Diskussion:Abstandsfläche

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2.202.185.252 in Abschnitt Definition

Ausnahmen Bearbeiten

Im innerstädtischen Bereich ist es doch übliuch, Gebäude, direkt aneiander, daher ohne jeglichen Abstand zu bauen, also muss ews auch Ausnahmen geben. --MrBurns (Diskussion) 00:53, 18. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ist keine Ausnahme, sondern der Fall Grenzbebauung - da gibt es keine Abstandsflächen ... ausser zur Straße hin, was ebenfalls wieder ein Sonderfall ist. Das alles aber in dem Artikel Unterzubringen ist sinnfrei. So ist der Überblick gegeben (bis auf Ausnahmen gibt es Abstandsflächen). Den Rest kann und muss im Einzelfall eh der Fachmann erarbeiten und erklären. --Löschbold (Del) 12:40, 18. Jul. 2013 (CEST) Achso: Schau hier, bringt auch ErhellungBeantworten

Dachüberstand Bearbeiten

Wie ist es mit dem Dachüberstand? Bezieht sich der Mindestabstand von 3m auf die Hauswand oder auf den Dachüberstand? --Skraemer (Diskussion) 13:47, 9. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Definition Bearbeiten

Es heißt in der LBO RLP: "Vor Außenwänden oberirdischer Gebäude sind Flächen von Gebäuden freizuhalten (Abstandsflächen)." Daraus folgt eindeutig, dass die Abstandsfläche erstmal nichts mit der Grenze zu tun hat. Bsp.: zwie Gebäude auf einem Grundstück müssen die Abstandsregeln einhalten, es geht um Belichtung und Belüftung. Also bitte Definition in Satz 1 ändern.

Später wird festgelegt, dass die Abstandsfläche auf dem Grundstück zu liegen hat (mit Ausnahmen), daher kommt der Bezug zur Grenze. (nicht signierter Beitrag von 91.89.222.74 (Diskussion) 13:57, 13. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Hm. Das Deutsche Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm kennt wenig überraschen Abstandsfläche nicht und stattdessen nur, bezogen auf Meyers Konversationslexikon, den Grenzabstand: „GRENZABSTAND, m., der gesetzlich festgelegte zwischenraum zwischen einem bauwerk, bäumen, gesträuchen usw. auf dem einen grundstück und der grenze des nachbargrundstückes Meyer convers.-lex. 6 8, 278b.“ Allerdings wird unter dem Stichwort Wich (auf der Begriffsklärungsseite Wich nicht zu finden) erläutert: „wich, m., verbalsubstantiv zu weichen, vb.; vgl. wîch, wich mhd. wb. 3, 616; Lexer 3, 815. nhd. nur noch in fester verbindung und fachsprachlich nachweisbar. (...) in der sprache des bauhandwerks: wich das äuszerste des geländes, das der eigentümer bei aufrichtung eines gebäudes, bei ziehen einer grenzhecke in rücksicht auf den nachbar nicht verbauen oder bepflanzen darf, sondern freilassen, um das er also zurückweichen musz Crecelius Oberhessen 910; Schönermark-Stüber hochbaulex. (1902) 884. vgl. noch: auch können einstellplätze und garagen jetzt grundsätzlich im bauwich (bezeichnung für den abstand eines gebäudes von der straszen- und weggrenze) angeordnet werden qu. a. d. j. 1939.“ In älteren Texten über Architektur taucht bei den Beschreibungen des Hauses auch die Wichseite auf. [1], so beispielsweise bei Jacob Lieblein: Wohnhausbauten in Frankfurt a. M., In: Deutsche Bauzeitung, XX. Jg., No. 1, 2. Januar 1886, S. 1ff.; No. 21, 13. März 1886, S. 121ff.; No. 23, 20. März 1886, S. 133ff.; No. 31, 17. April 1886, S. 181ff.; No. 33, 24. April 1886, S. 192ff.; No. 37, 8. Mai 1886, S. 219ff. --2.202.185.252 14:41, 17. Apr. 2021 (CEST)Beantworten