Offenlegung bezahltes Schreiben

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Hallo N-ERGIE Aktiengesellschaft, falls es sich bei deinen Beiträgen um bezahltes Schreiben handelt, musst Du das gemäß der Nutzungsbedingungen dieser Website offenlegen. Ein Auftrag und entweder eine Vergütung (auch immateriell) oder die Ausführung als Arbeitsaufgabe (z. B. in einer Funktion) gehören dazu. Hinter dem Link findest Du, was das genau ist und wie man dies tut. Grüße, --Wce17 (Diskussion) 19:33, 14. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Ich werde das entsprechend hinterlegen. Grüße! --N-ERGIE Aktiengesellschaft (Diskussion) 09:20, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Der Beitrag zum Unternehmen "N-ERGIE" wurde im Rahmen von bezahltem Schreiben gemäß Nutzungsbedingungen im Auftrag der N-ERGIE Aktiengesellschaft überarbeitet, wo ich Mitarbeiter bin. --N-ERGIE Aktiengesellschaft (Diskussion) 10:09, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten