Hurensohn im typografischen Sinne

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Eher selten wird „Hurensohn“ auch als Synonym für den im Schriftsatz üblichen Fachbegriff Hurenkind verwendet - "Synonym" ist grundlegend falsch, weil es "gleichbedeutend" meint. Die Verwendung des Lemmas im typografischen Sinne ist nicht zulässig, sondern ein eingeschlichener Fehler, der sogar soweit geht, dass es unter Hurenkind auch falsch drin steht. Ich bitte um Quelle für die offizielle Verwendung! Bis dahin: Wenn auf die Verwendung hingewiesen wird, dann nicht irreführend als synonyme Verwendung, sondern auf fälschliche oder irrtümliche Verwendung. --EscoBier Mein Briefkasten 11:57, 13. Jun 2006 (CEST)

Anmerkung: In sämtlichen Lehrmaterial heißt es Hurenkind und in der IHK-Prüfungskommission für Mediengestalter werten wir Hurensohn als Fehler. --EscoBier Mein Briefkasten 12:02, 13. Jun 2006 (CEST)
Ich war bisher auch davon ausgegangen und bin vom Fach. Weshalb ich aber noch nicht ausschließen kann, dass Hurensohn doch gebräuchlich ist. Allerdings ist die Prüfungskommission ein gutes Argument. Dann habe ich mich wohl verunsichern lassen. Rainer Z ... 13:06, 13. Jun 2006 (CEST)
Hallo Rainer Z. - gebräuchlich ist so eine schwammige Sache - wird oft genug der falsche Begriff genutzt, wird er ja irgendwann dadurch auch gebräuchlich. Allerdings sehe ich noch einen Unterschied von gebräuchlich (wenn auch fälschlich) zu Synonym - denn dies würde voraussetzen, dass die Verwendung korrekt wäre. Dem ist aber bislang nicht so. Ich muß aber gestehen, dass auch mir der falsche Begriff ab und an mal rausrutscht... --EscoBier Mein Briefkasten 16:37, 13. Jun 2006 (CEST)
Weiterer Nachtrag: Hurenkind ist eigentlich auch schon umgangssprachlich, korrekte Bezeichnung ist Witwe [1]. Ich hab das mal im Hauptartikel Hurenkind und Schusterjunge korrigiert, wo es zudem noch verkehrt zugeordnet wurde. Genauso verhielt es sich auch mit Waisenkind als richtiger Begriff für Schusterjunge [2]. Gruß --EscoBier Mein Briefkasten 16:58, 13. Jun 2006 (CEST)