Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Schiedsgerichtsordnung (nicht realisierter Entwurf)

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Es sind - für den der sich damit auseinandergesetzt hat - eindeutig klärende Elemente enthalten. Was vielleicht noch diskutierenswert wäre, ist der Punkt der inneren Struktur. Ich gehe nur auf die folgenden Punkte ein, ohne mich zu den anderen festzulegen.

Wer ist zuständig für das Nachrücken, wer beruft ein, wer klärt, ob ein SG-Mitglied aktiv ist oder nicht. Reine interne Verfahrensfragen. Hier denke ich, dass der Ansatz, einen Vorsitzenden mit 2 Stellvertretern zu schaffen, sinnvoll ist. Ich habe das nur in Kenntnis des Entwurfs von THWZ bei S.Didam überflogen, ich müsste mir etwas mehr Zeit geben. Eine weitere Möglichkeite besteht darin, eine Gruppe ehemaliger SGler mit diesem Entwurf zu konfrontieren und sie aus ihrer Erfahrung heraus um Stellungnahme zu bitten. Es ist nicht immer so einfach, das von außen in seinen Abläufen zu beurteilen. --Hubertl 20:10, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Angesichts der Tatsache, dass Vorsitzende nicht unbedingt Juristen sind, würde ich eher zurückhaltend sein, ihnen eigenständige Entscheidungsbefugnisse aufzulasten. Der Nachrückfall wird in vielen Fällen klar sein: Rücktritt, Ausschluss vom Schiedsrichteramt, eine Ablehnung wird durch Beschluss für begründet erklärt. Soweit Zweifel bestehen, entscheidet das ganze Schiedsgericht durch Beschluss, dass der Nachrückfall gegeben ist. Das könnte man noch ergänzend irgendwo dazuschreiben. Die rein technischen Sachen, den anderen zu sagen, dass darüber abgestimmt werden muss, den Nachrücker verständigen, kann der Vorsitzende machen. Derzeit sehe ich von einer Ergänzung ab. Im Augenblick herrscht ein Aufschrei bis hin zur Löschdiskussion, als würden wir eine Revolution anzetteln. --wau > 21:30, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ein sehr schön strukturierter, unkomplizierter Entwurf, in dem ich vieles von dem wiederfinde, was ich auch bei S.Didam bereits geäußert habe. Die wesentlichen Unterschiede (Zwei- vs. Ein-Kammersystem, Obmann vs. Jurist als SG-Mitglied) liegen auf der Hand. Der "Aufschrei" lässt mich völlig kalt, man möge mich auf der VM wegen des verwerflichen Tatbestandes: "Denkt selbständig über Verbesserungsmöglichkeiten nach" melden. Die "zuviel Bürokratie"-Schreier mögen sich mal überlegen, ob sauber formulierte, per Konsens eingeführte Regelungen wirklich zu mehr oder eher zu weniger Bürokratie führen. BNS-Aktionen wie LAs am Rande quittiere ich am liebsten mit dem (im deutschen Urtext Andreas Werle zugeschriebenen, beim letzten RM-Treffen latinisierten) Grundsatz "Ignora et labora".
Dass der Teufel bekanntlich ein Eichhörnchen ist, das tief versteckt im Detail wohnt, ist wohl allen bewusst, die sich hier versuchen konstruktiv zu beteiligen. Mein Vorschlag wäre, zunächst in den vorliegenden Entwürfen zu kennzeichnen, welche Punkte als vorrangig wichtige Grundelemente und welche als nachrangige Details gesehen werden, und dann zunächst eine Konsensversion der Grundelemente zu entwickeln. Erst nach deren Abfassung sollte dann in die Detaildiskussion eingestiegen werden. -- Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 21:56, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
@Waugsberg: Nein, keine eigenständigen rechtlichen Entscheidungen durch Vorsitzende, nur Verfahrensentscheidungen, dessen Rahmen eindeutig vorgegeben ist. Ich beziehe mich auf Gespräche mit Mitarbeitern des letzten SG, es hat für mich als Nichtbeteiligter gezeigt, dass es hier gemangelt hat, merkwürdigerweise sehen es die Beteiligten nicht so. Aber, die Analyse von außen ist oft schärfer. Vor allem da es zwischen einigen Beteiligten massive Animositäten gibt, über die aber eher der Mantel des Schweigens gelegt wird, was ich ich nicht für wirklich schlecht halte. --Hubertl 03:51, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Entscheidungen, die letztlich Auswirkung auf die Zusammensetzung des Schiedsgereichts haben, sind auch von erheblicher Tragweite. Man muss auch sehen: Wir haben ein Freiwilligengremium von überwiegend Nichtjuristen. Nicht jeder muss an jedem Fall mitwirken, der "Vorsitzende" kann einen Fall ablehnen und nicht teilnehmen. Man müss dann einen Stellvertreter haben. Mit solchen Entscheidungen wären also mehrere befasst. Die einfachen Fälle sind sowieso unproblematisch. In Fällen, wo irgendeiner Zweifel hat oder haben kann (zB Inaktivität), sollte man alle zusammen durch Beschluss entscheiden lassen, um wenigstens allen vorhandenen Sachverstand zu bündeln. Die Verantwortung ruht auf allen Schultern. Das ist einfach, da man alle Fälle gleich behandelt. --wau > 23:49, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten