Diskussion:Abwassergebühr

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Josef beer in Abschnitt Falsche Bezeichnung des Titels dieses Beitrages

Falsche Bezeichnung des Titels dieses Beitrages Bearbeiten

Dieser Beitrag wurde unter dem Titel „Abwassergebühr“ abgefasst. Behandelt aber definitiv die „Abwasserabgabe“. Der Begriff „Abwassergebühr“ ist ein völlig anderer als der Begriff „Abwasserabgabe“. Die Abwassergebühr ist eine kommunale Benutzungsgebühr für die Einleitung von Abwasser in eine kommunale Entwässerungseinrichtung. Merkmal einer Gebühr ist eine Leistung (z.B. Einleitung und Beseitigung von Abwasser) für eine Gegenleistung (Entgelt). Die Abwasserabgabe ist das Entgelt für die Erlaubnis, Abwasser in ein „Gewässer“ einleiten zu dürfen. Dieses Entgelt wird als Abwasserabgabe bezeichnet (vgl. § 1 des Wasserabgabegesetzes). Ich habe den Beitrag entsprechend abgeändert. Der Titel muss allerdings „Abwasserabgabe“ lauten und nicht „Abwassergebühr“. Wenn der Titel geändert worden ist, werde ich einen eigenen Beitrag über die „Abwassergebühr“ bringen. --Josef beer (Diskussion) 00:10, 11. Jul. 2014 (CEST)Beantworten