Problembeschreibung

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  • Es werden von einzelnen Admins seit spätestens 2015 in einer konzentrierten / organisierten Form (mit Botunterstützung) Logos gelöscht, da es sich potenziell um eine Urheberrechtsverletzung handeln könnte. Die Grenze, welche Logos behalten und welche Logos gelöscht werden, ist dabei subjektiv und nirgendwo geregelt. Eine rechtliche Grundlage für eine solche Schwelle gibt es nicht.
  • Warum befolgt man nicht die Rechtslage? Weil diese spätestens seit dem Geburtstagszug-Urteil 2014 unklar ist und darauf aufbauende Rechtsprechung kaum existiert. Die Schutzfähgikeit von Logos in Deutschland ist unklar und müsste bei jedem einzelnen Logo sauber abgewägt werden, wobei selbst unterschiedliche Juristen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. In der breiten Masse ist das nicht zu stemmen. Dazu kommt eine vermutlich deutlich niedrigere Schwelle für Österreicher (nicht: österreichische Logos!), nach der vermutlich fast alle Logos geschützt sind. Die Rechte in den Staaten anderer Wikipedianer (Schutzlandprinzip: Schweiz, Liechtenstein, Belgien, sonstige Länder) bleibt unberücksichtigt. Auch weitere Schutzrechte (Markenrecht, Geschmackmusterrecht) werden von uns ignoriert – rein theoretisch gäbe es hier genauso ein Klagerisiko für den einzelnen Wikipedianer wie urheberrechtlich verklagt zu werden.
  • Eine rechtlich sichere Regelung kann also nur sein, gar keine Logos mehr zuzulassen. Jede Logo-Nutzung ist potenziell eine Urheberrechtsverletzung – abhängig davon, wo die URV durchgesetzt werden soll. In Österreich ist die Schwelle vermutlich sehr streng, in Deutschland vermutlich deutlich höher, in der Schweiz eventuell nochmals höher. Für andere Länder wie Liechtenstein lässt sich kaum eine Vorhersage treffen.
  • Für Logos lässt sich de facto keine für alle zufriedenstellende und rechtssichere Lösung finden, außer dass wir konsequent auf alle Logos, die nicht unter einer freien Lizenz stehen (de facto nahezu keine), hier löschen.
    • Begründung: Strenge Schutzschwelle in Österreich, österreichische Nachnutzer und Uploader würden sich dementsprechend streng genommen immer einem Risiko aussetzen. Anders herum: Das Klagerisiko dürfte sehr gering sein, da Rechteinhaber fast immer ein Interesse haben, dass die Logos hier genutzt werden. Zudem: Markenrechtlich ohnehin die meiste Logoverwendung kaum zulässig (?)

Vorschläge und Argumente

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Alle Logos löschen

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  • Rechtlich einzig sichere Variante
  • Verzicht auf jegliche Logos mit enzyklopädischem Wert (Fußballvereine, Unternehmen, Parteilogos, uvm.) in der Wikipedia wäre ein massiver inhaltlicher Verlust

Textlogos (Commons) zulassen, Rest löschen

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Eigentlich sinnfreie Option, da Textlogos in Österreich geschützt sein dürften. In Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Textlogos in der Regel nicht geschützt sind, kreative Ausnahmen sind aber denkbar

Logos pauschal zulassen, unabhängig vom Urheberrecht, nach Aufforderung der Rechteinhaber löschen

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  • Breite Nutzbarkeit der Logos
  • Urheberrechtlich auch nicht weniger problematisch als niederschwellige Lösungen, abgesehen von pauschalem Logoverbot
  • Klagerisiko gering, wenn Logos entfernt und geblacklistet werden, wo der Rechteinhaber eine Entfernung wünscht
  • Rechtlich möglich über EDP

Eine eigene Schwelle definieren (oberhalb von Textlogos, aber auch nicht alle)

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  • Schwierigkeit: Maßstäbe definieren
  • Sinnhaftigkeit unklar – wir bewegen uns so oder so in urheberrechtlich fragwürdigem Gebiet

Umfragen und Meinungsbilder

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  • Wikipedia:Umfragen/Welches Urheberrecht?: Umfrage von 2011 mit Bezug auf Logos. Mehrheit sprach sich dafür aus, dasjenige Recht anzuwenden, aus dem das Logo stammt. Sehr geringe Beteiligung.
    Argumentation Schutzlandprinzip in den Kommentaren beantwortet: Im Internet schwierig anzuwenden, da dasjenige Recht gilt, in dem ein Schutz beansprucht wird.

Weitere Sammlung =

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  • meta:Non-free_content#Wikipedia -- Möglichkeit, eine Exemption Doctrine Policy (EDP) so zu erweitern, dass wir eventuell geschützte Logos behalten können, ohne vorauseilend löschen zu müssen. Analog zu PD-alt-100. Siehe auch Licensing policy]

Fragestellungen

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  • Welche Dateien (in Bezug auf Logos) wollen wir nutzen?
      • Strengstes Recht (DACH)? Wie soll soetwas überhaupt gehen. Die Idee hat im Wesentlichen versagt. Hat in 2011er-Umfrage kaum Unterstützung bekommen.
      • Recht des Landes, aus dem das Logo kommt? Für Deutschland unklar, für Österreich wohl weiterhin streng. Wie gehen wir dann mit den diversen Logos aus nicht-deutschsprachigen Ländern um? Kaum plausibel.
      • Alle Logos in einem Graubereich, dieser Graubereich müsste nachjustiert werden --> EDP

Lösungsvorschlag II

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  • Archivierte Tageskategorien durchschauen und gelöschte Logos zweitprüfen, klare und grenzwertige Fälle wiederherstellen
  • Grenzwertige Fälle auf DÜP/SF vorstellen und diskutieren, Diskussionsergebnisse auf separater Seite dokumentieren
  • Wiederherstellte Dateien: wieder in Artikel einbauen, ggf. mit Logbuch oder über Benutzer:Dateientlinkerbot/wiederhergestellte_Dateien