Deutsche Akkreditierungsstelle

deutsche Organisation privaten Rechts mit hoheitlichen Aufgaben, nationale Akkreditierungsstelle im Sinn der EU-Verordnung 765/2008

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist eine privatwirtschaftliche Organisation in Deutschland, deren Anteilseigner mehrheitlich Bund und Länder sind. Sie nimmt die Funktion der nationalen Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland wahr. Sitz ist in Berlin, Braunschweig und Frankfurt/Main. Im Sinne des § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist die DAkkS eine Behörde.

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH

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Rechtsform GmbH
Gründung 2. November 2009 (Eintragung in das Handelsregister)
1. Januar 2010 (Beleihung, Aufnahme der Tätigkeit)
Sitz Berlin, Zweigstellen: Braunschweig, Frankfurt am Main
Leitung Stephan Finke (Geschäftsführer)
Bernd Kowalski (Vorsitzender des Aufsichtsrats)[1]
Mitarbeiterzahl 225
Umsatz 43,7 Mio. €
Branche Akkreditierung (Wirtschaft)
Website https://www.dakks.de/
Stand: 31. Dezember 2020

Gründungsgeschichte

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Im Zuge der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Artikel 4 Absatz 1) müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. In Verbindung mit dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) musste die Dachorganisation Deutscher Akkreditierungsrat (DAR) mit den folgenden vier Fachgesellschaften für bestimmte Gebiete im öffentlichen Interesse zur DAkkS fusionieren:

Organisation

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Die DAkkS ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Die DAkkS arbeitet nicht gewinnorientiert. Bei Tätigkeiten der hoheitlichen Akkreditierung unterliegt die DAkkS dem deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und weiteren verwaltungsrechtlichen Vorgaben[2]

Die GmbH-Anteilseigner der DAkkS sind jeweils zu einem Drittel:

Die Bundesländer wurden primär beteiligt, um die bestehenden Organisationen der Länder leichter in die DAkkS zu überführen, „wodurch parallele Strukturen und Aktivitäten auf Landesebene verzichtbar werden“.[3]

Rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit einer Behörde werden umgangen, indem die hoheitlichen Aufgaben auf eine privatrechtliche Institution übertragen werden.[4]

In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten im Herbst 2017 die drei Verbände Eurolab-D, der Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) und der Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Reform der Gebührenverordnung für die Akkreditierungsstelle. Die Preissteigerungsrate schade dem Mittelstand und somit dem Wirtschaftsstandort Deutschland.[5]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Bernd Kowalski neuer Aufsichtsratsvorsitzender der DAkkS - DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. 12. Dezember 2022, abgerufen am 20. Februar 2023.
  2. @1@2Vorlage:Toter Link/www.dakks.deVgl. DAkkS-Dokument „Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“, S. 3. (156 KB) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven).
  3. a b Vgl. „Alle guten Dinge sind drei“, in: DAkkS-News 2011, Ausgabe 3, S. 10. PDF-Datei (1,7 MB) (Memento vom 4. Februar 2014 im Internet Archive).
  4. Jürgen Ensthaler, Dagmar Gesmann-Nuissl, Klaus Joachim Zink;Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin im Mai 2016 Projekt 25/15 „Evaluierung der deutschen Akkreditierungsstruktur“ Abschnitt 3 a), dritter Absatz.
  5. Neuerliche Verteuerung der Akkreditierung nicht zumutbar, nicht hinnehmbar und nicht vermittelbar! In: vup.de. Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien, 8. November 2017, abgerufen am 28. April 2024.