"jenische Bilder"

Hallo Danke für den Hinweis über die Bildrechte. Da ich noch nicht so lange registrierter User bin und jetzt erstmals Bilder hochgeladen habe, weiss ich leider nicht, wie ich die Lizenzangaben ändern kann. Hast Du mir da einen Tip. Der Fotograf Hans Staub war Schweizer, der Ursprung der Fotos liegt in der Schweiz. Der Homepagebetreiber der Seite auf die ich in der Bildlegende verweise hat die Einwilligung von Hans Staub, dass die Bilder im Internet veröffentlicht werden dürfen. Er (der Homepagebetreiber) ist auch damit einverstanden, dass die Bilder ins Wikipedia kommen. Was hier tun? Danke fürs Mitdenken und helfen! Gruss vom Fäberer

Wie Du unter Schweizerisches Urheberrecht nachlesen kannst gilt auch in der Schweiz eine Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod. Die Wikipedia hat sich zur Aufgabe gemacht freie Inhalte zu sammeln, d.h. es dürfen keine Urheberrechtlich geschützen Werke hochgeladen werden. IMHO reicht die Einwilligung des Homepagebetreibers nicht. Hans Staub persönlich müsste seine Bilder unter eine freie Lizenz (wie z. B. GNU-Lizenz für freie Dokumentation) stellen. Wenn Du ihn deswegen fragen möchtest gibt es hier passende Textvorlagen. Ansonsten müssten die Bilder leider wieder gelöscht werden, da das sonst eine Urheberrechtsverletzung wäre. Nicht gelöscht werden muss das Bild von 1917. Dessen Schutzdauer ist abgelaufen. Dazu kannst Du die Bildseite bearbeiten und einfach folgendes ergänzen: {{Bild-PD-alt}} -- FelixReimann 12:53, 18. Nov 2005 (CET)
Hans Staub, gestorben 1990, kann keine solchen Bedingungen mehr erfüllen. Gib mir eine Woche Zeit, damit ich mit dem Homepagebetreiber, der Staub noch persönlich kannte, die Lage abklären kann.
Fäberer 18.11.05 13:14
Um die Diskussion nicht weiter zu verzetteln, habe ich auf Deine neue Nachricht ebenfalls auf meiner Seite geantwortet. Gruss Fäberer 30.12.2005 11:20

Reichstags-Bild

Hi Felix,

kannst du noch mal erläutern, warum du glaubst, mit meinem Bild gäbe es Lizenzprobleme? Ich habe es selbst fotografiert! Oder hat Christo sämtliche Abbildungsrechte am Reichstag erworben? fragt verwirrt: Benutzer:Solobratscher am 16.12. um 17:30

Normalerweise dürftest Du den Reichstag selbstverständlich fotografieren. Dies wäre von der Panoramafreiheit gedeckt. Diese gilt nach deutschem Recht aber nur für dauerhaft auf einem öffentlich zugänglichem Platz ausgestelltem Gegenstand. Da der Reichstag nur für kurze Zeit verhüllt war, ist IMHO am Urheberrecht Christos nicht zu rütteln. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte#Gegenstände & Panoramafreiheit#Allgemeines_und_Rechtslage_in_Deutschland. Ich bin kein Rechtsexperte, Du kannst gern unter Wikipedia_Diskussion:Bildrechte die Experten um Rat bitten. -- FelixReimann 10:37, 17. Dez 2005 (CET)