Bleiband

Bestandteil einer Fensterdekoration

Als Bleiband bezeichnet der Raumausstatter ein Beschwerungsband am unteren Abschluss einer Fensterdekoration.

Die hochwertige Verarbeitung ist ein Bodensaum mit einem eingelegten Bleiband.

Alternativ kann das Bleiband auch an die Unterkante des Stoffs angekettelt sein. Eine bekannte deutsche Gardinenweberei hat das Bleiband über Jahre mit einem goldenen Faden angekettelt und als Markenzeichen („... mit der Goldkante“) vermarktet.

Bleiband besteht aus kleinen Bleikugeln, die in einem textilen Schlauchband gehalten sind, neuerdings wird auch eine Variante angeboten, bei der die Bleikugeln in Kunststoff eingebettet sind. Bleiband gibt es in verschiedenen Gewichtsklassen.

Das Element Blei ist toxisch und wurde aus vielen Bereichen des täglichen Lebens verbannt. Da das Blei durch das Schlauchband geschützt ist, stellt es bei der Benutzung keine Gefahr für den Verbraucher dar, bei der Entsorgung kann es jedoch zu einer Umweltverschmutzung kommen, da bei alten Gardinen oder Vorhängen meist nicht an einen möglichen Schadstoffgehalt gedacht wird. Daher wird neuerdings mit Stahlband als Alternative gearbeitet. Aufgrund der geringeren Dichte ist es jedoch nicht so effektiv wie Bleiband.

Bleiband im Gärtnereibedarf Bearbeiten

Auch für Gärtnereibedarf gibt es Bleiband als flaches ca. 1 cm breites Band, verwendet zum Verbinden von Pflanzenteilen, zum Beispiel bei der Gurkenveredelung. Blei wird in diesem Fall wegen seiner Plastizität verwendet.

Bleischlangen für Bücher Bearbeiten

Eine dem textilen Bleiband ähnliche Variante (umgangssprachlich Bleischlange genannt), bei der die Umhüllung aus Samt oder ähnlichen dekorativen Stoffen besteht, wird in Museen und Archiven verwendet um die Seiten von aufgeschlagenen Büchern oder Handschriften z. B. bei Ausstellungen schonend zu fixieren.

Rechtliches Bearbeiten

Bleibänder sind verboten nach der Verordnung (EU) 2015/628 Der Kommission vom 22. April 2015 zur Änderung von anhand XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Blei und seiner Verbindungen[1]. Statt Blei werden Ersatzmaterialien wie Kunststoffe, andere Metalle, Stein/Beton eingesetzt oder das Blei wird beschichtet.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 28. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.reach-clp-biozid-helpdesk.de