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Aktuelles

Gebührenpflicht für Internet-PCs

Aus gegebenem Anlass (wiederholtes Einstellen falscher Darstellungen zur Gebührenpflicht von Computern im Artikel) und um die Diskussion dazu vom Kopf auf die Füsse zu stellen, möchte ich den Wortlaut des §5(3) im den Bundesländern zur Ratifizierung durch die Länderparlamente vorgelegten neuen RGebStVs wiedergeben, der die neue Gebührenpflicht für Computer regelt:

(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.
Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.

Anders, als hier von einigen Coautoren unter Bezug auf ein Schreiben der Pressestelle der GEZ behauptet wird, werden also nicht allgemein "multimediafähige" Computer als Rundfunkempfangsgeräte betrachtet.

Entscheidung der Ministerpräsidenten zu den Rundfunkgebühren

Die Rundfunkgebühren sollen zum 1. April 2005 auf 17,03 Euro steigen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder am 08.10.04 in Berlin. Mit einer Erhöhung um 88 Cent bleiben die Länder-Regierungschefs unter dem Vorschlag der unabhängigen Gebührenkommission (KEF), die eine Steigerung um 1,09 Euro empfohlen hatte. Über die neue Gebühr müssen noch die Landtage entscheiden. Deren Zustimmung gilt als sicher.

Stimmen zur Gebührenentscheidung

ARD

08.10.2004 Hamburg (ots) - Die ARD nimmt die Entscheidung der Ministerpräsidenten für eine reduzierte Gebührenanpassung zur Kenntnis. „Eine endgültige Bewertung wird allerdings erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen – also nach der Befassung in allen 16 Landtagen“, sagte der stellvertretende ARD-Vorsitzende, WDR-Intendant Fritz Pleitgen, am Freitag in Köln.

„Die ARD sieht es jedoch als außerordentlich bedenklich an, dass die exakte Berechnung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) durch politisch motivierte Überlegungen abgelöst wurde. Dieser ‚Methodenwechsel’ kann zu einem irreparablen Schaden führen. Bislang wurde das KEF-Verfahren europaweit als vorbildlich angesehen. Dies ist nun durch die Politik in Frage gestellt worden,“ erklärte Pleitgen weiter. Die KEF hatte auf Basis einer sorgfältigen und kritischen Prüfung eine Gebührenanpassung von 1,09 Euro zum 1. Januar 2005 empfohlen. Die Ministerpräsidenten haben nun davon abweichend eine Anpassung um de facto 81 Cent beschlossen.

Pleitgen: „Die Kürzungen werden natürlich nicht ohne abträgliche Auswirkungen auf die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleiben. Künftig werden wertvolle gesellschaftliche und kulturelle Engagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die nicht unmittelbar Teil des Programmauftrages sind, nicht mehr im bisherigen Umfang möglich sein, zum Nachteil der Gesellschaft insgesamt. Insofern geht die Rechnung der Politik auch materiell nicht auf.“ (ARD-Pressemitteilung) Soziallotse 13:18, 8. Okt 2004 (CEST)

ZDF

ZDF-Intendant Schächter zum Gebührenbeschluss: "Schmerzhafte Abstriche"

08.10.2004 Mainz (ots) - ZDF Intendant Markus Schächter erklärte zum Gebührenbeschluss der Ministerpräsidenten, das ZDF werde jetzt weitere, drastische Einsparmaßnahmen umsetzen. Schächter: "Wir werden den Personalbestand weiter reduzieren müssen und auch den Prozess der Verschlankung des Senders fortsetzen. Dazu gehört auch, dass wir nicht mehr all das produzieren können, was wir bisher für die Zuschauer geplant haben. Das wird auch Auswirkungen auf die Produzentenlandschaft haben." Grundsätzlich stehe alles auf dem Prüfstand, was nicht zum Kern des ZDF-Programmauftrags gehöre. "Wir packen das an und werden das schaffen, aber es wird schmerzhafte Abstriche geben. Alle Maßnahmen haben ein Ziel: Ich werde alles daran setzen, dass unsere Zuschauer für ihre Gebühr im ZDF auch künftig ein attraktives und einzigartiges Qualitätsfernsehen bekommen", sagte Schächter. Für die nächsten Jahre gebe es jetzt immerhin eine Planungsgrundlage. (Pressemitteilung) Soziallotse 15:49, 8. Okt 2004 (CEST)


PDS

07.10.2004

Ministerpräsidenten läuten Totenglocken für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Rundfunkgebühr soll zum 1. April 2005 um 88 Cent auf 17,03 Euro / Monat erhöht werden. Dies haben die Ministerpräsidenten der Länder heute beschlossen. Damit bleiben die Ministerpräsidenten zum ersten Mal unter dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die 17,24 Euro vorgeschlagen hatte. Dazu erklärt Heiko Hilker, MdL Sachsen, Sprecher der AG Medienpolitik der PDS:

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 in einem Urteil vorgeschrieben, dass der Vorschlag der KEF nur unterschritten werden darf, wenn eine angemessene Belastung der Gebührenzahler nicht mehr gewährleistet sei. Mit der erstmaligen Abweichung vom KEF-Vorschlag haben die Ministerpräsidenten das gesamte Verfahren der Gebührenermittlung und insbesondere dessen Politikunabhängigkeit torpediert. Die Ministerpräsidenten haben die Gebührendebatte mit einer Strukturdebatte verbunden. Dabei hätten doch sie oder ihre Vertreter in den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF ihre Vorschläge schon längst auf den Tisch legen können. Doch da haben sie Programmerweiterungen meistens stillschweigend geduldet. Es stellt sich nun die Frage, inwieweit das Verfahren zur Gebührenermittlung noch Gültigkeit hat bzw. nach welchem Verfahren dies künftig geschehen soll. Der jetzige Vorschlag widerspricht der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen erforderlichen Finanzierung, die durch die KEF gesichert werden soll. Er ist politisch festgelegt und damit eine Steilvorlage für die Gegner von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Da diese nicht mehr wie bisher nach anerkanntem Bedarf finanziert würden, erfüllt die Rundfunkgebühr die Kriterien einer staatlichen Beihilfe. Wenn dies die EU genauso sieht - und vieles deutet darauf hin - läuten so die Ministerpräsidenten das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ein. Die Ministerpräsidenten haben medienpolitisches Porzellan zerschlagen, ohne zu wissen, wie der Kitt aussehen soll, um die Scherben wieder zusammenzusetzen.

(Pressemitteilung) Soziallotse 15:49, 8. Okt 2004 (CEST)

Sonstige Stellungnahmen

VPRT übt scharfe Kritik am Gebührenbeschluss / Ministerpräsidenten kapitulieren im Gebührenverfahren 08.10.2004 Berlin (ots) - Zum heutigen Beschluss der Ministerpräsidenten über eine Erhöhung der Rundfunkgebühren erklärte Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT), am Mittag in Berlin: "Mit ihrer Zustimmung zu der sachlich völlig überflüssigen Erhöhung der Rundfunkgebühren haben die Regierungschefs der Länder heute das Scheitern einer Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ernüchternde Weise dokumentiert und einen weiteren Beitrag zur Wettbewerbsverzerrung im dualen deutschen Rundfunksystem geleistet. Zu hoffen bleibt, dass sich wenigstens in einem deutschen Landtag eine Mehrheit dafür findet, diese "Kapitulationsurkunde" der Medienpolitik nicht abzusegnen und damit der staatlichen Verantwortung für ein chancengerechtes duales Rundfunksystem gerecht zu werden. Vor allem aber sehen sich die privaten Hörfunk- und Fernsehveranstalter mit ihrer Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Wettbewerbsverzerrungen im deutschen Rundfunksystem bestätigt. Wir sind vor einem Jahr nach Brüssel gegangen, weil hierzulande schon zu oft Reformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angekündigt wurden, die unter dem Druck der öffentlich-rechtlichen Anstalten wie eine Seifenblase geplatzt sind. Genau dies hat sich jetzt wiederholt. Wir sehen uns mit unserer Beschwerde auf einem guten, erfolgversprechenden Weg. Für uns bleibt eine neue Rundfunkordnung für Deutschland als oberstes Ziel weiter auf der aktuellen Tagesordnung." (Pressemtteilung) Soziallotse 15:49, 8. Okt 2004 (CEST)


Im Vorfeld der Entscheidung

Meinungsumfrage

Hamburg (ots) - Nach dem Willen der Rundfunkkommission sollen ab April 2005 die Rundfunk- und Fernsehgebühren von derzeit 16,15 Euro um 86 Cent auf 17,01 Euro steigen. Dafür haben 81 Prozent der Bundesbürger kein Verständnis, ergab eine repräsentative Umfrage der aktuellen TV-Zeitschrift BILDWOCHE (1003 Befragte, emnid). Die Empörung ist bei Bürgern in den neuen Bundesländern mit 88Prozent sogar noch höher als im Westen (79 Prozent). Nur 18 Prozent der Deutschen können nachvollziehen, dass sie ab April 2005 mehr TV-Gebühren bezahlen sollen. (Pressemitteilung der Tv-Zeitschrift BILDWOCHE vom 3.09.04) Soziallotse 18:01, 23. Sep 2004 (CEST)

Rundfunkrat SWR vom 24.9.04

Baden-Baden (ots) - Baden-Baden/Stuttgart. Der Rundfunkrat des SWR hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 24. September 2004 in Baden-Baden mit dem Vorschlag der Rundfunkkommission der Länder unter Beteiligung von sechs Ministerpräsidenten befaßt, die Rundfunkgebühr – abweichend vom Vorschlag der KEF – mit einem Abschlag von 30 Cent um 79 Cent zu erhöhen. Einmütig stimmte das Gremium der folgenden Resolution zu.

Der Rundfunkrat des SWR - sieht nach wie vor in der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für eine Erhöhung um 1,09 Euro monatlich eine maßvolle und sozialverträgliche Anpassung der Rundfunkgebühr - warnt davor, die Unabhängigkeit der KEF aufs Spiel zu setzen und das gesetzlich geregelte Gebührenfestsetzungsverfahren durch eine politische Entscheidung zu ersetzen - appelliert an die Landesregierungen und die Mitglieder der Landesparlamente von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, sich für die Beachtung des gesetzlich festgelegten Gebührenverfahrens einzusetzen - stellt fest, dass zusammen mit den bereits durch die KEF- Empfehlung erforderlichen Sparanstrengungen (64 Mio. Euro in den Jahren 2005 – 2008) auf der Basis des nunmehr vorgeschlagenen weiteren Abschlages zusätzliche programmliche Einschnitte notwendig werden. Dadurch werden die Programmqualität und die Medien-Standorte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ökonomisch und kulturell nachhaltig getroffen und die Vorgaben des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk für die Programme in Frage gestellt.

ots-Originaltext: SWR - Südwestrundfunk 24.09.04 Soziallotse 19:48, 24. Sep 2004 (CEST)


Informationsgesellschaft fördern und nicht schröpfen

INFORMATIONSGESELLSCHAFT FöRDERN UND NICHT SCHRöPFEN: KEINE GEZ-GEBüHREN AUF INTERNET-PCS Die Fernsehkommission der Bundesländer hat eine Gebührenpflicht für Computer mit Internet-Zugang vorgeschlagen. „Diese wird insbesondere Betriebe treffen, da so gut wie kein Betrieb mehr ohne Internet-Anschluss auskommt; aber auch Privatpersonen, die zwar keinen TV oder Radio, dafür aber einen Internet-PC in ihrer Wohnung haben, sollen ab dem 1. Januar 2007 die volle Rundfunkgebühr zahlen“ erklärt der Landesvorsitzende der Grünen Jugend Hessen (GJH) die Ankündigungen eines Sprechers der Landesregierung von Rheinland-Pfalz in Mainz.

„Diese neue Gebührenregelung stellt neben der ohnehin beschlossenen Gebührenerhöhung um 0,86 € auf 17,01 € pro Monat eine weitere versteckte Gebührenerhöhung dar.“, so die Landesvorsitzende Nicole Maisch weiter. Zwar sind die öffentlich-rechtlichen Sender ein bedeutender qualitativen Stützpfeiler der deutschen Medienlandschaft, doch bedeutet dies nach Ansicht der GJH nicht, dass ihnen ein Freibrief für jede nur denkbare Art von Gebührenerhebung ausgestellt wurde.

Die GJH appelliert an die Ministerpräsidenten, die Ankündigung zur gebührenmäßigen Erfassung von Internet-PCs bis zum formellen Beschluss am 8. Oktober 2004 zu korrigieren. „Auf dem Weg zur Informationsgesellschaft ist diese Entscheidung wenig zukunftsweisend und eher hinderlich“, so Grieser abschließend.

Soziallotse 06:23, 27. Sep 2004 (CEST)

Gebührenbefreiung für Behinderte

SoVD begrüßt Erhalt der Rundfunkgebühren-Befreiung für Behinderte

08.10.2004 Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Wir begrüßen, dass die Rundfunkgebührenbefreiung für behinderte Menschen in vollem Umfang erhalten bleibt. Sie gilt auch künftig unabhängig vom Einkommen des Behinderten. Dies ist ein weiser Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Der Sozialverband Deutschland hat sich dafür eingesetzt, dass es bei der Rundfunkgebührenbefreiung bleibt, denn sie ist ein Nachteilsausgleich für die Behinderung. Es wäre es nicht vertretbar gewesen, blinde oder hörgeschädigte Menschen für Programme zur Kasse zu bitten, die sie nur eingeschränkt wahrnehmen können. Wir freuen uns, dass die Proteste der Sozial- und Behindertenverbände erfolgreich waren. Die Befreiung von Rundfunkgebühren gilt für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 Prozent, die nicht ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, für blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung sowie für Hörgeschädigte mit einem GdB von wenigstens 50 Prozent. Wir fordern die Rundfunkanstalten auf, sich noch stärker zu bemühen, behinderten Menschen ihre Programme z. B. durch Untertitelung oder Gebärdendolmetscher zugänglich zu machen.

Soziallotse 15:49, 8. Okt 2004 (CEST)

Rundfunkgebühren in Hotels

Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 08.10.2004

„Volle Rundfunkgebühren für Hotels sind Murks“ SPD-Tourismussprecherin Gudrun Peters sieht die heimischen Touristikunternehmen durch Gebührenerhöhung zu stark belastet

Durch eine von der „kleinen Ministerpräsidentenrunde“ sowie ARD und ZDF angedachte Aufhebung der Hotelpauschale stehen nach Ansicht der tourismuspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Gudrun Peters, besonders heimische Hotelbetriebe vor großen zusätzlichen finanziellen Belastungen. Die Rundfunkanstalten sollten – so die SPD-Abgeordnete - vor einer Gebührenerhöhung im eigenen Haus alle Sparmöglichkeiten ausnutzen. „Ministerpräsident Stoiber sollte auf seinen Parteifreund Hinsken hören und die volle GEZ-Gebühr für Hotels ab 50 Betten verhindern“, erklärte MdL Peters.

