen tragen, aber in Wirklichkeit keine Anstalten öffentlichen Rechts seien. Laut deren auch im Bundesanzeiger veröffentlichten Satzungen

https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/allgemeine_dokumente/satzung/satzung_d.pdf

https://www.bam.de/_SharedDocs/DE/Downloads/Rechtliche-Grundlagen/bam-erlass.pdf?__blob=publicationFile

und

https://www.julius-kuehn.de/media/JKI/Allgemein/PDF/Satzung_des_JKI.pdf

sind diese Behörden aber jeweils eine "nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts".

Meines Erachtens kann dieser Fehler am einfachsten korrigiert werden, wenn der entsprechende Abschnitt gelöscht wird. --192.53.103.119 12:55, 3. Mai 2023 (CEST

Der Autor ging offenbar davon aus, dass sich die Bundesbehördeneigenschaft und die Anstaltseigenschaft ausschließen. Ich habe den Artikel angepasst.--Asperatus (Diskussion) 21:01, 3. Mai 2023 (CEST)Beantworten