Ich habe gesehen, dass du angefangen hast, dich an der Wikipedia zu beteiligen. Weil deine Diskussionsseite noch leer ist, möchte ich dich kurz begrüßen.

Für den Einstieg empfehle ich dir das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel. Wenn du neue Artikel anlegen willst, kannst du dich an anderen desselben Themenbereichs orientieren. Wichtig sind dabei immer Quellenangaben, welche deine Bearbeitung belegen.

Auf der Spielwiese ist Platz zum Ausprobieren. Bitte beachte, dass die Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient und zur Zusammenarbeit ein freundlicher Umgangston notwendig ist.

Fragen stellst du am besten hier, die meisten Wikipedianer und auch ich helfen dir dort gerne. Akute Hilfe findest du in der Betreuung neuer Wikipedianer. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, schaue mal ins Glossar.

Wenn du Bilder hochladen möchtest, achte bitte auf die korrekte Lizenzierung und schau mal, ob du dich nicht auch in Commons anmelden möchtest, um die Bilder dort zugleich auch den Schwesterprojekten zur Verfügung zu stellen.

Ein Tipp für deinen Einstieg in die Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer Benutzer. Herzlich willkommen!

Kommunalabgaben Bearbeiten

Du hattest in diesem Artikel Links auf Deine Internetbeiträge zum Thema Wassergebührenberechnung eingestellt. Ich habe diesen Beitrag wieder entfernt, da er einer Reihe von Prinzipien der wikipedia widerspricht.

Zunächst einmal gehört er inhaltlich nicht in den übergeordneten Artikel Kommunalabgaben sondern in den Detailartikel Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland. Weblinks sollen weiterhin nicht im Text, sondern am Ende des Artikels in einem eigenen Abschnitt "Weblinks" dargestellt werden. Ich würde mich freuen, wenn Du die Inhalte des Links (wie wird eine Wassergebühr korrekt berechnet) im Artikel Siedlungswasserwirtschaft_in_Deutschland#Geb.C3.BChren darstellen kannst. Da passt es gut. Aber bitte beachten: Kommunalrecht ist Landesrecht. Ich bin mir nicht sicher, ob der Sachverhalt auch auf andere Länder außer Bayern zutrifft.Karsten11 09:46, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten