Schnelllöschung deines Eintrags

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Hallo, du hast einen Artikel eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde bzw. bereits gelöscht worden ist.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. Auf deinen Textbeitrag treffen einer oder mehrere dieser Punkte zu:


Was nun?

Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung.

Falls nicht mangelnde Relevanz der Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht. HAVELBAUDE schreib mir 16:55, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten