Diskussion:Adolf Hofrichter (Oberleutnant)

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Whoever74 in Abschnitt Todesurteil mit Begnadigung eine Legende?

Sterbeort Wien Bearbeiten

Adolf Richter

weitere Links :

--Goesseln 18:31, 5. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Todesurteil mit Begnadigung eine Legende? Bearbeiten

Zitat aus dem oben genannten Link zum Staatsarchiv: "Ferner wird mit der auch heute noch immer wieder auftretenden Legende aufgeräumt, Hofrichter sei zum Tode verurteilt und - aus welchen Gründen auch immer - zu lebenslänglicher Kerkerhaft begnadigt worden." - Dann wäre die Darstellung im Artikel falsch. Grüße Joyborg 14:22, 5. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Überarbeiten gesetzt
solange wir hier etwas wild aus den verschiedenen im Internet zugänglichen Darstellungen kompilieren, ist die Gefahr groß, dass wir eine weitere Märchenversion erstellen - und ich bin nicht frei davon, siehe meine Korrekturen in meinem Artikel zu Maria Fagyas. Das Märchen mit dem Todesurteil steht auch bei Peter Broucek / Edmund Glaise von Horstenau . Das beste wäre, wir könnten uns an die seit langem angekündigte Buchversion halten:
* Bernhard Theodor Wenning, Die Affaire Adolf Hofrichter, der Giftmordprozess gegen OLt. Hofrichter, dargestellt anhand der Untersuchungs- und Gerichtsakten, Wien, Univ., Diss., 2002
aber die liegt wohl noch nicht vor, und der Aufwand einer Fernleihe der Dissertation war mir für meinen Fagyas-Artikel unangemessen. Das wäre Aufgabe des Hauptautors dieses Artikels. Bis dahin würde ich die Darstellung streng an einer Quelle ausrichten (heisst ja nicht: abschreiben), m.E. blofelds-wallace.
Auch die Artikel-Struktur ist nicht "mein Stil" : Die verwendete und weiterführende Literatur gehört in einen eigenen Block, die Einzelnachweise ersetzen das nicht.
--Goesseln 18:31, 5. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Also ich habe noch mal Zugang zu der Dissertation von Wenning verschafft und wegen des Urteils nachgeschaut. Der Text dazu ist dort im Original abgedruckt und ja - tatsächlich wird Hofrichter direkt zu 20 Jahren verurteilt, ich zitiere: "Beschuldigter soll wegen Verbrechens des Meuchelmordes, des Verbrechens der Mitschuld am Mißbrauche des Amts.... Kassation von der Offizierscharge, Verlust des Militärjubiläumskreuzes und der bosnien-herzeg. Erinnerungsmedaille mit schwerem Kerker in der Dauer von zwanzig Jahren, verschärft durch halbjährig einmal Fasten, hartes Lager an den Fasttagen und dreitägige Absperrung in dunkler Zelle am 12., 13. und 14. November eines jeden Strafjahres bestraft werden." Mir ist inzwischen auch klar geworden, warum das so ist: Hofrichter wäre nach seinem Geständnis zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Dann allerdings widerrief er sein Geständnis und nach dem damaligen Recht konnte kein Todesurteil ausgesprochen werden, das sich ausschließlich auf Indizien stützt. Sorry dass ich das zunächst übersehen hatte bzw. mich da auf andere Publikationen verließ - werde das gleich korrigieren... whoever74 (00:23, 8. Okt. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten