Aufarbeitung

Werde mich in der nächsten Zeit ein wenig darum kümmern --rb fish   22:44, 20. Sep 2004 (CEST)

Landadel

Bei Theodor Fontane stolpert man an jeder Ecke seiner Wanderungen durch die Mark Brandenburg über den märkischen „Landadel“ - würde vielleicht Sinn machen, den Begriff aufzunehmen? --Lienhard Schulz 19:15, 12. Nov 2004 (CET)
Nein, Landadel ist soviel wie Junker, der Begriff ist schon drin in der Wikipedia.

--AvF 11:26, 28. Dez 2004 (CET)

Allerdings sollte nicht das Bild erzeugt werden, dass es sich bei Junkern schlechthin immer um eine adelige Familie handeln. Nach und nach kamen in Preußen sehr viele und sehr große Guter an Bürgerliche, die auch als Junker angesehen wurden. Manchmal wurden solche auch geadelt aber nicht immer.

Es fehlen noch: Islamischer Bereich, Indien, Afrikanische Gesellschaften, etc.

Im Artikel fehlt noch so manches zum außereuropäischen Adel: Islamischer Bereich, Indien, schwarzafrikanische Gesellschaften, Polynesien, präkolumbianisches Amerika, etc. Eventuell zum "de-facto-Adel" der USA. -- 84.57.67.105

Byzanz fehlt übrigens auch noch. Vergleich einerseits zum Römischen, andererseits zum Westeuropäischen Adel wäre sicher aufschlussreich, wenn jemand davon genügend Ahnung hat. -- 84.57.67.105 13:40, 12. Nov 2004 (CET)

Und der Adel von Startrek fehlt ebenfalls. Aber um die Sache nicht unnötig zu verkomplizieren schlage ich vor, daß wir erstmal den europäischen Adel nach der Antkie pc-mäßig aufmotzen, bevor wir uns polynesischen Häuptlingen, Elbenfürsten, Orkhauptmännern und ähnlichen Verästelungen nähern. Ich fange mal an mit der Bemerkung, daß "Odal" nicht nur Grundbesitz, sondern auch "Erbe" (i. S. v. "Überlieferung") bedeutet. http://de.wikipedia.org/wiki/Odal-Rune
das ist eine schöne Anmerkung. Ich glaube auch, dass man sich dem Begriff nur in einer Diskussion annähern kann. Und als ich gerade die Bedeutung "Erbe / Überlieferung" las, fiel mir ein, dass ich, glaube ich, irgendwann mal gelesen habe, dass "Adel / Odal" auch mit der Tatsache zu tun hat, dass jemand die Herkunft seiner Familie über viele Generationen kennt, z.B. einen langen Stammbaum vorweisen kann (das reicht natürlich heutzutage nicht mehr). Demnach wäre ein Adliger zumindest im germanischen Raum ursprünglich ein Mensch mit edler Gesinnung, kriegstüchtig und wehrhaft, "unter Waffen stehend", mit vererbtem Grundbesitz, zu dem auch Knechte und Mägde gehörten, die diesen für ihn bebauten, so dass er es nicht nötig hatte, selbst auf dem Acker zu stehen, sondern stattdessen dem Kriegshandwerk und der Jagd frönend seine Tage vollbringen konnte. Und ganz sicher gehörte schon sehr bald dazu, dass andere Menschen diesen Status anerkannten, und sich durch ein eigenes Gefolge aus diesem Status besondere Vorrechte auf Stammesversammlungen und vor Gericht ergaben. Aber nun mach mal daraus eine wirklich hieb- und stichfeste wissenschaftliche Definition! Insbesondere, wenn dies nur den Urzustand vor ungefähr 2000 Jahren beschreibt. Danach haben wir ja den Umstand, dass zusammengefasst die Monarchen all diejenigen (einzeln oder in Gruppen, durch Verwaltungsakte oder durch Gewohnheitsrecht) zu Adligen erheben konnten, bei denen sie dies für angemessen hielten. Aber um als Adliger (langfristig) anerkannt zu werden, bedurfte es noch der Anerkennung aller anderen Menschen (sowohl der Nichtadligen, aber v.a. auch der übrigen Adligen). Und wenn wir dann noch zwischen hohem und niederem Adel unterscheiden, dann wird´s schwierig. Und immer noch geht es nur um den germanischen, später europäischen Bereich!--Peter PanDa 19:28, 1. Jul. 2007 (CEST)