Diskussion:Amtsgericht Tauberbischofsheim

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Triplec85 in Abschnitt Verwaltung durch das Reichsjustizministerium

Verwaltung durch das Reichsjustizministerium Bearbeiten

Das war bei allen deutschen Gerichten so: Sie waren bis zur NS-Zeit, mit Ausnahme weniger Obergerichte (Reichsgericht usw.), Einrichtungen der Länder. Dann zog das Reich sie im Rahmen der Ausschaltung der Länder an sich, vgl. Reichsjustizministerium#Verreichlichung der Justiz. Nach dem Ende der NS-Herrschaft wurde das wieder rückgängig gemacht. Ich würde daraus keinen eigenen Unterabschnitt machen. -- Rosenzweig δ 14:12, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich habe den Abschnitt aufgelöst und die Inhalte beim ersten Abschnitt hinzugefügt. Gruß -- Triplec85 Diskussion 14:43, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten