Diskussion:Animal Equality

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von EH⁴² in Abschnitt Fortsetzung der Diskussion

Belege für Medienecho Bearbeiten

Es fehlen für den Abschnitt zur im Frühjahr veröffentlichten Recherche Belege für das erwähnte breite Medienecho.--Soloyo (Diskussion) 18:34, 25. Mai 2014 (CEST) Danke für den Hinweis, habe ich eingetragen! :)--Martin Meingast (Diskussion) 18:27, 26. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Generell könnte der Artikel noch häufiger mit Nicht-animal-equality-Seiten, sondern mit entsprechenden Presse-Artikeln belegt werden.--Gartenzaeunchen (Diskussion) 13:54, 25. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Generell muss der Artikel kurzfristig mit Nicht-POV-Quellen belegt werden (sagen wir mal 4 Wochen von heute an), ansonsten werde ich die ungültigen Belege mit samt den damit belegten Behauptungen aus dem Text nehmen. Es geht nicht an, dass diese Organisation sich hier präsentiert wie ein Werbeflyer und mit Erfolgen wirbt, die aber allesamt nur auf ihren eigenen Internetseiten dokumentiert sind. Auf die Art und Weise miete ich mir nämlich auch eine Domain, behaupte hier munter irgendwas und belege das dann mit meiner selbstgeschriebenen Website... --FoxtrottBravo (Diskussion) 14:07, 21. Jul. 2014 (CEST) PS: Artikel ist auf Beobachtungsliste. PPS: Stichwort für die Quellenlage: "Seiten mit wechselnden Inhalten" gemäß WP:Q --FoxtrottBravo (Diskussion) 14:10, 21. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Vorliegenden Text in Lexikonartikel umgewandelt. Linkspam bitte in Zukunft unterlassen. --FoxtrottBravo (Diskussion) 15:13, 22. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --1Ungeheuer (Diskussion) 08:30, 10. Jun. 2015 (CEST)

Schwabenpark Bearbeiten

Ich habe den Abschnitt zum Schwabenpark vorerst mal auskommentiert. Warum? Er steht unter "Erfolge" und tut so, als seien die Änderungen im Schwabenpark Folge der "Recherche". Tatsächlich ist aber das Vermeer-Gutachten bereits 2012 veröffentlicht worden und der SP hat darauf reagiert - nicht auf die erst einige Zeit später erschienene Recherche. So lange also nicht eindeutig belegt wird, dass AE an den Änderungen im Schwabenpark "schuld ist", hat der Abschnitt hier nichts zu suchen. -- ChiefController (Diskussion) 08:31, 26. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --1Ungeheuer (Diskussion) 08:30, 10. Jun. 2015 (CEST)

Rechtsgeschwafel Bearbeiten

Letztlich entscheiden über die Rechtmäßigkeit von Aktionen doch immer noch Gerichte und nicht die Mutmaßungen von irgendwelchen Wikipedianer*innen. Sofern also keine Belege für Verurteilungen kommen, gehören die ganzen Mutmaßungen zur rechtlichen Bewertung rausgekürzt. (nicht signierter Beitrag von 78.52.129.46 (Diskussion) 15:12, 13. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Ich sehe das genauso. Als Quelle wird die spanische Seite von Animal Equality angegeben. Für alle die nicht Spanisch sprechen können, wie mich zum Beispiel, ist somit nicht nachvollziehbar was dort steht. Im übrigen handelt es sich bei diesem Artikel um einen Eintrag zu Animal Equality Deutschland. Wenn die Aussagen im entsprechenden Abschnitt also nicht entsprechenden Urteilen und Quellen belegt werden können, sollte mindestens der 1. Satz raus, bzw überarbeitet werden und der Abschnitt entsprechend umbenannt werden. --Gartenzaeunchen (Diskussion) 11:04, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --1Ungeheuer (Diskussion) 08:31, 10. Jun. 2015 (CEST)

