Besondere Gemeinwohlleistungen

rechtlicher Begriff

Besondere Gemeinwohlleistungen im Wald sind Leistungen, die der Waldbesitzer bzw. -bewirtschafter über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus im Sinne des Gemeinwohls z. B. im Bereich Naturschutz oder für Erholungssuchende erbringt.

Situation in Bayern Bearbeiten

Besondere Gemeinwohlleistungen werden in Bayern von den Bayerischen Staatsforsten erbracht und diesen vergütet. Für Maßnahmen anderer Waldbesitzer werden ggf. Förderungen nach Wald- oder Naturschutzrecht oder Punkte auf dem Ökokonto gewährt.

In Artikel 22, Absatz 4 des Bayerischen Waldgesetzes heißt es: „Für die Erbringung besonderer Gemeinwohlleistungen im Staatswald, die über die Anforderungen des Art. 18 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 4 sowie Satz 5 Nrn. 1 bis 3 und 5 hinausgehen, sind Zuwendungen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel bereitzustellen. Solche Gemeinwohlleistungen sind insbesondere Schutzwaldsanierung, Schutzwaldpflege, Moorrenaturierung, die Bereitstellung von gesondert ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen sowie Biotopverbundprojekte im Wald.“[1]

Siehe auch Bearbeiten

Fußnoten Bearbeiten

  1. Artikel 22 BayWaldG