Die bisherige Pauschale von acht Euro pro Gerät sei aus gutem Grund eingeführt worden. „Wenn jetzt Hotels und andere Beherbergungsunternehmen ab 50 Betten durchweg 17 Euro pro Bett und Monat zahlen sollen, dann ist das schlichtweg Unsinn und Abzocke. In unseren niederbayerischen Erholungsgebieten gibt es überwiegend Betriebe, die nur zwischen 20 und 60 Prozent ausgelastet sind. Weshalb sollen die so zahlen, als wenn sie das ganze Jahr hindurch bis unters Dach voll sind?“, fragt die Passauer SPD-Abgeordnete.

MdL Peters macht am Beispiel des Golf- und Tagungshotel „Am Jesuitenschlössel“ (Touristhotel Passau) deutlich, wie sehr die angedachte Aufhebung der Hotelpauschale belastet. Nach Angaben des Geschäftsführers Helmut Hanke hat er bisher für seine 148 Zimmer mit TV je acht Euro im Monat, also im Jahr 14 208 Euro gezahlt. Nach der neuen Regelung würde sich dieser Betrag auf 30 192 Euro belaufen, also mehr als verdoppeln. „Bei mir im Hotel wird kein Gast mehr als bisher ins Gerät schauen und es wird auch niemand bereit sein, einen Aufschlag dafür zu zahlen. Wir werden einfach für Null-Zusatzleistung mit einem über 100prozentigen Aufschlag belegt“, empört sich Hanke. MdL Peters: „Gerade für mittelständische Hotelbetriebe in Niederbayern ist das ein Schlag ins Gesicht und ein glatter Bruch zahlreicher gegebener Versprechungen der CSU zur Entlastung der mittelständischen Unternehmen.

Während sich die berechnete Gebührenanhebung der KEF auf 1,09 Euro beläuft, soll diese nach dem Willen der Ministerpräsidentenrunde nur um 0,86 Euro steigen. Peters: „Der Vorschlag der KEF, die Gegenfinanzierung der Einsparung über den Wegfall der Hotelpauschale zu finanzieren, ist nach meiner Ansicht der total falsche Weg.“ Ein Systemwechsel hin zu einer Gebühr, die als pauschales Entgelt für ein Nutzungsrecht zu verstehen ist, erscheint der Abgeordneten als logischer. Insbesondere dann, wenn man an die ins Gespräch gebrachte Gebührenpflicht von PCs denkt. „Die Nutzung und nicht die Anzahl der Geräte muss für eine Gebührenberechnung maßgebend sein“, stellte Peters fest.

Sie sieht sich bei der Diskussion um die Gebühren mit Franz Gnan, dem Präsidenten des Heilbäderverbandes, auf einer Linie. „Eine zusätzliche Belastung wäre für die Beherbergungsunternehmen eine kleine Katastrophe. Zumal die ganze Murkserei überhaupt nicht nachvollziehbar ist“, erklärte Gnan. Er ist ebenso wie MdL Peters der Ansicht, dass die Rundfunkanstalten zunächst die Sparpotentiale in den eigenen Häusern bis zur Schmerzgrenze ausschöpfen sollten. „Nach meinen Erfahrungen aus dem BR-Rundfunkrat gibt es zahlreiche Sparmöglichkeiten – angefangen von groß inszenierten Fernsehpreisverleihungen bis hin zu Gehältern“, stellte MdL Peters fest.

Soziallotse 12:33, 8. Okt 2004 (CEST)

Diskussion


Frage: Wie oft muss ich der GEZ mitteilen, dass ich keine weiteren Geräte anzumelden habe? Ich werde ~ aller 3Monate mit einem Fragebogen belästigt.


Schick doch einfach immer den leeren Freiumschlag zurück. So machen das einige Leute die ich kenne ;) Wenn die dann mal genug leere Briefumschläge bekommen stellen die ihre Belästigung bestimmt ein.

Ich habe bislang noch nie nen Frei-Umschlag beigehabt - ob ich einfahc raufschreibe: Gebühr zahlt Empfänger?


Offensichtlich wird hier versucht zu verhindern, die dem Gebühreneinzug der GEZ zugundeliegende Regelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages § 5a bewußt zu machen, nachdem der durch die Rundfunkanstalten erschlossene Vertriebskanal Internet bereits jetzt prinzipiel gebührenpflichtig ist. Die vorgelegte Änderung verlängert die Schonfrist bis zum 31.12.2006: [1]

Stimmt: Danach sind bereits jetzt Rechner mit Internetanschluß Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Staatsvertrages der Länder (BRD).



Ich habe soeben (3. Oktober 2004) die Passage zur diskutierten Gebührenpflicht von Internet-PCs entfernt und komplett neu formuliert. Die frühere Formulierung war grob falsch, da die angesprochenen Diskussionsbeiträge nicht in die Neufassung des RGebStVs eingeflossen sind, die Gebührenbefreiung für Internet-Rechner wurde einfach bis Ende 2006 verlängert. Zudem machte die frühere Formulierung die Gebührenpflicht an der Empfangsmöglichkeit der öffentlich-rechtlichen deutschen Sender fest, was nach RGebStV nicht zutrifft.

Die frühere Formulierung der "Alimentierung" des ÖRR habe ich wieder hergestellt. Das ist ein sehr schönes Wort der deutschen Sprache, das die Sache genau trifft - noch genauer jedenfalls als der Begriff "Bezahlung", durch den es ersetzt werden sollte.


Offensichtlich versuchen hier ideologisch verbrämte GEZ-Gegner, ihre im Artikel stehenden unzutreffenden Kritikpunkte im Text durchzusetzen. Deshalb erst mal Rollback und dann diese weiteren nötigen Änderungen:

"Nur Rundfunkteilnehmer sind gesetzlich zur Auskunft gegenüber der GEZ verpflichtet."

Dieser Satz ist falsch. Nach §4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) sind auch diejenigen Personen auskunftspflichtig, bei denen nur Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Rundfunkgeräte bereit gehalten werden. Außerdem sind Haushaltsangehörige von Rundfunkteilnehmern ebenfalls zur Auskunft verpflichtet.

"Nach Auffassung der GEZ gehören zu den anmeldepflichtigen Empfangsgeräten auch nicht im Betrieb befindliche Geräte ..."

Dies ist nicht die unmaßgebliche Auffassung der GEZ, sondern steht explizit im RGebStV.

"Durch "Beitreibung von Forderungen" verfügt die GEZ so über jährliche Gesamteinnahmen von 6,75 Milliarden € (Stand 2002). Dabei werden rund 40 Mio Teilnehmerkonten verwaltet. Zum Vergleich: Das durch Werbung finanzierte Budget aller anderen privaten Rundfunkanbieter in Deutschland betrug zur selben Zeit nur ca. 4 Milliarden €"

Hier fehlt die korrigierende Ergänzung, dass die Werbeeinnahmen des privaten Rundfunks starken konjunkturellen Schwankunegn unterworfen sind. In den Jahren 1999 und 2000 lagen die Einnahmen des privaten Rundfunks sehr deutlich über denen des ÖRR.

