Einfügung zweier Beispielbilder

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Zu den Regeln lassen sich aus den "Schnappschüssen", die auf Commons landen, beliebig viele Beispiele finden. Es soll natürlich nicht heißen, ich hätte Wettbewerbsbilder gewählt. Ich wollte nur illustrieren, dass solche Schnellschüsse schon vom Wettbewerber, spätestens von der Vor-Jury, aussortiert gehörten.

Im übrigen bin ich mit den Kriterien voll einverstanden. Vielleicht kann man sie - je nach Wettbewerb. WLM oder WLE - unterschiedlich bebildern, damit die jeweilige Jury es noch leichter hat.

Mit herzlichem Gruß aus Freising, --Didi43 (Diskussion) 20:16, 28. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Klar sind gerade Beispielbilder immer POV, und damit devinitv auch von dem Wettbewerb abhängig, welche gut und schlecht geeigent sind. Ein Tierfoto darf im Hintergund durchaus stürzende Linien haben, bei einem Archidekturfoto sind stürzende Linien hingegen schon fast eine Ausschlussgrund (Da müssen die in der Bildgestalltung verdammt gut eingesetzt sein). Wobei sich da die Jury ruhig selber Beispielbilder auswählen darf. Das würd ich eh jeder Jury empfehlen, sich einfach mal eine handvoll "alter" Bilder (nicht teilnehmende Bilder) zu schnappen, und im Vorfeld diese gemeisam zu bewerten. Sowohl gute wie schlechte Beispiele, die aber eben als typischer Bilder -die also dem Wettbewerbsthema entsprechen- gelten können. Um eben zu sehn ob alle beim Bild A den Stitchingfehler finden, und alle beim Bild B finden, dass die Schärfeebene falsch liegt. usw. usw. . Denn so würden denn Jurymitgliedern die Bewertungspunkte und Beispiele nicht nur fix fertig serviert, sondern sie müssten auch in ein paar Bilder diese selber suchen. Und logischerweise sollten dann auch ein paar darunter sein, an denen es in der ersten Runde sicher mal nichts auszusetzen gibt (Also keine grafierende Fehler ausweisen). Einfach um sich mal bisschen anwährem zu können, und klar könnte das zugelich als Probelauf für das Handling eines allfälligen eingesetzten Online-tool genützt werden.--Bobo11 (Diskussion) 21:25, 28. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Komprimierung und Bildgröße

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Die Bildgröße und die Komprimierung sind zwar nicht dasselbe, aber thematisch stehen sie sich nahe. Könnte man die derzeitigen Kriterien T6 und T14 zusammenfassen? Ab wann liegt eine Komprimierung vor, wie erkennt man sie (außer an der Größe) und wie streng wäre das zu bewerten? --Blech (Diskussion) 22:12, 28. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Eine starke Komprimierung erkennst du an der Grösse der Datei, das diese für 2 Megapixel eben eigentlich zu klein ist. Und eben auch daran, dass das Bild Artefakte hat, gerade in grossen gleichfarbigen Flächen (z.b. Himmel). Die Punkte müssen wir eh mal noch bisschen logischer verteilen. Das ist eigentlich nicht T14 sondern eher T6a, soweit geb ich dir Recht. Aber solange wir noch in der Sammelphase sidn bring es das noch nicht wirklich. Weil Format G2 und Beschnitt G11 sind auch verwannt.--Bobo11 (Diskussion) 08:25, 29. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Vorschlag für Vor-Jury-Beurteilungskriterien

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Hallo, was haltet Ihr zwei Spezialisten von meinem Vorschlag:

Beurteilungsregeln für Benutzer des Vor-Jury-Tools bei WLM 2015

(Vorschlag von Didi43)

Es gibt drei grundlegende Bereiche mit Regeln für die „schnelle Beurteilung“

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Verstöße gegen die Verwendbarkeit für den angestrebten Zweck

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V 1: Entspricht das Foto dem Wettbewerbsthema? Hier also dem Thema „Bau- oder Kulturdenkmäler in Deutschland“

V 2: Ist es als solches Wettbewerbsfoto erkennbar? (Ist das Wettbewerbsthema auch als Hauptmotiv erkennbar? Ist was Typisches des Bauwerkes abgebildet? Usw.)

Verstöße gegen gestalterische oder ästhetische Grundregeln

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G 1: Ist das Hauptmotiv erkennbar? (Ist die Kapelle ganz drauf oder nur ein Teil, ohne dein echtes Detail zu zeigen? Ist die die Detail-Aufnahme wirklich so beabsichtigt oder nur falsche Standortwahl?)

G 2: Passt das Format zum Motiv?

G 3: Passt die Beleuchtung? (Lenkt sie ab? Gibt es störende Schatten?)

G 4: Ist das Hauptmotiv im richtigen Schärfebereich?

Verstöße gegen technische oder handwerkliche Grundregeln

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T 1: Unschärfe? Verwacklung? (Beides ist meist ein Ausschlussgrund)

T 2: Flächige Unterbelichtung?

T 3: Flächige Überbelichtung? (außer es sprechen gestalterische Gründe dafür!)

T 4: Sichtbares Wasserzeichen; und übertriebenes HDR?

Anmerkungen

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Natürlich sind diese Ausschlusskriterien vorsichtig (und an den Wettbewerb angepasst!) anzuwenden.

Die Vor-Jury – also die Normal-User - sollte aber schon diesen „groben Beurteilungskatalog“ haben, um schnell und vom ersten Bild an schon richtig in ihrer Beurteilung zu liegen.

Zu HDR müsste noch eine Anmerkung dazu!

Hier ist mein Vorschlag gut platziert, ergänzt ihn oder verändert ihn nach Belieben!

Gruß, --Didi43 (Diskussion) 18:53, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

(geschrieben am 30.08.2015 von Didi43)

Das V2 und G1 ist mehr oder weniger das selbe. Oder du musst das eine umformulieren. Denn bei Detailaufnahme ist es vor allem eine Frage, „ist was typisches des Bauwerkes abgebildet“. Das Kirchturmziffernblatt zum Beispiel. V2. Würde ich z.b. als „Ist das Wettbewerbsthema auch als Hauptmotiv erkennbar. Bei Detailaufnahmen, ist was typisches für dieses Bauwerk abgebildet. Bei Panorma -und Überischtsaaufnahmen, ist das Wettbewerbsthema auch Bildbestimmend.“
Bei T2 + T3 würde ich ein "flächig" hinzufügen, sonst kann es missverständlich sein. Irgendwo ein paar Pixel über- oder unterbelichtet sind an und für sich noch kein Beinbruch, wenn dadurch der Rest richtig belichtet ist (Oder mein Lieblingsspruch in der Hinsicht; „Bildpunkte mit Farbwert 255/255/255 und 0/0/0 sind dann zulässig, wenn es auch im Original weisser als weiss beziehungsweise schwärzer als schwarz ist“). Ein flächig überbelichter Himmel hingegen schon, es sei den Himmel ist eben auf dem Foto so klein, dass er kein Gestalltungselement ist.
Aber ansosten sind die gewählten Kriterien sicher schon mal nützlich ordentlich auszusieben. --Bobo11 (Diskussion) 20:08, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Danke, ich habe schon mal was eingefügt!! Vielleicht brauchen wir meinen Versuch, mal sehen!!
--Didi43 (Diskussion) 20:40, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Als gekürzter Katalog für die Vorauswahl ist das schon mal gut. Bei V2 wüsste ich als Bewerter nicht so ganz, was gemeint ist. Ich glaube, da geht es im Grunde um massiv störende Objekte im Bild (z.B. Möbelwagen), die eine Verwendung unmöglich machen.
Bei der Überbelichtung sind Ausnahmen zulässig, bei der Unterbelichtung nicht. Ist das so oder wurde es nur vergessen?
Wasserzeichen und HDR sind zwei ganz verschiedene Dinge, das sollten auch verschiedene Punkte sein. Ich bin mir nicht sicher, ob jeder Vorjuror mit dem Begriff HDR etwas anfangen kann oder gleich entscheiden will, ob es übertrieben ist oder nicht.
Zu den Megapixeln wird da nichts gesagt, es läuft natürlich noch die Diskussion dazu. Oder sollen diese Bilder mit einer technischen Lösung ausgeschlossen werden?
Es wird immer von Ausschlußgründen und KO-Kriterien usw. geschrieben. Beim Online-Verfahren, wie ich es aus WLE-AT kenne, gibt es keinen Ausschluß-Knopf, sondern man vergibt 1 bis 5 Punkte. „Ausschluß“ wäre für den Vor-Juror also, dass er nur einen Punkt gibt. Das sollte man ihnen ausdrücklich so mitteilen, sonst kommen Rückfragen. --Blech (Diskussion) 20:54, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, das stimmt. Umgemüntz auf das 5 Sterne Verfahren. 1. Stern; KO-Punkt gefunden 2 Sterne; gute gemeint, aber ... (Solte nicht in zweite Runde) 3 Sterne; Gutes Foto, sollte genauer angeschaut werden 4 Sterne; Definitv sehr gut, solte es in die Endrunde schaffen 5. Sterne: Mein Favorit, soll heissen; „will ich in der Schlussrangierung sehen, und zwar unter den Top 10“. --Bobo11 (Diskussion) 21:06, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Ihr beiden, vielen Dank für die Bemerkungen. Sie helfen immer weiter!
Martin hat auch schon überlegt, den ersten gelben Stern auszuknipsen, denn er ist ja das Zeichen für unbrauchbar. Aber jedenfalls müssen wir die Gewichtung der 5 Sterne genau erklären!!
--Didi43 (Diskussion) 21:13, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Man muss ihn nicht asuschalten, sondern kann den ersten Stern schon bewusst als Kontra verstehen wollen. Und wenn man summieren will pro abgegebne Stimme, eben ein Stern abziehen. Aber im endeffekt kommt es auf selbe raus. Ein bild das nur 1 und 2 Sterne kriegt kommt mit meiner oben erklärten Stern-Verteil-Tabelle nicht weiter. Da ist ein Schnitt von 3+ notwendig. Und ein Bild das von einem1 Stren vom andern 5 Sterne gekrigt hat, sollte eh seperat angeschaut werden (und unter Umständen auch von wem dies Diskrepanz herrührt). Hast du 9 Wertungen zwischn 3 und 5, aber nur 1 mit 1 Stern dann taucht das prizipell nicht wirklich. Auch umgekerht ein Bild das nur von einem 5 Steren aber von allen anderen 1 oder 2 Strene gekrigt hat schaft die Hürde kaum. Deswegen ist es bei der Sterchen Medote ja so wichtig das eine kritische Masse an Bewerungen erreicht wird. Damit eben die eizelnen Ausreissen ausgebügelt werden. --Bobo11 (Diskussion) 21:27, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten