Was soll den "Abgabenhinterziehung (Deutschland)" sein?

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Das gehört ins Lexikon der möglichen juristischen Begriffe. --Noisl (Diskussion) 09:38, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Service: § 7 --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 17:13, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Liebe Steuergemeinde, ich habe mich hier wohl nicht klar genug ausgedrückt. Nach meiner Kenntnis gibt es keinen deutschen Rechtsbegriff "Abgabenhinterziehung". Deshalb ist auch diese Begriffserklärung unnötig und ich denke daran sie zu löschen, wenn nicht in den nächsten Wochen jemand qualifiziert widerspricht. Viele Grüße--Noisl (Diskussion) 10:00, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Sorry UHT, ich nehme gerade Deinen Service zur Kenntnis. In BW gibt es also tatsächlich auch Abgabenhinterziehung - wir können alles außer Hochdeutsch. Ich nehme die Löschungsdrohung zurück. Gruß Noisl (nicht signierter Beitrag von 84.191.152.239 (Diskussion) 10:06, 13. Feb. 2014 (CET))Beantworten
In meiner ursprünglichen Version war das eindeutiger, aber so was ist nach der wikipedia:Formatvorlage Begriffsklärung natürlich streng verboten! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:25, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Stimmt!--Noisl (Diskussion) 08:44, 14. Feb. 2014 (CET)Beantworten