"Mit einigen Ausnahmeregelungen [...] ist prinzipiell jeder, der ein funktionierendes Empfangsgerät besitzt, verpflichtet Rundfunkgebühren zu entrichten."

Ergänzung: auch ein nicht-funktionierendes Empfangsgerät ist anmelde- und gebührenpflichtig, wenn es mit geringem Aufwand empfangsfähig gemacht werden kann. Die Rechtsprechung definiert den "geringen Aufwand" so, dass der immer dann gegeben ist, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten unter dem Zeitwert des Geräts liegen.


  • Habe die Informationen über die mangelnde unabhängige Kontrolle des Datenschutzes gemäss http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#8 leicht modifiziert wieder reingesetzt. Dies ist übrigens die offizielle Website des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein. Sollte es also wissen, da er genau einer derjenigen wäre, die nach Angaben von Benutzer:Tom.berger angeblich für die Kontrolle zuständig sind.
  • "Die häufig geäußerte Kritik an der fehlenden demokratischen Kontrolle des ÖRR und damit auch der GEZ ist unberechtigt: Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie, das Fehlen basisdemokratischer Elemente könnte ebenso gut auch auf allen anderen gesellschaftlichen Ebenen bemängelt werden."
Davon träumst Du aber nur. Du willst Deutschland doch nicht ernsthaft eine parlamentarische Demokratie nennen, oder? Die Abzocker machen doch eh alle das was sie wollen.
Diese Sätze aus Artikel entfernt, da 1) nicht NPOV formuliert und 2) am Thema vorbei. Der ursprünglich und von Benutzer:Tom.berger gelöschte Vorschlag beinhaltete kein basisdemokratische Elemente, sondern war wohl als Wahl von souveränen Rundfunkräten mit freiem Mandat durch die Gebührenzahler gemeint. Das ist ein repräsentatives Demokratieelement. Repräsentative Demokratie, aber auch direkte Demokratieelemente, sind sonst natürlich in vielen relevanten Lebensbereichen verwirklicht (Betriebsrat, Vereinen, Parteien, Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften, etc.). 80.139.18.190 22:11, 5. Aug 2004 (CEST)

Ich finde die Anmerkungen zu fehlenden demokratischen Kontrolle des ÖRR völlig fehl am Platze, weil diese nicht zum Thema GEZ gehören, sondern zum Thema ÖRR. Ich habe sie diesmal dennoch im Artikel stehen lassen, aber auf der Pro-GEZ-Seite einen Absatz eingefügt, der auf diese Kritik eingeht und erläutert, warum die Wahl der Rundfunkräte selbst keine glückliche Lösung wäre.

Neutralität

Der Artikel ist mittlerweile dank solcher Einbringungen wie "bei denen (konkrete!) Hinweise vorliegen" zu einem Leitfaden für GEZ Flüchtlinge geworden. Natürlich müssen die Fakten auf den Tisch, aber der Stil vermisst jeglich neutralen Standpunkt. Terranic 11:12, 24. Nov 2004 (CET)


Antwort zur "Neutralität"

Nun, da hat sich inzwischen einiges getan. Ich habe z.B. u.a. die komplette "Pro-GEZ" Argumentation verfasst, denn davor war der Artikel wirklich nur ein Anti-GEZ Pamphlet. Für Dein konkretes Argument aber verweise ich (als GEZ-Befürworter) Dich gerne direkt auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der von "tatsächlichen Anhaltspunkten" spricht, die vorliegen müssen, damit auch jemand ohne Empfangsgeräte auskunftspflichtig wird.

Ich denke, dass durch die Aufzählung der Fakten zur GEZ im ersten Teil und die Pro- und Contra-Diskussion der Artikel insgesamt schon hinreichend neutral ist. Schlecht finde ich eher, dass die Anti-GEZ-Fraktion hier immer Argumente einbringt, die sich nicht auf die GEZ selbst beziehen, sondern auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (z.B. die ziemlich unsinnige Forderung nach der Öffnung der Archive). Wenn man sich nicht anmaßen will, diese OT-Themen zu löschen, dann bleibt nur die Erwiderung darauf im Pro-GEZ-Bereich.

ja da stimme ich dir zu. Nur solche Einwürfe in den Einträgen wie "(konkrete!)" sind aber einfach unpassend. Ich glaube fast, der GEZ Artikel muss nochmal from scatch aufgebaut werden. --Terranic 14:05, 24. Nov 2004 (CET)
Findest Du es nicht selbst albern, wenn Du anderen - der "Anti-GEZ-Fraktion" (sic) - eine Themenvermischung vorwirfst, Dein eigener Abschnitt "Pro GEZ" in weiten Teilen aber tatsächlich eine Apologetik "Pro Hoffentlich-Rechtlicher Rundfunk" darstellt? Oder haben das Andere nachträglich hinzugefügt?
P.S.: Posts unterschreibt man mit 4 Tildezeichen. Aragorn2 23:33, 24. Jul 2005 (CEST)

Seitenverschiebung

Ich habe die Seite jetzt nach GEZ verschoben, einerseits um die redirect-Ketten zu korrigieren und um das riesige lemma zu entfernen, was nicht nötig ist. der vollständige Name wird ja bereits in der Einleitung genannt. Gruß --Leipnizkeks 18:12, 17. Dez 2004 (CET)

@Hape zum Thema "Gebührenpflicht für Internet-PCs"

Deine Einlassung habe ich nun schon zum wiederholten Male entfernt, da sie grob falsch bzw irreführend ist.

Du schreibst: Ab 1. Januar 2007 gilt laut GEZ dann die Gebührenpflicht "für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant." Dabei beziehst Du Dich mit dem von Dir in Anführungszeichen stehenden Teil auf einen Artikel im Spiegel-Online.

Zunächst mal ist es falsch, dass dies "laut GEZ" so ist, denn die GEZ hat damit absolut nichts zu tun. Der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der die bisherige Befreiung von Internet-PCs ab 2007 beendet, ist noch nicht einmal von den Bundesländern ratifiziert und hat bisher noch keine Gültigkeit. Weder die GEZ noch die Landesrundfunkanstalten haben mit der Formulierung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags etwas zu tun. Er wird von Juristen in Staatskanzleien entworfen und auf der Ministerpräsidentenkonferenz diskutiert und in der Form festgelegt, in der er den Länderparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt wird. Die GEZ ist daher keine maßgebliche Institution, wenn es um Fragen zu künftigen Versionen des RGebStVs geht, und "die GEZ" behauptet gegenüber der Öffentlichkeit ganz sicher nicht schon heute, welche Rechtsnormen von den Länderparlamenten erst zukünftig beschlossen werden.

Darüber hinaus ist auch Spiegel-Online nicht im Vollbesitz der allumfassenden Wahrheit. Die Darstellung in Deinem obigen Zitat aus dem Spiegel-Online ist, wenn Du es nicht grob verfälschend aus dem Zusammenhang gerissen hast, ganz einfach falsch. Die Gebührenpflicht wird sicherlich nicht für "für alle multimediafähigen PCs" eingeführt, sondern nun auch für PCs, die Rundfunkprogramme alleine über das Internet empfangen können. Multimedia-Fähigkeit gibt es bei PCs übrigens auch ohne Internet.

Weiter schreibst Du: Damit wird der Grundsatz der Bereitstellung eines Rundfunkgerätes auf Computer ausgedehnt, die genauso behandelt werden wie ein Radio- oder Fernsehgerät.

Bitte lies den aktuell gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (einen Link dort hin habe ich in die Linkliste des Artikels aufgenommen). Jeder Internet-PC erfüllt damit bereits heute die jahrzehntealte Definition des RGebStVs für den Begriff "Rundfunkempfänger". Damit Internet-PCs nicht schon bisher gebührenpflichtig waren, mussten sie im RGebStV bisher ausdrücklich befreit werden. Deine Behauptung, dass mit der jetzt neu formulierten und noch zu ratifizierenden Novelle des RGebStVs der "Grundsatz der Bereitstellung eines Rundfunkgerätes auf Computer ausgedehnt" würde, ist deshalb unzutreffend. Internet-PCs sind schon immer Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des RGebStVs.

Tom

Die von Hape als Referenz angegebene Website http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,332979-2,00.html ist eine offizelle Antwort der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der GEZ an eine Frage von Spiegel-Online und deswegen als Quelle schon brauchbar. Habe es jetzt mal neu formuliert wieder reingesetzt. Gruss -- 80.139.28.239 22:44, 18. Dez 2004 (CET)

@80.139.28.239 Ich hab' das diesmal mit kleinen Korrekturen und Ergänzungen stehen lassen. Prinzipiell gehört der Absatz eigentlich nicht hierher, weil es sich dabei nicht um geltendes Recht handelt, und weil noch niemand weiss, wie das aussehen wird. Wenn wir hier alles, was zu geplanten Gesetzen diskutiert wird, mit aufnehmen würden, dann könnten wir Wikipedia zu machen.

Falsch ist aber dennoch, dass sich die Gebührenpflicht nun auch auf multimediafähige PCs erstreckt. Selbst wenn das die Pressestelle der GEZ so geschrieben haben mag: die Pressestelle der GEZ formuliert nicht die Gesetze, und in dem Fall stimmt das nun mal nicht.

Darüber hinaus ist die Pressestelle der GEZ nicht in der Lage, Auskünfte über noch nicht erlassene Ausführungsvorschriften zu geben. Auf welche Weise die Gebührenpflicht für Internet-PCs ab 2007 realisiert wird, wissen wir alle noch nicht, und die GEZ ist da nicht schlauer.

Gruß Tom Berger

Die GEZ kann ja Aukünfte über Änderungen geben, wie gegenwärtig konkret geplant sind, und sie tut das ja offensichtlich auch. Wieso sollte dies nicht in aktuell der Wikpedia stehen? Es muss halt inm Artikel hervorgehen, dass es Planungen sind und sich noch ändern kann. -- 80.139.4.40 23:13, 18. Dez 2004 (CET)
Nun, die Auskünfte sind, so wie Du sie formuliert hast, erstens offensichtlich falsch, und zweitens gibt es zu der Bemessung der Rudnfunkgebühren für Internet-PCs ab 2007 bisher noch keine konkreten Planungen, sondern nur völlig offene Diskussionsansätze. Wikipedia ist nicht das Sprachrohr der GEZ, und auch die Presseabteilung der GEZ kann mal, wie man sieht, falsche Auskünfte geben. Dass die Auskünfte (angeblich) von der GEZ stammen, ist noch lange kein Grund, sie hier auf Wikipedia zu veröffentlichen.
Na dass bezweifele ich jetzt mal, dass Du das besser weisst als die Presseabteilung der GEZ, und wenn, woher? -- 80.139.4.40 00:18, 19. Dez 2004 (CET)
Du solltest Deine Ignoranz nicht einfach auf andere übertragen, um damit irgend welche Zweifel an deren Aussagen zu begründen. Sieh' Dir einfach die Entwürfe für den neuen RGebStV an. Wenn Du in einem einzigen Entwurf die Formulierung findest, dass zukünftig nicht nur Internet-PCs, sondern nun auch multimediafähige Geräte als gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte gelten sollen, dann ziehe ich meine Aussage zurück. Eine solche Aussage durch die GEZ war, sofern sie tatsächlich getätigt wurde, demnach ganz offensichtlich ein Irrtum der Person, die dieses Schreiben verfasst hat.
Darüber hinaus habe ich Deinen Link auf rundfunkzahler.de entfernt, da wir uns offensichtlich nicht darauf einigen könne, wie dieser Link hier annonciert werden soll. Ich hatte als Zugeständnis Deine "Pro-GEZ" Einstufung des anderen Links zum Anlass genommen, Deinen Link in gleicher Weise als "Anti-GEZ" einzustufen. Dass Du darauf beharrst, diese Seite als "kritisch" zu bezeichnen, ist eine Beleidigung für den den Begriff "Kritik". Diese Seite ist so ziemlich allerunterste Schublade und befindet sich irgend wo zwischen BILD, dem Stürmer, der Schill-Partei und einem Stammtisch von Kegelbrüdern, nachdem die 20. Runde Bier und Korn ausgegeben wurde. Kann es sein, dass Du selbst der Betreiber dieser Seite bist und Kundschaft für die zahlreiche Werbung auf dieser Seite suchst?
Erstens solltest Du mal Deine eigene Wortwahl, Behauptungen und Unterstellungen überdenken. Soviel Unterschied zu den von Dir offensichtlich vehement bekämften GEZ-Kritikern sehe ich da nicht, und so mancher Stammtisch argumentiert auf höherem Niveau. Von mir aus kannst Du die Pro-GEZ Einstufung auch umbenennen. Da hatte ich eigentlich keine Hintergedanken; war nur mein Eindruck beim Lesen des Artikels. Zweitens - eigentlich frage ich dich ja auch nicht warum Du die GEZ so vehement verteidigst - aber trotzdem: ich habe keinerlei Beziehungen zu www.rundfunkgebuehrenzahler.de und bin nicht mal grundsätzlicher GEZ-Gegner, d.h. diese Seite spiegelt nicht mal meine eigene Meinung wider. Ich werde den Link aber trotzdem wieder reinsetzen, weil auch kritische Weblinks vorhanden sein sollen und dies die bekannteste GEZ kritische Seite ist, auch wenn dort speziell im Forum manche Beiträge nicht niveauvoll sind (Die GEZ ist halt nicht sehr beliebt), es gibt aber auch interessante Informationen. Allerdings halte ich den Wikipedia-Leser im Allgemeinen für mündig genug sich selbst ihre Meinung bilden zu können und es nicht nötig haben durch irgendwelche Aufpasser vor vermeintlich schlechten und in deren Augen undemokratischen Links Beschütz werden zu müssen. Übermässig viel Werbebanner (heise, spiegel usw. haben mehr, kann man übrigens gerade bei dieser Webpage durch Browserkonfiguration vollständig beseitigen) sehe ich dort übrigens nicht darum kommt mir der Vorwurf eines primär kommerziellen Interesses selbst wiederum als eine sehr fragwürdige Methode GEZ-Kritiker zu diskreditieren vor. Der Betreiber behauptet, dass die Werbeeinnahmen nur zur Finanzierung der Website genutzt werden. Solange nichts Gegenteiliges belegt werden kann ist dem zu glauben, darum habe ich das "kommerziell" aus der Linkbeschreibung gestrichen. -- 80.139.4.40 00:18, 19. Dez 2004 (CET)

Also Leute, wie es jetzt (Stand 19.12.04 0:25) da steht, ist es eine falsche sachliche Darstellung. Weder stimmt die Höhe der Rundfunkgebühr (sie wird ja voraussichtlich nächstes Jahr erhöht) noch die Behauptung nur Unternhmen wären betroffen. Privatleute, die kein Fernsehen haben, sind genauso davon tangiert, und davon gibt es nicht wenige.

@Tom Berger Deine Argumentationslinie ist, dass die GEZ im Prinzip nichts zu sagen hat zur Ausgestaltung der Gebührenpflicht. Sie führt die gesetzliche Vorgaben nur durch. Tatsächlich ist das Gesetz noch gar nicht beschlossen. Darauf wird im Absatz vorher auch hingewiesen. Das Gesetz ist jedoch entgegen deiner Darstellung bereits ausformuliert und die GEZ muss sich nun Gedanken machen, wie sie es umsetzt.

Der Sinn des umstrittenen Absatzes ist allein die Position der GEZ zu der faktischen Ausweitung auf Computer darzustellen, bisher war die Ausweitung ja nur theoretischer Natur. Und dabei ist im Moment Stand der Dinge, dass multimediafähige PCs in die Gebührenpflicht einbezogen werden sollen. Ob dir das Zitat passt oder nicht, nicht nur gegenüber dem Spiegel hat die GEZ diesen Standpunkt bezogen. Er ist aus ihrer Sicht ja auch logisch. Um Rundfunk empfangen zu können, muss ein Computer Töne und laufende Bilder wiedergeben können. Aus Sicht der "Bereitstellungstheorie" ist es völlig unerheblich, ob er das tatsächlich kann - Softwareausstattung, tatsächlicher Anschluss spielen keine Rolle. Da jeder Mulitmedia-PC mit Sicherheit eine Schnittstelle für ein Modem bereitstellt, ist die Internetverbindung ohne größeren technischen Aufwand möglich.

Du Schreibst: "Darüber hinaus ist auch Spiegel-Online nicht im Vollbesitz der allumfassenden Wahrheit. Die Darstellung in Deinem obigen Zitat aus dem Spiegel-Online ist, wenn Du es nicht grob verfälschend aus dem Zusammenhang gerissen hast, ganz einfach falsch. Die Gebührenpflicht wird sicherlich nicht für "für alle multimediafähigen PCs" eingeführt, sondern nun auch für PCs, die Rundfunkprogramme alleine über das Internet empfangen können. Multimedia-Fähigkeit gibt es bei PCs übrigens auch ohne Internet."

Wenn du die E-Mail gelesen hättest, hättest du nicht den Vorwurf einer grob verfälschenden Zitierung erheben müssen. Die Zitierung ist korrekt. Dass Spiegel-Online sich E-Mails nur ausdenkt, wäre mir neu. Deine Vermutung, welche PCs belastet werden, ist schlicht falsch. Es empfiehlt sich daher, nicht nur deine eigenen Vermutungen und Meinungen zur Grundlage von Korrekturen zu machen, sondern die Dinge zu recherchieren. Hape 09:41, 19. Dez 2004 (CET)

@ Hape
da der neue RGEbStV noch nicht ratifiziert ist, stimmen natürlich die aktuellen Angaben im Artikel. Wenn die Gebührenhöhe sich ändert, wird das natürlich aufgenommen. Die GEZ macht keine Gesetze, also kann sie zu noch nicht gemachten Gesetzen auch nur im Konjunktiv Stellung beziehen. Der Artikel aber beschreibt Fakten, konjuntivische Diskussionen im Artikel kannst Du gerne im Diskussionsteil des Artikels unterbringen, wenn Du willst, im Faktenteil haben sie nichts verloren.
Darüber hinaus: selbst wenn die Email der GEZ korrekt zitiert wurde, so ist es dennoch hahnebüchener Unsinn, dass "multimediafähige" PCs gebührenpflichtig werden. Dann hat sich da halt ein Pressesprecher der GEZ geirrt, aber richtig wird das dadurch noch lange nicht. Bzgl der Definition des Begriffs "Empfangsgerät" wird sich im neuen RGebStV nämlich nichts ändern. Und ich "vermute" das nicht, sondern ich beschreibe hier einen überprüfbaren Fakt. Wenn Du keine TV- oder Radiokarte im PC hast und keinen Anschluss ans Internet, dann ist der PC auch dann kein Rundfunkgerät, wenn er mit Soundkarte und bunter Grafikkarte multimediafähig ist, umgekehrt kann er mit Anschluss ans Internet und ohne Sound- und TV-Karte immer noch Rundfunkprogramme aus dem Internet aufzeichnen und ist somit ein Rundfunkempfänger. Der Begriff "multimediafähig" hat hier also absolut nichts verloren.
Dass Du an einem multimediafähigen PC ein Modem anschliessen kannst, macht diesen nicht zu einem Empfänger. Du kannst auch an einen TV-Monitor einen Tuner anschliessen, aber solange er keinen dran hat, ist er halt kein Empfangsgerät im Sinne des RGebStV.
Weiter: Auch ein nicht-multimediafähiger Rechner am Internet ist ein Rundfunkempfänger im Sinne des RGebStVs- Es geht bei dieser Definition nicht nur um die Möglichkeit der Darstellung ("Hör- oder Sichtbarmachung") von Radio und TV, sondern auch um die Möglichkeit der Aufzeichnung, und die ist auch bei einem Internet-Rechner ohne Sound- und Grafikkarte gegeben.
Nochmals in aller Deutlichkeit: jeder am Internet hängende Rechner erfüllt nicht nur theoretisch auch heute schon die Definition des RGebStV für Rundfunkempfangsgeräte, sondern auch praktisch, und dazu bedarf es keiner Multimediafähigkeit des PCs. Der neue RGebStV enthält keine Ausweitung des Begriffs für Rundfunkempfänger auf Internet-PCs, vielmehr wird die bisherige Befreiung der Internet-PCs gekippt. Und bezüglich dieser überprüfbaren Tatsachen spielen Emails zwischen irgend welchen GEZ-Pressestellen und dem Spiegel-Online absolut keine Rolle.
Ich hoffe, das war verständlich genug, um Deine Unterstellungen zu entkräften.
Gruß Tom Berger
Ja, danke, das war deutlich genug. Was die GEZ zum Thema in der Öffentlichkeit sagt, welche Maßstäbe sie anlegt, ist nicht interessant, weil Tom Berger es besser weiß, er hat nämlich den Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelesen. Ich gehe davon aus, dass du demnächst eine Anfrage von der GEZ bekommst, wie die absolut unkronkrete "kann"-Formulierung ausgelegt werden soll, damit sie weiß, wer mit Gebühren belastet werden muss. Und der Pressesprecher wird sich sicher auch bei dir entschuldigen, dass er einer in der Öffentlichkeit völlig unbeachteten Website wie Spiegel-Online so einen "hanebüchenen Unsinn" erzählt. Mein Vorschlag: Schreib an die GEZ, wie sie die Internetfrage behandeln will. Poste die Antwort hier. Bis dahin verspreche ich, mit diesen Kindereien nicht weiterzumachen. Hape 18:09, 19. Dez 2004 (CET)
Hape, wenn Du von der GEZ was wissen willst, dann frage Du sie doch bitte selbst. Die GEZ ist nun mal nicht die maßgebliche Stelle, wenn es um die Definition des Begriffs "Rundfunkempfangsgerät" geht. Ich kenne erstens den aktuellen RGebStV und ich kenne die Vorlage für den neuen (hier ein Link, damit Du auch mal lesen kannst, worüber Du in einer Enzyklopädie kompetente Beiträge schreiben willst: http://www3.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/3000/13_3613_D.PDF). An keiner Stelle wird dabei etwas über "Multimediafähigkeiten" ausgesagt, und nach der (unveränderten) Definition im alten und neuen RGebStV kann ein Gerät, das keinen Zugang zum Internet hat und das auch nicht über einen herkömmlichen Empfänger verfügt oder an einen solchen angeschlossen ist, kein gebührenpflichtiges Empfangsgerät sein. Da kann der Pressesprecher der GEZ erzählen, was er will.
Dafür, dass ich das besser weiss als der GEZ-Pressesprecher, muss ich mich nun aber hoffentlich nicht bei Dir entschuldigen, oder? Außerdem würde mich interessieren, wo Du eine "absolut unkronkrete "kann"-Formulierung" bzgl der Internet-PCs im neuen RGebStV siehst. Den fraglichen Passus habe ich oben schon gepostet, und der ist, so weit ich das verstehe, absolut eindeutig und lässt keinen Spielraum für Auslegungen zu.
Ich sehe den Widerspruch zwischen der angeblichen Aussage der GEZ und dem RGebStV durchaus, aber angesichts der klaren Fomrulierung im RGebStV ist mir völlig klar, dass es sich dabei um einen Irrtum des GEZ-Mitarbeiters handeln muss. Wenn Dir das nicht so klar ist wie mir, dann wende Du Dich doch zwecks weiterer Klärung an die GEZ.
Gruß, Tom Berger
Also Tom, es gibt ein kleines Problem. Egal wer an die GEZ schreibt, es hat den Anschein als ob dich deren Informationen nicht darin beirren können, dass die GEZ falsch liegt, wenn sie von multimediafähigen PCs spricht. Ich hab versucht, deren Denke oben zu erklären. Auch die Information von Spiegel online habe ich nur verwendet, weil sie die Antwort in einer anderen Mail der GEZ an einen ganz normalen Menschen bestätigte, die dieser am 6.12. im Heise-Forum postete: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=7014647&forum_id=70268.
Dort steht:
"Ab dem 01.01.2007 ändert sich die Rechtslage.
Im nichtprivaten Bereich, in dem heute grundsätzlich für jedes bereitgehaltene Rundfunkgerät jeweils (pro Gerät) eine Gebühr zu entrichten ist, entsteht auch ab 01.01.2007 für PCs keine zusätzliche Zahlungsverpflichtung, wenn gleichzeitig herkömmliche Hörfunk- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden.
Sollten solche herkömmlichen Hörfunk- und Fernsehgeräte nicht vorhanden sein, aber multimediafähige PCs vorgehalten werden, so ist dafür ab 01.01.2007 eine Rundfunkgebühr zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der vorgehaltenen PCs. "
Also scheint es doch so zu sein, dass die GEZ tatsächlich diese Linie verfolgt, auf Multimediafähigkeit abzustellen. Da es in dem Artikel, um den wir uns streiten, um die GEZ geht - und nicht um den Rundfunkgebührenstaatsvertrag - halte ich es für legitim, die Position der GEZ darzustellen, auch wenn sie f a l s c h sein sollte. Ich meine, sie wissen genau, was sie tun; du meinst, sie vernachlässigen die gesetzliche Grundlage.
Von daher denke ich wäre es immer noch die geeignete Lösung, dass du dir diesen Verein vorknöpfst, um eine Stellungnahme zu erhalten, warum sie in der Öffentlichkeit diesen falschen Ansatz wählen. Vorher sollten wir nicht an dem strittigen Absatz weiter arbeiten. Hape 21:26, 19. Dez 2004 (CET)
Nein, es scheint keineswegs so zu sein, dass die GEZ auf "Multimediafähigkeit" abstellt. Die GEZ ist auch nicht selbständig rechtsfähig, um so einen Standpunkt vertreten zu können, darüber hinaus ist sie bekannt dafür, sich peinlich genau an den Buchstaben des Gesetzes zu halten (wobei sie sicherlich dort, wo sie abwägen kann, ihrem Auftrag folgt und zugunsten ihres Auftraggebers handelt). Vielmehr ist völlig offensichtlich, dass da ein Mitarbeiter der GEZ laienhaft von "Multimedia-PCs" schwadroniert, wo er eigentlich "Internet-PCs" meint. Ich weise jetzt zwar schon zum wiederholten Male, aber nichtsdestotrotz nochmals darauf hin, dass die Multimediafähigkeit eines PCs absolut nicht nötig ist, damit er nach dem RGebStV (alt oder neu) als Rundfunkempfangsgerät eingestuft wird. Es sind also auch Firmencomputer (z.B. Server) betroffen, die keine Soundkarte, keinen Bildschirm, keine Soundkarte und keine Lautsprecher haben, dafür aber eben Zugang zum Internet - so gesehen enthält der fragliche Text im Spiegel-Online sogar zwei Fehler.
Und nochmals: selbst wenn der GEZ-Mitarbeiter sich nicht geirrt hat und hier tatsächlich einen Standpunkt der GEz vorgetragen hat (was allerdings 100%ig auszuschliessen ist), dann hat das hier nichts zu suchen, weil wir dann bitte erst mal warten, bis erstens diese Multimedia-PCs von der GEZ als Empfangsgeräte angemeldet werden und zweitens warten, wie die dann befragten Gerichte die Sache sehen.
Und auch das zum wiederholten Male: Nein, ich habe kein Verständnisproblem mit der GEZ oder mit dem RGebStV. Ich weiss, dass bei der GEZ auch nur Menschen sitzen, die mal was Falsches sagen können. Da Du derjenige bist, der bei einem Widerspruch zwischen einem Gesetzestext und einer per Email versandten Presseerklärung der GEZ letzterer mehr glaubt und ihr das höhere Gewicht einräumt, solltest Du Deine diesbezüglichen Unsicherheit durch weitere Recherche ausräumen. Ich bin mir nicht unsicher, und ich werde ganz sicher nicht weiter etwas recherchieren, was ich bereits sicher weiss.
Gruß, Tom Berger


Zitat 1: "Und nochmals: selbst wenn der GEZ-Mitarbeiter sich nicht geirrt hat und hier tatsächlich einen Standpunkt der GEz vorgetragen hat (was allerdings 100%ig auszuschliessen ist)"
Du schließt also hundertprozentig aus, dass die beiden Mails der GEZ einen Standpunkt der GEZ wiedergeben. Interessant.
Zitat 2: "Ich bin mir nicht unsicher, und ich werde ganz sicher nicht weiter etwas recherchieren, was ich bereits sicher weiss."
Das ist nur logisch. Da die GEZ-Mitarbeiter nicht den Standpunkt der GEZ wiedergeben und der GEZ-Standpunkt in einem GEZ-Artikel auch gar nichts zu suchen hat, lohnt es sich für dich auch nicht, die GEZ zu fragen, was ihr Standpunkt ist.
Vielen Dank für deine Beiträge. Sie haben mir viel Spaß gemacht, aber nun reicht es auch. Tschüss, Hape 09:52, 20. Dez 2004 (CET)
Du meinst jetzt also, dass Du dadurch punkten kannst, dass Du mir das Wort im Munde herumdrehst? --217.80.156.178 14:55, 20. Dez 2004 (CET)
Hallo Mr./Mrs. IPler oder 217.x.x.x! Deine Beiträge lassen ein fundiertes Backgroundwissen/ Insiderwissen vermuten - beim genaueren Hinsehen liegst Du - glaube ich - bei einigen Fakten jedoch richtig daneben oder stellst sie bewußt falsch dar!? Dein Diskussionsstil ist zum Teil mehr oder weniger unsachlich - anscheinend merkst Du das aber nicht. Deshalb melde Dich doch erst mal an, damit man Dir von Wikipedianer zu Wikipedianer ins Gesicht sehen kann.
Du könntest mich schwer beeindrucken, wenn Du den Begriff "Internet-PC" definieren und Deine genauen Quellen hierzu angeben würdest. Welche Gebühren und in welcher Höhe kraft welches/r Paragraphen würden ab 01.01.07 anfallen? Im übrigen denke ich, daß ein Multimedia-PC nicht zwangsläufig ein "Internet-PC" ist. Ich bin gespannt auf Deine Ausführung zur Definition "Internet-PC". Mit den besten Grüßen und in der Hoffnung auf eine sachlich fundierte Antwort. -- mic 19:16, 20. Dez 2004 (CET)
Lieber "Refomicus|mic". Du glaubst also, dass Dein Name aussagekräftiger ist als 217.80.156.178? Na, dann herzlichen Glückwunsch zu Deiner einzigartigen Weltsicht.
Tatsächlich unterzeichne ich hier meistens mit meinem realen Namen "Tom Berger", und so weit ich sehen kann, bin ich der einzige hier, der mit seinem Namen zu seiner Meinung steht. Im letzten Beitrag hab' ich das vergessen, aber da die herkunft ohnehin aus dem Zusammenhang ersichtlich wird ...
Dass mein Diskussionsstil ab und zu polemisch bis unsachlich wird, weiss ich nicht nur, sondern beabsichtige dies auch. Lies einfach die Beiträge, auf die ich mich damit beziehe, und überlege Dir, wie man auf Unterstellungen, Beleidigungen, Wortverdrehereien oder Sarkasmus sonst angemessen reagieren kann.
Zu Deiner Frage: Der Begriff "Internet-PC" kommt im RGebStV nicht vor und ist auch unnötig. Er wird hier und anderswo verwendet, weil eigentlich jeder weiss, was damit gemeint ist.
Fangen wir einfach mal damit an, dass Rundfunkgeräte im Sinne des RGebStVs technische Einrichtungen sind, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Seit Rundfunkprogramme ins Internet gestreamt werden, sind damit alle Rechner, die Zugang zum Internet haben, Rundfunkgeräte im Sinne des RGebStVs. Multimediafähigkeit ist nicht notwendig, weil ja schon die reine Aufzeichnungsmöglichkeit des digitalen Datenstroms genügt.
Der Teilnehmer "Hape" argumentiert nun so, dass der ganz offensichtliche Irrtum des GEZ-Pressesprechers bzw des Spiegel-Online keienswegs ein Irrtum sei, sondern dass daraus die offizielle Haltung der GEZ sichtbar würde, alle multimediafähigen PCs auch dann gebührenpflichtig zu machen, wenn sie keinen Zugang zum Internet haben. Die unterstellte Begründung "Hapes": man braucht ja nur ein Modem und einen Telefonanschluss bereit zu stellen, und schon hat der Multimediarechner Zugang zum Internet. Und ein Modem anzuschliessen sei, so Hape, eben kein besonderer zusätzlicher technischer Aufwand, wie der RgebStV es verlangen würde.
Nun, natürlich stellt die Herstellung eines wie auch immer gearteten Zugangs ans Internet einen "besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" dar. Der Aufwand bewegt sich in ziemlich exakt demselben Rahmen, wie beispielsweise der Einbau einer TV-Tuner-Karte, mit der ein PC schon heute zu einem gebührenpflichtigen Rundfunkempfänger gemacht werden kann. Würde Hapes Argument greifen, dann wäre bereite heute jeder PC, egal ob am Internet oder nicht, und egal, ob multimediafähig oder nicht, ein gebührenpflichtiges Rundfunkgerät. Und natürlich träfe dasselbe auch auf jeden Videomonitor zu, auf jede Digitalkamera uswusf., denn man bräuchte daran ja nur einen Empfänger anzuschliessen ...
Ab 2007 werden nun wohl alle PCs rundfunkgebührenpflichtig, die "zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind". Das schliesst alle Rechner mit ein, die Zugang zum Internet haben. Das lässt alle Rechner raus, die keinen Internet-Zugang und keinen anderen Rundfunkempfänger eingebaut haben. Und Multimediafähigkeit spielt dabei nicht die allergeringste Rolle.
Tom Berger --217.80.156.178 20:50, 20. Dez 2004 (CET)
In Deinem obigen letzten Beitrag sagst Du u.a. über Dich selber aus: "Dass mein Diskussionsstil ab und zu polemisch bis unsachlich wird, weiss ich nicht nur, sondern beabsichtige dies auch." Damit hast Du Dich selbst disqualifiziert. Dich kann man nicht wirklich ernst nehmen. Auf dieser Basis ist eine Diskussion zumindest in der Wikipedia nicht möglich. Geh´ woanders spielen. Plonk!!! -- mic 22:27, 20. Dez 2004 (CET)

Teilung in GEZ und Rundfunkgebühren(pflicht)

Hallo,

inzwischen hat der Artikel ja eine beachtliche Länge und ich fände es an der Zeit ihn neu zu strukturieren. Ich würde eine saubere Trennung zwischen der Gebührenpflicht und der Art der Eintreibung ziehen. Ich denke, dass sich damit auch die Diskussion vereinfachen ließe. Soll heißen: die Existenzberechtigung des Musikantenstadl hat mit dem Fuß des GEZ-Mitarbeiters in der Tür nichts zu tun. Meinungen? --Suricata 17:35, 31. Dez 2004 (CET)

Von der Logik eienr Enzyklopädie her wäre es wirklich sinnvoll, das Thema Rundfunkgebühr und das Thema GEZ zu trennen. Nur sollte man sich keine Illusionen machen, was die Diskutierfreude angeht. Für viele ist Rundfunkgebühr = GEZ-Gebühr. Vielleicht werden die wilden Diskussionen verschoben, vielleicht hat man aber auch gleich zwei Lagerfeuer, an denen sich gestritten wird. Hape 09:34, 1. Jan 2005 (CET)
Ich muss Hape beipflichten - das würde nur zwei getrennte lodernde Flammen bedeuten, anstatt die eine Flamme einzudämmen :-) Außerdem gibt es zu der "Art der Eintreibung" wirklich nur extrem wenige überprüfbare Fakten. Ich halte die allermeisten Geschichten über den "Fuß des GEZ-Mitarbeiters in der Tür" für reine Schauermärchen, und zwar nicht nur, weil es sich dabei mitnichten um Mitarbeiter der GEZ, sondern um welche der Landesrundfunkanstalten handelt (die GEZ unterhält keinen Außendienst), sondern weil diese Schauermärchen eben von Leuten in die Welt gesetzt und kolportiert werden, die soeben von einem Kontrolleur erwischt wurden und nun ein paar Jahre Gebühren nachzahlen müssen, und die deshalb eine vermutlich nicht ganz objektive Sicht auf den Vorgang haben. Wenn überhaupt, dann müssten auf so einer Seite zwecks Ausgewogenheit auch die Gebührenkontrolleure alle ihre Schauergeschichten über renitente Schwarzseher veröffentlichen dürfen, und das würde vermutlich die Speicherkapazität der Server von Wikipedia.de sprengen :-)
Tom Berger