Charakterschuld ist ein Ausdruck aus dem Strafrecht. Die Charakterschuld (auch Dispositionsschuld) lässt den Täter für das haften, was er ist. Ihm wird seine Persönlichkeit vorgehalten, wovon auch Erbanlagen und ähnliche Faktoren nicht ausgenommen sind, die vom Täter nicht beeinflusst werden. Die Charakterschuld ist ein Begriff des mittlerweile überholten Täterstrafrechts.[1][2]

Literatur

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Täterstrafrecht. In: Rechtslexikon. Abgerufen am 12. Mai 2021.
  2. Katrin Börchers: Schuldprinzip und Fahrlässigkeit. Universität Saarbrücken, Saarbrücken 2010, urn:nbn:de:bsz:291-scidok-28813 (Download Vollversion [PDF; 1,5 MB; abgerufen am 13. Mai 2021] Dissertation).