Das Bootszeugnis ist ein Dokument, das das Vermieten eines Sportbootes erlaubt.

Gesetzliche Grundlagen

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Im Seebereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV).[1]

Im Binnenbereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, BinSch-SportbootVermV).[2]

Ausgestellt wird das Bootszeugnis vom örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt für eine Dauer von jeweils zwei Jahren, bei Werftneubauten von drei Jahren. Voraussetzung ist eine Besichtigung, bei der Schiffskörper und Ausrüstung unter Sicherheitsgesichtspunkten geprüft werden.

Einzelnachweise

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  1. See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV.
  2. Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV.