Betriebsverfassungsgesetz

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Ich habe diesen Artikel dahingehend korrigiert, daß ich die Idee von einer Mitbestimmungspflicht wieder entfernt habe. Eine solche Pflicht existiert nicht.

Archive: „Um ein vorheriges Thema wieder aufzugreifen, …“

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Hallo Heinz, bitte beachte den Hinweis am Anfang von Archivseiten:

  • Um ein vorheriges Thema wieder aufzugreifen, bitte die Seite Fragen zur Wikipedia verwenden, mit Verweis auf den entsprechenden Abschnitt dieser Archivseite.

Sonst muss jemand (wie ich) beispielsweise Verdoppelungen von Diskussionsabschnitten im Archiv bereinigen, wie ich mit dem Abschnitt „Anlagen oder Listen erstellen“ aus WP:FZW schon zwei Mal machen musste. Vielen Dank, Gruß, -- ParaDox 13:29, 6. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Themenfeld Betriebsverfasungsrecht - Strukturfragen und Qualitätsprobleme

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Vielen Dank für Ihren Beitrag auf meiner Diskussionsseite. Ich habe Ihnen auch dort geantwortet.

-- Tilman Anuschek 15:03, 20. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Verstoß gegen Wiki-Prinzipien

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Hallo Heinz! Deine Seite ist reine Werbung. Das entspricht in keinster Weise den Wikipedia-Grundsätzen. Die findest Du unter < Autorenportal < Richtlinien < Grundprinzipien < Neutraler Standpunkt bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Neutraler_Standpunkt Bitte ändere das. Ich würde ansonsten auch so weit gehen, Deine Seite zum Löschen vorzuschlagen. Die WikipediaNutzerInnen brauchen verlässliche Informationen. Für Werbung solltest Du Dir eine eigene Internetseite zulegen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen, annette malottke