Neutralität Bearbeiten

Hallo Benutzer:Färber und Benutzer:Animal Equality Germany e.V.! Ich habe im Abschnitt, der mit einem Hinweis beginnt, nicht alle Aktivitäten seien legal, Wartungsbausteine für Neutralität und fehlende Belege gesetzt. Einerseits erscheint mir die Aussage (ohne mich näher mit dem Thema beschäftigt zu haben) möglicherweise korrekt zu sein, andererseits kann so etwas in Wikipedia nicht ohne Quelle stehen bleiben. Ich eröffne hier einen Abschnitt, damit ihr euren Edit-War in eine konstruktive Diskussion verwandeln könnt. Ich schaue als neutraler Dritter gerne drauf ... --1Ungeheuer (Diskussion) 10:06, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Aus [1] (von http://www.animalequality.de/ auf "Was wir tun" und "Tierbefreiungen" klicken) und Tierbefreiung#Juristische Bewertung ergeben sich die angeführten Straftatbestände.--Färber (Diskussion) 10:41, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Aber auch für „Tierbefreiung#Juristische Bewertung“ gilt das im Absatz drüber Gesagte. Gibts denn zu AE irgendwelche Urteile? Sollte ja eigentlich problemlos zu recherchieren sein, wenn die Rechtslage so klar ist und die Leute offen auftreten. -- goiken 13:35, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Animal Equality Germany e.V. wurde nie strafrechtlich verurteilt. --Animal Equality Germany e.V. (Diskussion) 13:45, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Färber. Deine Einschätzung mag korrekt sein – sie ist aber reine Theoriefindung, solange es dafür keine Belege gibt, welche diese Beurteilung zweifelsfrei nachweisen. Bitte nicht falsch verstehen: Ich kann deine Argumentation durchaus nachvollziehen. Wir brauchen aber dafür handfeste Belege, um uns nicht angreifbar zu machen. --1Ungeheuer (Diskussion) 17:54, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für das Anstoßen einer Diskussion. Wir begrüßen einen konstruktiven Austausch über die Sachlage. Wir möchten zum Thema noch einmal hervorheben, dass die im Artikel beschriebenen Behauptungen nicht getroffen werden dürfen und bitten darum diese aus diesem Grund zu entfernen.
Die Behauptung, es handle sich um „Einbrüche“ oder „Diebstähle“ oder auch die Behauptung es handele sich um „Straftaten“ darf aus juristischen Gründen nicht getroffen werden, solange keine Verurteilung vorliegt. Sowohl das vollendete als auch das versuchte Delikt bedarf immer einer Verurteilung. Eine solche herabwürdigende (falsche) Tatsachenbehauptung kann eine Verleumdung (§ 187 StGB) oder auch üble Nachrede (§ 186 StGB) darstellen. Deswegen plädieren wir dafür, dass diese Aussagen schnellstmöglich entfernt werden.
Sogenannte Offene Befreiungen wurden außerdem von Einzelpersonen und nicht von der Organisation durchgeführt. Auch hier liegt wieder eine Falschaussage vor. Quelle: http://offenebefreiung.org/
Weiterhin möchten wir betonen, dass der Begriff „Einbruch“ in jedem Fall nicht zutreffend ist. Investigative Recherchen in Nutztierbetrieben könnten juristisch höchstens eine abgeschwächte Form des Hausfriedensbruchs darstellen und wurden durch ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Hamburg (http://openjur.de/u/31660.html) als rechtmäßig erklärt, wenn die aufgedeckten Zustände von öffentlichem Interesse sind. Dies ist ganz klar bei jeder der von Animal Equality veröffentlichten Recherchen der Fall, da diese von verschiedenen Medien, unter anderem dem Spiegel, der Zeit, dem Stern, der Taz und der ARD veröffentlicht wurden. (Belege u.a.: Presseresonanz: Bioeier für den Massenmarkt, Presseresonanz: Die Qual der Weihnachtsente, Presseresonanz: Gutfleisch-Recherche)
Wir freuen uns über weitere Wortmeldungen und erhoffen uns, dass Neutralität gewahrt wird und es hier nicht darum geht eine Organisation bewusst in negatives Licht zu rücken. --Animal Equality Germany e.V. (Diskussion) 13:41, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten

 Info: Ich habe mal etwas recherchiert, um die Beurteilung zu vereinfachen:

  • Ein Mitgründer von Animal Equality sagt in einem Interview: „(...) Tiere sind Besitz in unserer Gesellschaft und Befreiung ist damit Diebstahl. Offene Befreiungen sind Aktionen zivilen Ungehorsams. Ein Gesetz wird gebrochen, um auf die Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. (...)“ Ich möchte das Interview nicht im Detail bewerten und weiß nicht, unter welchen Umständen es zustande gekommen ist. Mit der juristischen Bewertung, dass Animal Equality mutmaßlich rechtlich zweifelhafte Handlungen begeht, scheint aber die Organisation – oder zumindest einige ihrer Vertreter – kein Problem zu haben.
  • Gleichzeitig gibt es offenbar keinerlei nennenswerte mediale Berichterstattung über Rechtsverstöße von Animal Equality. Für "Animal Equality Diebstahl" liegen im Pressearchiv von GBI-Genios keinerlei Treffer vor. Der Suchbegriff "Einbruch" bringt in Verbindung mit der Organisation nur einen Zeitungsartikel (Klaus T. Mende: „Grobe Hygienemängel?“ In: Heilbronner Stimme, 25. August 2014, S. 26). Darin ist lediglich die Rede von einem Landwirt, der Anzeige wegen Einbruch gegen Animal Equality erstattet hat. (Zitat: „Inzwischen sieht sich Animal Equality selbst mit einer Anzeige wegen Einbruchs, Hausfriedensbruchs und Verleumdung konfrontiert.“) Es geht also offenbar um die Organisation und nicht um Einzelpersonen – es ist aber wie gesagt der einzige Bericht. Außerdem konnte ich keine Information finden, was aus dem Verfahren geworden ist.
  • Im Genios-Archiv gibt es dafür diverse Treffer, dass Animal Equality selbst Anzeigen erstattet und damit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in Gang bringt. Diese Einschätzung diverser Medien kommt im Moment viel zu kurz im Artikel. Außerdem stufen einige Medien die Organisation als „moderat“ ein (vgl. Konrad Litschko: „Unter Befreiern“. In: taz, 5. August 2013, S. 13)

In Anbetracht der Quellenlage neige ich im Moment dazu, den beanstandeten Satz ebenfalls zu entfernen. Vielleicht könnte sich Benutzer:Animal Equality Germany e.V. noch einmal dazu äußern: „Nicht alle der zu diesem Zweck durchgeführten Aktionen sind legal (z.B. Einbrüche und Diebstähle in Tierzuchtbetrieben).“ Geht es wirklich nur um diesen einen Satz oder werden weitere Abschnitte beanstandet? --1Ungeheuer (Diskussion) 17:54, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Naja. Auch wenn jetzt der Bauernverband, topagrar und die Erich Wesjohann Stiftung sich mit ihrer Polemik, die Recherchen und „Befreiungen“ kriminalisieren, nicht immer explizit auf AE beziehen, sind die schon auch immer mitgemeint. Daher würde ich dazu tendieren, das einfach mit einer Standpunktzuweisung zu lösen: „AE macht die und die Aktionen.[1] X und Y bewerten die so,[2] U und V beweten die anders.[3] Verurteilungen gibt es keine.“--goiken 18:00, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Sehe ich genauso. Allerdings ist das nur unsere (TM) Interpretation: Solange in der Quelle nicht ausdrücklich steht, dass Animal Equality irgendetwas vorgeworden wird, bin ich der Ansicht, solche starken Aussagen wie der Vorwurf von Einbruch oder Diebstahl sollte vermieden werden. Wir sind hier nicht vor Gericht, sondern überlassen die Beurteilung aus gutem Grund anderen – wir geben nur die Außensicht wieder. Sollen wir eine 3M ausrufen, damit weitere Benutzer drauf schauen? (Gnom habe ich schon angeschrieben …) --1Ungeheuer (Diskussion) 18:07, 30. Mai 2015 (CEST) Bevor wir jetzt hier irgendetwas ändern, wüsste ich auch gerne von Animal Equality, ob es wirklich nur um diesen Satz geht oder ob noch mehr gemacht werden soll.Beantworten
Wenn dort stehen bleibt, dass AE nicht legale Aktionen nicht negativ bewertet, wäre das auch ok.--Färber (Diskussion) 18:22, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Nicht negativ bewertet ist vlt noch zu undifferenziert. Die Position scheint mir zu sein, dass sie sie im Kontext und unter bestimmten Umständen unterm Strich gerechtfertigt finden.
Zumal es ja auch für viele Delikte Notstandsqualifikationen gibt, wo AE (vielleicht) manchmal die Rechtsauffassung vertreten würde, dass die gegeben sind und daher die Delikte gar nicht illegal wären. --goiken 18:28, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Lasst uns bitte abwarten, was Benutzer:Animal Equality Germany e.V. selbst dazu sagt – insbesondere zum oben verlinkten Interview. Anschließend können wir die Formulierung gerne so anpassen, dass beide Seiten zufrieden sind. Ich mache dazu gerne in den nächsten Tagen einen Vorschlag. --1Ungeheuer (Diskussion) 09:05, 1. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Gerne beantworten wir die hier aufgeworfenen Fragen.
Es geht nicht nur darum, diesen Satz zu entfernen sondern alle Aussagen, die Behauptungen enthalten, dass Animal Equality Straftaten oder widerrechtliche Aktionen begehe, da diese Behauptungen falsch sind. Dazu gehören sowohl der besagte Satz, als auch im Unterpunkt „Offene Befreiungen“ die Aussagen „Die Organisation bekennt sich offen dazu, widerrechtlich in Nutztierbetriebe einzudringen, um Tiere zu entwenden. Gleichzeitig werden diese Straftaten dokumentiert, gefilmt und fotografiert.[2] Die Organisation bezeichnet diese unrechtmäßigen Aktionen selbst als „Offene Befreiung“, da die Aktivisten ihre Identität preisgeben und vor der Kamera ihre Gesichter zeigen.“
Insbesondere die Begriffe „widerrechtlich“, „Straftaten“ und „unrechtmäßige Aktionen“ können unserer Auffassung nach nicht benutzt werden. Zudem halten wir den letzten Satz des Absatzes ebenso für nicht korrekt. Die Aussage „daher nicht verallgemeinert werden kann“ lässt sich auf juristischer Ebene so nicht treffen, da sich Urteile bei gleichgelagerten Sachverhalten, wie das hier der Fall wäre, an früheren Urteilen orientieren. Somit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg sehr wohl relevant.
Daher würden wir vorschlagen, die Löschung dieses Satzes vorzunehmen, da er erstens falsch ist und zweitens eine Diskussion über die Legalität einer bestimmten Aktion (Offene Befreiungen) unserer Meinung nach auch nicht unter den Überpunkt Aktivitäten, sondern wenn überhaupt zum betreffenden Punkt „Offene Befreiungen“ gehört.
Außerdem plädieren wir dafür aufgrund der vielen Falschaussagen den Absatz unter der Überschrift „Offene Befreiungen“ komplett umzuformulieren. Eine mögliche, unserer Ansicht nach neutrale Darstellung dieser Aktion könnte z. B. so formuliert werden:
„Animal Equality hat in der Vergangenheit sogenannte Offene Befreiungen veröffentlicht. Bei einer solchen Aktion befreien AktivistInnen Tiere aus Nutztierbetrieben, um diese vor einem Tod im Schlachthaus zu retten. Gleichzeitig werden die Zustände, unter denen die Tiere leiden, dokumentiert und das Bildmaterial an die Öffentlichkeit weitergegeben. Die geretteten Tiere werden dann auf Lebenshöfen untergebracht, wo sie bis an ihr natürliches Lebensende bleiben dürfen. (Quelle)
Die Bezeichnung „Offene Befreiung“ verdeutlicht, dass die AktivistInnen ihre Gesichter und Identitäten preisgeben, um die Aktion an die Öffentlichkeit zu bringen. Sie betrachten es als legitim, die Offene Befreiung durchzuführen und möchten mit ihrer Tat eine öffentliche Debatte über Tierhaltung anstoßen. Es handelt sich somit um Aktionen zivilen Ungehorsams: ein symbolischer Verstoß gegen rechtliche Normen wird begangen, um eine Unrechtssituation zu beseitigen und Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung zu nehmen. (Quelle) Es hat bislang keine juristischen Verurteilungen gegeben.
In Deutschland haben zwei AktivistInnen von Animal Equality eine solche Aktion durchgeführt, bei der sechs Hennen aus einer Legehennenhaltung (Quelle) gerettet wurden. Die Aktion war Teil des Kinofilms „Live and Let Live“ (Quelle) und es wurde in verschiedenen Medien, wie RTL (Quelle), darüber berichtet.”
Zur Frage, ob Animal Equality Straftaten begehe, können wir nur wiederholt darauf hinweisen, dass dies selbstverständlich nicht der Fall ist. Die Frage zur Legalität von Recherchen in der Nutztierindustrie gehört unserer Meinung nach nicht auf den Wikipedia-Eintrag von Animal Equality, sondern sollte womöglich in einem eigenen Artikel behandelt werden. Wenn sich dennoch dafür entschieden werden sollte, dass die Frage zur Legalität von Recherchen in der Nutztierindustrie hier behandelt werden sollte, dann können wir abermals darauf hinweisen, dass die Rechtslage in Deutschland momentan ziemlich eindeutig ist und darauf hinweist, dass das Interesse der Öffentlichkeit an diesen Aufnahmen, im Vergleich zum Interesse des Betreibers seine oder ihre „Privatsphäre Stall“ zu wahren, überwiegt, und diese Recherchen deshalb nicht als unrechtmäßig eingestuft werden, solange das Aufgedeckte von öffentlichem Interesse ist. Uns ist kein aktueller Fall in Deutschland bekannt, in dem die finale Rechtssprechung anders gewesen wäre.
Wenn noch weitere Fragen bestehen, freuen wir uns selbstverständlich diese zu beantworten. --Animal Equality Germany e.V. (Diskussion) 16:23, 1. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für eure ausführliche Antwort. Ich komme erst in den nächsten Tagen dazu, mir das im Detail anzusehen – insofern bitte ich um etwas Geduld. Ich kümmere mich auf jeden Fall darum … --1Ungeheuer (Diskussion) 10:45, 2. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

So, ich habe mir noch einmal alles angesehen und soeben einige Änderungen vorgenommen. In Anbetracht der Quellenlage und der Äußerungen von Animal Equality glaube ich, dass man insbesondere zwei Dinge klar machen muss:

  • Vertreter der Organisation – nicht die Organisation selbst – bekennen sich im Rahmen "offener Befreiungen" zu rechtlich zweifelhaften Aktionen.
  • Wir sollten darauf achten, nicht selbst juristisch zu bewerten, solange AE nicht rechtskräftig verurteilt ist. Wir stellen lediglich den Diskussionsstand dar, d.h. schreiben, dass die juristische Bewertung in der öffentlichen Debatte eine Rolle spielt. Wenn der Leser mehr wissen will, kann er sich ja die Quellen anschauen.

Ich glaube, dass die Änderungen einen Kompromiss darstellen, mit dem alle Beteiligten leben können. Wenn es keine Einwände gibt, entferne ich in den nächsten Tagen den Neutralitätsbaustein. --1Ungeheuer (Diskussion) 23:22, 4. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die Moderation. Wir begrüßen die vorgenommenen Änderungen und möchten folgende weitere Anmerkungen einbringen:
Dieser Punkt wird unter “Offene Befreiung” ausführlich erläutert und legt an dieser Stelle einen nicht korrekten Schwerpunkt. Er impliziert, dass die Hauptaktivitäten Offene Befreiungen wären und die Organisation vor allem durch diese bekannt und in den Medien wäre, was nicht der Fall ist. Es gibt in allen Medien deutlich mehr Berichterstattung zu Recherchen, Demonstrationen und Kampagnen als zu Offenen Befreiungen. Auch wurde in Deutschland nur eine Offene Befreiung durchgeführt, im Gegensatz zu zahlreichen Aktionen, Recherchen und Kampagnen.
Der Teilsatz “In der Debatte wird dabei auch die Frage thematisiert [...]” ist ebenso widersprüchlich. Kein Medium berichtete oder diskutierte die Legalität von Offenen Befreiungen. Es wurde lediglich über Ziele und Durchführung der Aktion selbst berichtet. Auch im Fall von Recherchen dreht sich die Berichterstattung fast ausschließlich um die dokumentierten Ergebnisse (Belege u.a.: Presseresonanz: Bioeier für den Massenmarkt, Presseresonanz: Die Qual der Weihnachtsente, Presseresonanz: Gutfleisch-Recherche). Die hier vorgenommene Schwerpunktlegung ist eine sehr einseitige Darstellung und eine Verzerrung, die keineswegs die öffentliche Wahrnehmung widerspiegelt. Selbst öffentlich rechtliche Sender halten Recherchen für essentielle Mittel, um über z. B. Verbraucherschutz zu berichten.
Wir schlagen deshalb vor, unter Aktivitäten nur den folgenden Satz zu stellen:
“Durch verschiedene Aktionen fordert der Verein, den gängigen Umgang mit Tieren in unserer Gesellschaft in Frage zu stellen.”
Der Teilsatz “[...] um Tiere zu entwenden.” stellt den Sinn der Aktion nicht richtig dar. Es geht nicht darum Tiere zu entwenden, sondern darum, sie vor dem Tod im Schlachthaus zu bewahren. Der Satz könnten also wie oben erwähnt z.B. so formuliert werden: “AktivistInnen der Organisation bekennen sich dazu, Tiere aus Nutztierbetrieben zu retten, um sie vor dem Tod im Schlachthaus zu bewahren.”
Das Wort “eindringen” ist nicht zutreffend, da es den Einsatz von Gewalt impliziert (siehe Duden). Die Anlagen werden immer durch offene Türen betreten.
Auch mit dieser Änderung würde der Absatz aber fast ausschließlich von einer möglichen rechtlichen Umstrittenheit der Aktionsform handeln und nicht von der Beschreibung der Aktionsform selbst. Diese sehr einseitige Darstellung ist eine Verzerrung. Selbst die Presse hat durchweg den Schwerpunkt auf die Beschreibung der Aktionsform gelegt und über die dadurch erwirkte Anregung der öffentlichen Debatte berichtet. Die Öffentlichkeit nimmt Offene Befreiungen also keinesfalls im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Umstrittenheit wahr. Wir plädieren dafür, dass neutral über Aktionsformen und deren Ziele und Konsequenzen berichtet wird. Dies ist hier bislang nicht der Fall.
Der Satz “[...] das allerdings von einem „konkreten Einzelfall“ spricht und nicht verallgemeinert werden kann.” ist weiterhin so nicht zu treffen, da dies eine juristische Bewertung darstellt, die nur von Richtern vorgenommen werden könnte. Im Zweifelsfall ist dieses Urteil, wie oben erwähnt, sehr wohl relevant, da es sich um gleichgelagerte Sachverhalte handelt.
Wir würden deshalb dafür plädieren, den Absatz “Offene Befreiung” wie folgt zu formulieren:
“AktivistInnen der Organisation bekennen sich dazu, Tiere aus Nutztierbetrieben zu retten, um sie vor dem Tod im Schlachthaus zu bewahren. Gleichzeitig werden diese Aktionen dokumentiert, gefilmt und fotografiert. Die geretteten Tiere werden dann auf Lebenshöfen untergebracht, wo sie bis an ihr natürliches Lebensende bleiben dürfen. (Quelle)
Die Organisation bezeichnet diese möglicherweise unrechtmäßigen Aktionen selbst als „offene Befreiung“, da die Aktivisten ihre Identität preisgeben und vor der Kamera ihre Gesichter zeigen. Sie nehmen rechtliche Konsequenzen in Kauf, da sie ihre Aktion als legitim ansehen, und möchten mit ihrer Tat eine öffentliche Debatte über Tierhaltung anstoßen. Es handele sich um zivilen Ungehorsam: ein symbolischer Verstoß gegen rechtliche Normen wird begangen, um eine Unrechtssituation zu beseitigen und Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung zu nehmen. (Quelle) Es hat bislang keine juristischen Verurteilungen gegeben. In Deutschland haben zwei AktivistInnen von Animal Equality eine solche Aktion durchgeführt, bei der sechs Hennen aus einer Legehennenhaltung (Quelle) gerettet wurden. Die Aktion war Teil des Kinofilms „Live and Let Live“ (Quelle) und es wurde in verschiedenen Medien, wie RTL (Quelle), darüber berichtet.”
--Animal Equality Germany e.V. (Diskussion) 14:01, 5. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Animal Equality Germany e.V.: Ich glaube, ihr habt immer noch eine falsche Vorstellung davon, was Wikipedia (nicht) ist. Hier ist kein Platz, eure Website zu verlängern. Die letzten Änderungen (betreffend Kampagnen) waren jedenfalls nicht so toll und sind zurückgesetzt worden. Ich schlage vor, ihr entwerft auf dieser Seite in aller Ruhe Stück für Stück eine neue Version des Wikipedia-Artikels. Wenn ihr damit fertig seid, können wir den Entwurf gerne gemeinsam durchgehen. Die Benutzerseite hat den Vorteil, dass ihr dort "in Ruhe" arbeiten könnt – dort muss nicht sofort alles perfekt sein. Ihr könnt den Artikel dort schrittweise verbessern und ich helfe euch dann, Inhalte auf die "richtige" Wikipedia-Seite zu verschieben, sofern sie allen Regeln entsprechen. Bis dahin wäre es gut, wenn ihr von direkten Änderungen am Artikel abseht, sofern ihr euch nicht ganz sicher seid, dass diese wirklich in Ordnung gehen. --1Ungeheuer (Diskussion) 20:42, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Schön, dass es hier eine Diskussion gibt :) Ich habe mich vor einiger Zeit wegen diesem Artikel bei Wikipedia angemeldet, da mich einiges daran gestört hat. Ich habe den Eindruck, es wird versucht, Animal Equality zu diskreditieren, sowie zu kriminalisieren. Diesen Eindruck habe ich leider bei dieser "Legalitäts-Diskussion" auch. Es geht nicht vordergründig darum einen neutralen Artikel über die Arbeit, Hintergründe und Aktivitäten von Animal Equality zu schreiben. Ich denke nicht, dass hier ein Kompromiss zwischen den diskutierenden Parteien gefunden werden sollte, sondern die neutrale Berichterstattung über Fakten in den Vordergrund gestellt werden sollte. --Nesmyslny (Diskussion) 13:47, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Nesmyslny. Schön, dass du dich auch in diesen Konflikt einschaltest. Da die letzten Änderungen von Animal Equality nicht so toll waren und ich trotz der oben dargestellten Punkte keinen konkrete Änderungsbedarf mehr sehe, schlage ich vor, du tauschst dich direkt mit dem Benutzerkonto über euer weiteres Vorgehen aus. --1Ungeheuer (Diskussion) 20:42, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo 1Ungeheuer! Ja, ich habe die aktuellen Änderungen gesehen und bin gerade dabei, andere Belege/Quellen zu suchen. Siehst du andere Punkte, die bei dieser Änderung problematisch sind?
Jetzt muss ich aber nochmals meinen ursprünglichen Punkt aufgreifen. Die letzte Änderung ("Urteil an die passende Stelle verschoben." sic!) an diesem Artikel ist das perfekte Beispiel. Meiner Meinung nach spielt hier wieder jemand Richter*In und editiert natürlich gleich wieder Diebstahl etc. in den Artikel. Der Inhalt des Urteils des LG Hamburgs wird schlicht ignoriert und absolut negativ ausgelegt! Außerdem wird doch eindeutig versucht, Animal Equality mithilfe Sprache in ein schlechtes Licht zu rücken. Ich bin stark dafür, diese Änderungen wieder rückgängig zu machen. Ansonsten fehlen mir gerade so ein bisschen die Worte. --Nesmyslny (Diskussion) 13:39, 7. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo allerseits! Ich schließe mich Nesmyslny da voll und ganz an - schon die Formulierung "Urteil an die passende Stelle verschoben." verdeutlicht das Problem. Es gibt kein Urteil und Wikipedia ist nicht die Plattform, auf der Urteile gebildet werden sollten. Das hat einfach nichts in dem Artikel zu suchen und sollte raus. --Martin Meingast (Diskussion) 16:22, 9. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Martin Meingast: Dass du das so siehst, wundert mich überhaupt nicht. Nett wäre es gewesen, deinen offensichtlichen Interessenkonflikt offenzulegen, als du den Artikel erstellt hast. (Schau dir bitte mal WP:COI an.) Dass jetzt noch mehr Einzweck-Konten hier auftauchen, erstaunt auch niemanden mehr. Aber da Animal Equality mittlerweile angefangen hat, auf der Benutzerseite zu arbeiten, kann man hier eigentlich dicht machen. --1Ungeheuer (Diskussion) 08:30, 10. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --1Ungeheuer (Diskussion) 08:30, 10. Jun. 2015 (CEST)


Fortsetzung der Diskussion Bearbeiten

Ich habe mir mal erlaubt, den neuesten Kommentar nach hinten zu stellen, damit die Übersicht gewahrt bleibt. -- ChiefController (Diskussion) 12:08, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

1Ungeheuer, vielen Dank für den Vorschlag der weiteren Bearbeitung über die Benutzerseite. Wir werden alle weiteren Änderungsvorschläge dort einpflegen und würden uns über Unterstützung bei der Übernahme in den “richtigen” Wikipedia-Artikel freuen. Bezüglich der letzten Änderungen haben wir den Eindruck, dass Gnom die bisher in die Diskussion eingebrachten Argumente nicht im Detail beachtet hat. Wie schon oben erwähnt, darf die Behauptung, es handle sich um „Hausfriedensbruch“ oder „Diebstähle“ nicht getroffen werden, da es nie zu einer Verurteilung gekommen ist. Auch mit dem Zusatz “unter Umständen” ist diese Aussage nicht korrekt. Wir plädieren deshalb dafür diesen Satz (“Dabei begehen diese Personen unter Umständen Straftaten (unter anderem Hausfriedensbruch und Diebstahl).”) zu streichen. Zur Änderung ("Urteil an die passende Stelle verschoben."): Hier wird eine kleine Information (“Dieses wird teilweise ohne Einverständnis der Betreiber erworben.”) aus dem Urteil gepickt und auf Animal Equality angewandt. Damit wird also anerkannt, dass es sich um gleichgelagerte Sachverhalte handelt, was auch zutrifft. Dann muss aber konsequenterweise auch das Urteil selbst, beachtet werden. Dieses besagt, dass investigative Recherchen in Nutztierbetrieben höchstens eine abgeschwächte Form des Hausfriedensbruchs darstellen könnten und wurden durch dieses wegweisende Urteil als rechtmäßig erklärt, wenn die aufgedeckten Zustände von öffentlichem Interesse sind. Dies ist ganz klar bei jeder der von Animal Equality veröffentlichten Recherchen der Fall, da diese von verschiedenen Medien, unter anderem dem Spiegel, der Zeit, dem Stern, der Taz und der ARD veröffentlicht wurden. (Belege u.a.: Presseresonanz: Bioeier für den Massenmarkt, Presseresonanz: Die Qual der Weihnachtsente, Presseresonanz: Gutfleisch-Recherche) Dies unterstützt unsere Forderung diesen Satz (“Dabei begehen diese Personen unter Umständen Straftaten (unter anderem Hausfriedensbruch und Diebstahl).”) endlich zu streichen. Die bisherige Bearbeitung dieses Punktes wirkt sehr konstruiert und man will scheinbar zwanghaft versuchen, diese Straftatbestände irgendwie unterzubringen. Wir werden Änderungsvorschläge, wie von 1Ungeheuer empfohlen, in die Benutzerseite einarbeiten und bitten darum, unsere Argumente in der weiteren Diskussion zu beachten und möglichst objektiv darauf einzugehen. --Animal Equality Germany e.V. (Diskussion) 12:43, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Und um dann gleich mal ein bisschen meinen Senf in die Diskussion zu werfen:
  • Das Argument, dass eine Straftat nur dann eine solche ist, wenn man dafür verurteilt wird, ist etwas abenteuerlich.
  • Wenn im Artikel die Berufung auf das Urteil des LG Hamburg drin bleiben soll, dann muss aber konsequenterweise auch der Zusatz der Nichtallgemeingültigkeit ("Ob rechtswidrig erlangte Informationen veröffentlicht werden dürfen, hängt daher davon ab, ob ihr Informationswert im konkreten Einzelfall schwerer wiegt als die durch ihre Beschaffung begangene Rechtsverletzung.") drin bleiben. Dieser konkrete Einzelfall muss also logischerweise regelmäßig von einem Gericht überprüft werden. Stellt sich daher die Frage, ob man nicht den ganzen Bezug aus dem Artikel rausnehmen sollte. -- ChiefController (Diskussion) 12:16, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Natürlich kannst du auch Straftaten ohne Urteile haben, aber solang es keine oder nur widersprüchliche Urteile gibt und auch keine anderen verlässlichen Einschätzungen, die man heranziehen könnte, kann man halt geteilter Meinung dazu sein und Wikipedia sollte dann keinen der möglichen Standpunkte einnehmen. Ich wäre auch dafür diese ganze Rechtsdiskussion völlig außen vor zu lassen.--goiken 17:46, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Animal Equality Germany e.V.: Ich vermute mal, dass Gnom schon recht genau einzuschätzen wusste, was er da getan hat – ihr dürft euch gerne mal seine Benutzerseite durchlesen.
@ChiefController: Magst du mit goiken dann vielleicht mal einen Vorschlag machen, wie man die beanstandeten Textstellen ändern könnte? Ich habe leider gerade wenig Zeit dafür. --1Ungeheuer (Diskussion) 18:51, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
  • Hier noch ein Datenpunkt zur Legalität von Recherchen:
… Al contrario, los jueces afirman que las pruebas recabadas por Taín y la Guardia Civil podrían ser simplemente muestra de las "actividades lícitas dentro del ámbito de una organización dedicada a la defensa de los animales, defensa que permite actuaciones críticas que no son constitutivas de infracción penal". Los magistrados se refieren, en concreto, a "listados de granjas", "planos de Google" y "manuales de investigación propuesta de alta intensidad". Los grupos a los que pertenecían los imputados habían realizado reportajes gráficos y llevado a cabo "visitas y avistamientos de granjas"“ …

Kurzfassung: Die in dem Verfahren dokumentierten Recherchetätigkeiten fallen demnach nicht in den justiziablen Bereich. Allerdings waren Recherchen nicht die Fragestellung des Verfahrens. Trotzdem ist das immerhin ein Kommentar. --goiken 19:33, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

1Ungeheuer, die Inhalte sind jetzt vollständig in die Benutzerseite eingepflegt. Wir haben die bisherige Diskussion dabei natürlich berücksichtigt und wären für Unterstützung beim Verschieben der Inhalte in den Hauptartikel dankbar.--Animal Equality Germany e.V. (Diskussion) 21:55, 30. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

1Ungeheuer: Da eine Reaktion Ihrerseits nicht absehbar ist, werden wir die Änderungen Anfang nächster Woche selbst übertragen. Wir sehen keine andere Lösung. Wir würden uns über eine Antwort in den nächsten Tagen freuen. --Animal Equality Germany e.V. (Diskussion) 10:51, 14. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Also so wies vorgeschlagen wurde, gehts mMn nicht. Ich würde mich ja irgendwann sogar mal ransetzen, das zu sortieren, aber noch ist mir dafür das Wetter zu gut…--goiken 15:43, 14. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
+1 Umso bedauerlicher, dass dein Hinweis keine Beachtung gefunden hat. --EH (Diskussion) 14:13, 18. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Wir haben die von EH genannten Punkte auf der Benutzerseite bearbeitet/gelöscht. Die aufgeführten Kampagnen und Erfolge haben wir komplett entfernt. Die jetzt noch enthaltenen Facebook-Links sind Links zu Fotoalben mit Screenshots von Artikeln, die mittlerweile offline und somit nicht anders zu belegen sind (wie z. B. ARD-Beiträge, die anders nie als Quelle zitiert werden könnten.) Wenn das trotzdem nicht geht, können wir auch diese noch entfernen. Es tut uns leid, dass wir Quellen zitiert haben, die nicht den Regeln entsprechen, und damit Arbeit gemacht haben. Es kann aber nicht sein, dass deswegen die seit Monaten im Artikel stehenden falschen Tatsachenbehauptungen weiterhin nicht entfernt werden. Seit unserer letzten Anpassung sind zwei Wochen ohne Reaktion vergangen. Deswegen sehen wir uns gezwungen, die Änderungen in den nächsten Tagen nochmals selbst in den Artikel einzupflegen. Wir würden uns über eine Antwort freuen. --Animal Equality Germany e.V. (Diskussion) 11:11, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Das macht Ihr bitte nicht, da der Text noch immer nicht den Regeln entspricht und ein nochmaliger Verstoß zu einer Sperre und damit einem Hausverbot in der Wikipedia führen könnte. Anscheinend habt Ihr euch die verlinkten Regelseiten noch nicht mal durchgelesen und so langsam verliere ich die Geduld mit euch. Sämtliche Kritik wurde entfernt, dafür wurde die irrelevante Bewertung durch Animal Charity Evaluators (ACE) eingebaut. Ein Pressespiegel im Artikel ist nicht erwünscht, ebensowenig Formulierungen wie "in unserer Gesellschaft". Außerdem wird das generische Maskulinum in der Wikipedia verwendet. Ich rate euch nochmal, um einen Mentor zu bitten, der euch bei der regelkonformen Gestaltung helfen kann. --EH (Diskussion) 11:24, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten