Hallo Wasserbar, lies bitte die Diskussion zum Thema "Rohrinnensanierung" und zu "aaRT". Deine Streichung ist glaube ich sachlich unrichtig. Grüße --Mpkmpk 15:01, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten


Hallo Mpkmpk, offensichtlich kennst Du die öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht.

Epoxidharzbeschichtungen sind nicht geregelte Bauprodukte, Du solltest Dir also unbedingt Deine Bauordnung ansehen, nähere Angaben findest Du z. B. für Hessen in der HBO § 16 Bauprodukte.

Also ohne eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) dürfen Epoxidharzbeschichtungen nicht eingebaut werden, ein Einbau wäre nicht nur nach TrinkwV, sondern auch nach LBO eine Ordnungwidrigkeit. Die Aufsichtsbehörden könnten einen sofortigen Rückbau anordnen.

Grüße -- Wasserbar


Hallo Wasserbar, na ja so ganz schlecht kenne ich die nicht. In der Hessischen Bauordnung (HBO 2011) in Anlage 2 ("Genehmigungsfreie Vorhaben nach §55") unter Ziffer 4.4 findest Du "Wasser- und Warmwasserversorgungsanlagen...". Andere BOs haben ähnliche Vorschriften, da sie auf einer MusterBO beruhen. Schau es Dir vielleicht nochmal an. Grüße, --Mpkmpk 12:51, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten


Hallo Mpkmpk (da Du auch hier geschrieben hast nochmals meine Anwort), ich sehe, Du kennst Dich mit Landesbauordnungen nicht aus. Eine genehmigungsfreie Anlage heißt doch nicht, dass alles eingebaut werden darf, natürlich müssen die Bestimmungen der Bauordnung (in Hessen sind das u. a. §§ 3, 16, 20 und 38 Abs. 3) zwingend beachtet werden. Genehmigungsfrei heißt nur, Du musst nicht vorher für diese Anlage eine Baugenehmigung einholen.

In NRW zum Beispiel bist Du verpflichtet, Dir vor der Benutzung der Anlagen von dem Unternehmer oder einem Sachverständigen bescheinigen zu lassen, dass die Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (s. § 66 BauO NRW). Die Benutzung einer haustechnischen Anlage nach der Errichtung oder Änderung ohne Unternehmerbescheinigung kann nach § 84 Abs. 1 Nr. 9 mit einem Bußgeld geahndet werden. Legt der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde die Bescheinigung auf Verlangen nicht vor, bzw. bestehen Zweifel an der Sachkunde des Unternehmers oder gibt der Inhalt der Bescheinigung Anlass zu Bedenken, so kann eine Untersagung der Inbetriebnahme oder des Betriebes der haustechnischen Anlagen in Betracht kommen. Dies zum Thema "Genehmigungsfreie Anlagen".

WP muss also schon die Gesetze (hier: LBO, AVBWasserV und TrinkwV) richtig wiedergeben, alles andere ist für die Leser gefährlich und für WP mehr als nur peinlich. Grüße --Wasserbar 15:18, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten

WP:WAR

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Bitte lese und beachte die Hinweise. Sich direkt nach der Anmeldung in einen EW zu verrennen ist nicht im Sinne der WP. Danke --Nolispanmo Disk. Hilfe? 18:07, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Im Artikel "Rohrinnensanierung" werden die rechtlichen Voraussetzungen nicht beachtet. Epoxidharzbeschichtungen sind Bauprodukte. Ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) darf das Rohrinnensanierungsverfahren in Trinkwasserleitungen nicht zur Anwendung kommen, s. dazu die Landesbauordnung "nicht geregelte Bauprodukte/nicht geregelte Bauarten". Gesetze müssen zwingend beachtet werden, daran sollte sich auch WP halten. Danke --Wasserbar (Diskussion) 19:04, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

WP:VM

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Hier der Hinweis zu der Vandalismusmeldung wegen unmöglichen Verhaltens von dir: [1] 77.4.167.157 19:47, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Diskutiere bitte auf der Artikeldiskussionsseite und nicht in der Zusammenfassungszeile. Der Artikel ist jetzt erstmal 3 Tage dicht, wenn du danach den Editwar fortsetzt kann auch dein Account gesperrt werden. --Theghaz Disk / Bew 19:55, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe nicht diskutiert, sondern die Gesetze aufgeführt, offensichtlich bist Du daran nicht interessiert. Wer über Bauprodukte (also über Epoxidharzbeschichtungen in Trinkwasserleitungen) schreibt, sollte wissen, dass diese in den Landesbauordnungen geregelt werden. Also ohne Bauartzulassung keine Rohrinnensanierung, so einfach ist das! --Wasserbar (Diskussion) 20:23, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Inhaltliche Fragen werden auf der Artikeldiskussionsseite geklärt und nicht per Editwar durchgesetzt. Ob du recht hast oder nicht ist dafür völlig unerheblich. Wir haben hier Regeln, die zu einer vernünftigen Zusammenarbeit führen sollen, und die gelten für alle. --Theghaz Disk / Bew 21:01, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich betone es nochmals, es sind keine inhaltlichen Fragen, es sind Gesetze, die zu beachten sind - und diese Gesetze gehören natürlich auf eine WP-Hauptseite. Das WP-Thema "Rohrinnensanierung" muss alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften aufführen, d. h. die LBO, TrinkwV und AVBWasserV. Nur das habe ich in meinen Beiträgen berücksichtigen wollen. Unwissenheit, Vermutungen und Falschaussagen bringen uns beim Thema "Rohrinnensanierung" nicht weiter und können sogar gefährlich für WP-Leser werden. --Wasserbar (Diskussion) 11:29, 4. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Nach der Meldung auf VM habe ich dein Konto für einen Tag gesperrt. Bitte nimm die dir hier gegebenen Hinweise zur Mitarbeit in der Wikipedia ernst. Bitte auch mal WP:Edit-War lesen. --Itti 12:41, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten