Erich Spamer

Erich Spamer (* 31. Oktober 1951 in Büdingen) ist seit 2003 Bürgermeister der Stadt Büdingen.

Spamer besuchte von 1958-1962 die Grundschule in Büdingen, 1962-1971 das Wolfgang-Ernst-Gymnasium, das er mit dem Abitur abschloss. 1971-1973 machte Spamer eine Lehre bei der Deutschen Bank in Frankfurt am Main. Dem folgte 1973-1978 ein juristisches Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, ohne jedoch die Befähigung zum Richteramt zu erlangen (Zweite Juristische Staatsprüfung).

Bis 1990 war Spamer Mitarbeiter einer Büdinger Anwaltskanzlei, danach bis 2003 eines Zelt- und Veranstaltungsservices.[1]

Politische Laufbahn

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Vom 1. April 1977 bis zum 31. März 1981 war Spamer Stadtverordneter der CDU. 1998 kandidierte das damalige CDU-Mitglied als unabhängiger Bewerber erfolglos gegen den Kandidaten seiner Partei. 1999 trat er der Freien Wählergemeinschaft Büdingen bei. Vom 1. April 2001 war er Stadtverordneter für die FWG. 2003 kandidierte Spamer erneut für das Amt des Bürgermeisters, diesmal erfolgreich gegen den Amtsinhaber. Bei der Bürgermeisterwahl am 27. September 2009 erreichte er im ersten Wahlgang 56,3 % der gültigen abgegebenen Stimmen. Die Wahl für die dritte Amtszeit konnte er nur knapp mit 142 Stimmen Vorsprung und auch erst in der Stichwahl gewinnen.[2] Dabei wurden Spamer verschiedene Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Wahlrecht vorgeworfen.

Verletzung von Persönlichkeitsrechten

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In seiner Wahlkampfbroschüre sowie dem Sonntags-Anzeiger, der Wochenendausgabe des Kreis-Anzeigers, warb Spamer mit Veranstaltungsfotos für sich. Die dort abgebildeten Personen waren nicht gefragt worden. Es handelt sich um Politiker der SPD, der CDU, um Helfer der Ehrenamtsagentur sowie um Mitarbeiter der Stadtverwaltung und verbundener Unternehmen. Einzelne der Betroffenen, wie etwa Manfred Scheid-Varisco (SPD), Robert Preußer (CDU) sowie die Ehrenamtsagentur distanzierten sich öffentlich von den Abbildungen. Andere verzichteten darauf, sich klar von Spamer zu distanzieren und die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu rügen. Spamer rechtfertigte sich damit, alle abgebildeten Bürger seien Personen des öffentlichen Lebens. Sämtliche Bilder seien schon einmal irgendwo erschienen.[3] Die Rechtfertigung wird von Juristen als völliger Unfug eingeschätzt. Die gegen ihren Willen abgebildeten Personen hätten Anspruch auf Unterlassugn und ggf. auf Schadensersatz.

Disziplinarverfahren 2014

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Auf Antrag der Büdinger Stadtverordntenversammlung von November 2012 leitete der Landrat des Wetteraukreises im Sommer 2013 ein Disziplinarverfahren gegen Spamer ein. Dem vorausgegangen war ein disziplinarisches Vorverfahren, in dem zunächst die von der Stadtverordnetenversammlung erhobenen Vorwürfe, Spamer habe gröblich seine Amtspflichten verletzt, durch den Landrat geprüft wurden.[4]

Joachim Cott über Spamer:
„Mit dieser Art von Arbeit kann man vielleicht einen Hundesalon führen, aber keine Stadt.“[5]

Ende Dezember 2014 setzte der Landrat wegen erheblicher Verletzungen vergaberechtlicher Vorschriften zu Lasten der Stadt Büdingen gegen Spamer ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts fest. [6][7][8]

Die Fraktion ProVernunft in der Stadtverordnetenversammlung bezeichnete das Disziplinarverfahren gegen Spamer „als längst überfällig“. Spamer sei starrsinnig und unbelehrbar“ und habe „inzwischen jeden Bezug zur Realität, Recht und Gesetz verloren“.[9]

Regressforderung

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In ihrer Sitzung vom 27. März 2015 beschloss die Büdinger Stadtverordnetenversammlung, Spamer in Regress zu nehmen. Spamer soll 54.500 Euro an die Stadt und ihre Bürger zahlen. In der Höhe werden die Schäden beziffert, die Spamer der Stadt zugefügt hat. Grundlage sind nur die zwei im Disziplinarverfahren benannten Rechtsverstöße: Spamer hatte für ein städtischen Grundstück 27.500 Euro Nachlass beim Verkauf an einen Investor gewährt. Weitere 27.000 Euro entstanden durch die unwirtschaftliche Beschaffung eines Fahrzeugs für die Stadt.[10] Spamer kündigte bereits direkt nach dem Beschluss an, nicht zahlen zu wollen. Er rechne mit einer Verhandlung vor dem Landgericht.[11] Warum der Jurist Spamer damit rechne, dass die Verhandlung vor dem Landgericht stattfinde, erläuterte er nicht. Zuständig ist in beamtenrechtlichen Verfahren das Verwaltungsgericht.

Suff-Skandal

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Unter der Überschrift „Suff-Skandal in Büdingen : Bürgermeister zu betrunken – Ratssitzung abgebrochen!“ titelte BILD am 19. September 2014 einen Bericht über Spamer, wegen dessen Zustand eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgebrochen werden musste. Damit erregte Spamer hessenweites Aufsehen.[12][13][14][15][16]

Verrat an Grundsätzen kommunaler Selbstverwaltung

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Anfang Januar 2014 geriet Spamer erneut wegen rechtswidriger Handlungen in Kritik. Im Zusammenhang mit dem von ihm mit betriebenen Bürgerentscheid zur Verlegung des Sportplatzes verstieß Spamer gegen die Hessische Gemeindeordnung (HGO) und das Kommunalwahlgesetz (KWG), um den Fortgang der Wahl zu beeinflussen.[17]

Weitergabe von persönlichen Daten an die NPD-Hessen

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Anfang November 2013 geriet Spamer in der Stadtverordnetenversammlung in die Kritik, weil er personenbezogene Daten (eMail-Adressen Büdinger Bürger) an die NPD gesandt hatte.[18]

Straßenbeiträge: Bahnhofstraße

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Die Schneider Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & CoKG, an der Spamer über eine der Gesellschaften mit 500 Euro beteiligt und deren Geschäftsführerin seine Frau ist, klagte gegen einen Vorauszahlungsbescheid für die Erschließungsbeiträge der Bahnhofstraße. Im Rahmen der Klage musste das Verwaltungsgericht feststellen, dass nicht alle Grundstücksflächen der GmbH in die Umlagenberechnung einbezogen worden waren.[19] Stadtverordneter Richter hatte mit dem Kommentar „Es bleibt ein Geschmäckle, wenn jemand sein Grundstück berechnet bekommt und dann anschließend ein Gericht feststellen muss, dass der Beitrag dreimal zu niedrig ist.“ gegenüber der Presse zum Ausgang des Verfahrens Stellung bezogen. Mehrfach verteidigte Spamer sich, keinen Einfluss auf die Berechnung der Erschließungsbeiträge in der Stadtverwaltung genommen zu haben.[20]

Haushaltsrecht

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Ausgelöst durch die unten aufgezeigte Strafanzeige offenbarte sich eine deutliche Unkenntnis des kommunalen Haushaltsrechts. So verweigerte Spamer die notwendige Reparatur eines Gerätes für den Bauhof, der trotz der vorläufigen Haushaltsführung hätte repariert werden dürfen (Giers im Sonntags Anzeiger vom 10. Mai 2009). Mit der gleichen falschen Begründung: „Vorläufige Haushaltsführung“, verfügte Spamer eine vollständige Sperre aller Fortbildungsmaßnahmen für Verwaltungsmitarbeiter.[21]

Terminplanung

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Als „desaströs“ bezeichnete die SPD-Fraktionsvorsitzende Heidi Schlösser die Terminplanung des Bürgermeisters. Konkreter Anlass war die von Bürgermeister Spamer versäumte Vorlage der Konzessionsverträge (Wegenutzungsverträge) mit der OVAG.

Schließung des Kaufhauses JOH

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Über ein mögliches Mitverschulden an der Schließung des Kaufhauses JOH in Büdingen spekulierte Giers in seinem Wochenkommentar im Kreis-Anzeiger vom 9. Mai 2009. So habe die ablehnende Haltung Spamers gegen Erweiterungswünsche der Firma JOH wesentlich dazu beigetragen, dass das Kaufhaus den Standort Büdingen zum 31. Dezember 2009 aufgeben hat.

Nichtteilnahme an wichtigen Sitzungen des Finanzausschusses

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Zunächst ein offener Brief der Mitglieder des Finanzausschusses an Spamer, später auch eine ausführliche Debatte anlässlich der Beschlussfassung zum Haushalt offenbarten, dass Spamer, statt an den Beratungen zum Haushalt 2009 im Finanzausschuss teilzunehmen, lieber eine Versammlung des Büdinger Carnevall-Clubs besuchte.[22] Die Vorbereitung für die Finanzausschusssitzungen seien beim Bürgermeister mangelhaft oder gar nicht vorhanden. Benötigte Unterlagen würden nicht oder zu spät zugestellt, bemängelte das Ausschussmitglied Benjamin Harris (CDU) während der Haushaltsdebatte.[5]

Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorschriften

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Ende 2008/Anfang 2009 wurden gegen Erich Spamer durch die Stadtverordnetenversammlung und die Kommunalaufsicht Vorwürfe wegen des bewussten Verstoßes gegen Vorschriften erhoben. Bürgermeister Spamer erstattete mit Datum vom 12. Januar 2009 eine Selbstanzeige.

In ihrer Sitzung vom 30. Januar 2009 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen:

  1. Die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen Bürgermeister Spamer bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  2. Die Prüfung durch den Stadtverordnetenvorsteher, ob zivilrechtlich Regressansprüche geltend gemacht werden können.
  3. Die strafrechtliche Überprüfung wegen Untreue bei der Beschlussfassung und dem Kauf eines Pfau-Rexter und der Herrichtung des Bolzplatzes in Wolf.
  4. In der Sache Freibadzaun ist in gleicher Weise wie bei den vorherigen Punkten vorzugehen.
  5. Wegen der versäumten Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über einen Vergleich mit der Fa. Strassing-Limes in Höhe von 99 000 € wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.[23]
Datei:Büdingen Freischwimmbad Zaun.jpg
Zaun am Büdinger Freibad

Der Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Gießen sind folgende Vorgänge zur strafrechtlichen Bewertung vorzulegen:

1. Sanierung des Bolzplatzes im Stadtteil Wolf
2. Beschaffung eines „Pfau-Rexter“ für den Bauhof der Stadt
3. Erneuerung der Umzäunung des Freibades Büdingen
4. Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs im Januar/Februar 2008

Im September 2009 erweiterte die Stadtverordnetenversammlung die Liste der Vorwürfe:

5. Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs mit einem Büdinger Bauunternehmer

Sanierung des Bolzplatzes im Stadtteil Wolf

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2008 wurde der Bolzplatz im Stadtteil Wolf saniert. Die Maßnahmen im Wert von rund 10 000 € wurden vermutlich eigenmächtig durch Bürgermeister Spamer veranlasst, ohne dass andere Gremien der Stadt damit befasst waren. Genehmigte Haushaltsmittel für die Maßnahme standen vermutlich nicht zur Verfügung; die entsprechenden Mittel wären damit rechtswidrig der Dispositionshoheit der Stadtverordnetenversammlung entzogen worden. Die Maßnahme wurde vermutlich unter Verstoß gegen § 114f Abs. 1 HGO (Vorläufige Haushaltsführung) durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, dass zudem gegen weitere haushalts- und vergaberechtliche Vorschriften verstoßen wurde und der Stadt Büdingen damit ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

Beschaffung eines „Pfau-Rexter“ für den Bauhof der Stadt

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Trotz fehlender Mittel im Haushalt beschloss der Büdinger Magistrat Mitte Dezember 2007 die Ausschreibung für den Ersatz des defekten Unimogs des Bauhofs. Auch der Entwurf des Haushalts 2008, der noch im Magistrat zur Beratung stand, wies keine entsprechenden Mittel auf. Die Ausschreibung unterblieb schließlich; statt dessen beschloss der Magistrat am 7. Februar 2008, ohne Ausschreibung ein gebrauchtes Vorführgerät „Pfau-Rexter“ zu beschaffen. Der Hinweis der Leiterin der städtischen Finanzverwaltung, dass eine gesetzeskonforme Finanzierung nicht möglich sei, wurde vom Magistrat hingenommen. Über die Ausgabe wurde weder die Stadtverordnetenversammlung, noch der Finanzausschuss informiert, obwohl dafür ausreichend Zeit bestanden hatte. Vom Finanzausschuss wurde später der Eindruck geäußert, dass die Magistratsmitglieder ihre Beschlüsse auf der Grundlage unzutreffender Informationen gefasst hätten. Zudem habe es der Bürgermeister versäumt, seiner Kontrollpflicht entsprechend gegen den rechtswidrigen Beschluss Widerspruch einzulegen (§ 74 HGO).

Erneuerung der Umzäunung des Freibades Büdingen

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Nachträglich zu den Haushaltsberatungen 2008 brachte der Magistrat die Forderung ein, zusätzliche Mittel in Höhe von 75 000 € für die Erneuerung des Zauns um das Freibad einzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung lehnte dies in ihrer Sitzung am 17. Juli 2008 ab. Am 18. September legte Spamer dem Magistrat eine Vorlage vor, der bereits von ihm erteilten Auftragsvergabe in Höhe von 63 000 € zuzustimmen. Die Stadtverordnetenversammlung wurde über die Auftragsvergabe nicht informiert.

Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs im Januar/Februar 2008

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Im Rahmen der Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in der Büdinger Altstadt kam es auf Grund von Mehrforderungen des beauftragten Bauunternehmens zu einem Rechtsstreit gegen die Stadt. Stadtverordnetenversammlung und Magistrat wurden über die Klage entgegen § 51 Nr. 18 HGO nicht informiert. Spamer legte dem Magistrat in seiner Sitzung vom 3. Januar 2008 einen bereits geschlossenen Widerrufsvergleich mit Kosten von 99 000 € für die Stadt vor, der bis zum 15. Februar hätte widerrufen werden können. Die Stadtverordnetenversammlung tagte am 17. Januar und am 15. Februar. Der Magistrat genehmigte den Vergleich in seiner Sitzung vom 14. Februar. Der Stadtverordnetenversammlung wurde trotz deren alleiniger Zuständigkeit für derartige gerichtliche Vergleiche keine Beschlussvorlage vorgelegt.

Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs mit einem Büdinger Bauunternehmer

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Ohne die zuständige Stadtverordnetenversammlung um Entscheidung zu bitten oder auch nur zu informieren, schloss Spamer einen gerichtlichen Vergleich mit einem Büdinger Bauunternehmer. Die Kosten für die Stadt für den Vergleich beliefen sich einschließlich der Verfahrenskosten auf rund 23 000 €. Die Eltern des Bauunternehmers sind seit Jahren gemeinsam mit dem Bürgermeister politisch aktiv und haben für den Bürgermeister öffentliche Wahlaufrufe unterzeichnet. Die Mutter des Bauunternehmers war in der vergangenen Wahlperiode ehrenamtliche Stadträtin der Liste des Bürgermeisters.

Nichtzahlung von Zuschüssen an den Betreuungsverein Tintenklecks

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Der Betreuungsverein Tintenklecks feiert im Jahr 2010 sein 15-jähriges Bestehen. Gründungsmitglied war im 1995 die Stadt Büdingen, seinerzeit vertreten durch ihren damaligen Ersten Stadtrat Bernd Luft.

Obwohl mündlich zugesichert und auch seitens der Stadt Büdingen die gesamten Jahre immer ausgezahlt, kämpft der Verein nun mit seinem Bestand, da die Stadt die zugesagten Zuschüsse für das KJ 2009 erstmalig nicht ausgezahlt hat. Hintergrund ist der - erstmals - nicht genehmigte Haushalt 2009. Spamer beruft sich dabei auf die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung, die ihm die Auszahlung „freiwilliger Leistungen“ verbiete.

Der Verein wehrt sich zur Zeit öffentlich, um auf die besondere rechtliche Situation des Vereins hinzuweisen. Des weiteren will er auf die Notwendigkeit und den Erhalt der Einrichtung aufmerksam zu machen - gerade unter dem Gesichtspunkt einer „Familienstadt mit Zukunft“.[24][25]

Lufthansa Airbus Büdingen

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Ohne Kommentar:

Leserbrief: „Büdingen, nicht nur der Ortsname unseres kleinen Städtchens, sondern seit dem 4. März 2010 auch der offizielle Namen eines Lufthansa Airbus. Anlass für die Namenstaufe war der 70. Geburtstag von Wilhelm Althen, ehemaliger Frachtchef von Lufthansa Cargo. Zu seinen Ehren eine von der Stadt veranstaltete Feier. Die PR-Abteilung der Fluggesellschaft hatte für diesen Anlass zwei Büdinger Stewardessen eingeteilt, die Deutsche Lufthansa zu repräsentieren. Zum einen Catharine Gille, die seit 33 Jahren für die Lufthansa um die Welt fliegt. Zum anderen ihre Tochter Pauline, die seit einem halben Jahr auch für diese Fluglinie fliegt. Mutter und Tochter, aus Büdingen kommend, für Lufthansa arbeitend, perfekt dachte die Fluggesellschaft.
Gar nicht perfekt, sagte die First Lady Büdingen`s, Ina Schneider. Sie drohte der Flugzeugtaufe fern zu bleiben, sollte ihre Schwester und Nichte dort repräsentieren. Auf diese Erpressung hin setzte der Bürgermeister alle Hebel in Bewegung, um die Büdinger Flugbegleiter der Feier fern zu halten.
Es ist erbärmlich, wenn Bürgermeister Spamer privaten Zwist nicht von dienstlichen Belangen trennen kann. Professionalität sieht anders aus. Sollte das Ehepaar Spamer-Schneider tatsächlich in Erwägung ziehen, einmal mit dem Airbus „Büdingen“ fliegen zu wollen, wäre dringend geraten, sich vorher die Besatzungsliste geben zu lassen, damit nicht eine der Büdinger Flugbegleiterinnen an Bord ist. Man müsste sie von dem Flug absetzen lassen.

Martin E. Gille, Büdingen[26]


Personalführung

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Reiner Hornung (Pro Vernunft):
„Jede andere Führungskraft, deren Personalführung zu solchen Fluktuationen und Leistungsabbau führte, wäre schon längst ihren Job los.“[27]

Verschiedene Mitarbeiter der Stadtverwaltung Büdingen haben ihr Arbeitsverhältnis auf Grund des für sie unerträglichen Umgangs von Spamer beendet. So wechselte etwa der Leiter des Haupt- und Personalamtes nach Karben. Der städtische Bauhofleiter kündigte unmittelbar am Tag nach der Wahl. Mitte Dezember 2009 kündigte die Projektleiterin des vom Land Hessen geförderten Programms „Familienstadt mit Zukunft“.[28][29]

Als Konsequenz der Wiederwahl legten der Stadtbrandinspektor sowie sein Stellvertreter ihre Ämter nieder.[30] Der Stadtbrandinspektor bemerkte hierzu: „Ich hatte den Eindruck, dass ich als Stadtbrandinspektor in dieser Stadt, zumindest vom Bürgermeister, nicht als Person wahrgenommen werde, die die Feuerwehr leitet.“[31]

In der Personalversammlung der Stadtverwaltung im Dezember 2011 teilte Spamer mit, er werde sich nicht mehr mit dem Personalrat besprechen. Als Grund gab er an, dass einzelne Personalratsmitglieder nicht verstanden hätten, dass er der Chef sei.

Anfang 2012 unterlag Spamer vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Er hatte über Jahre einen Beamten rechtswidrig nicht amtsangemessen beschäftigt.

Narrenhaus

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Mitte 2012 bezeichnete Spamer die Stadtverordnetenversammlung als „Narrenhaus“. Die Äußerung fiel bei einer Ansprache vor dem Büdinger Gewerbe- und Verkehrsverein. Aufgefordert, sich für seine Entgleisung zu entschuldigen, bestärkte Spamer seine Äußerung. Bis auf die ihn tragende FWG zeigten sich alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenden Gruppierungen empört.

Einzelnachweise

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  1. www.erich-spamer.de, Abgerufen am 2. Februar 2009 - inzwischen abgeschaltet.
  2. Kreis-Anzeiger: Erich Spamer siegt im Wahlkrimi, 19. Oktober 2015
  3. Kreis-Anzeiger: „Provokation oder Naivität? : WAHLKAMPF CDU- und SPD-Politiker tauchen in Werbekampagne des Büdinger Bürgermeisters auf“, 22. September 2015
  4. TOP 10 der 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16. November 2012
  5. a b Kreis-Anzeiger: Parlament gibt Haushalt grünes Licht - Kämmerer in der Kritik : Vor allem CDU und SPD gehen mit Bürgermeister Spamer hart ins Gericht, 19. Mai 2009
  6. Wetterauer Zeitung: „Disziplinarverfahren: Spamer muss zahlen“, 9. Januar 2015
  7. Kreis-Anzeiger: „Kommunalaufsicht verhängt Geldstrafe über Bürgermeister : VERFÜGUNG „Dienstpflichtverletzung in mehreren Fällen“ / Höhe des Bußgelds noch nicht bekannt“, 9. Januar 2015
  8. Frankfurter Neue Presse: „Büdingens Bürgermeister muss 6884 Euro zahlen“, 10. Januar 2015
  9. Kreis-Anzeiger: „Starrsinnig und unbelehrbar“ - Pro Vernunft wirft Bürgermeister Spamer mangelnde Einsicht vor / „Nächstes Geldgeschenk“, 6. Mai 2015
  10. Kreis-Anzeiger: Stadt stellt Spamer 54.500 Euro in Rechnung, 30. März 2015
  11. Wetterauer-Zeitung: Bürgermeister Spamer will nicht zahlen, 1. April 2015
  12. Wetterauer Zeitung: „Beschwerde wegen Alkoholkonsums gegen Spamer“, 16. Oktober 2014
  13. Kreis-Anzeiger: Vorzeitig beendet : Stadtverordnete vertagen Sitzung...vermutlich war er alkoholisiert zur Sitzung erschienen.
  14. BILD: Suff-Skandal in Büdingen : Bürgermeister zu betrunken – Ratssitzung abgebrochen!, 19. September 2014
  15. FFH: Büdingen: Diskussionen über betrunkenen Bürgermeister
  16. hr-online: Versammlung abgebrochen - Bürgermeister betrunken bei Sitzung
  17. Kreis-Anzeiger: Bürgerentscheid: Was sagen Richter in Kassel? 15. Januar 2014
  18. Kreis-Anzeiger: „Anweisung Spamers könnte Folgen haben - DATENSCHUTZ E-Mail-Adressen der Stadtverordneten sichtbar“, 5. November 2013
  19. Kreis-Anzeiger: „Schuss geht nach hinten los - Büdingens Bürgermeister muss nach Klage gegen Straßenbeiträge noch mehr zahlen “, 29. Oktober 2013
  20. Stadtverordnetenversammlung vom 27. März 2015
  21. Mitteilungen des Personalrats
  22. Kreis-Anzeiger: „Verpflichtet, zum Wohle der Stadt zu arbeiten“ : Stadtverordnete kreiden Bürgermeister Spamer an, dass er lieber zur BCC-Versammlung als in den Finanzausschuss ging. 9. Mai 2009
  23. Kreis-Anzeiger: „Das Maß ist voll, da reicht keine Entschuldigung“. 2. Februar 2009, S. 7
  24. Kreis-Anzeiger Betreuungsverein „Tintenklecks“ pocht auf städtische Zuschüsse : Vorsitzende Astrid Hinteregger wendet sich erneut an Bürgermeister - Lösung in Sicht? 22. Januar 2010, S. 20
  25. Kreis-Anzeiger: Verhalten der Stadt verärgert Eltern : Gesprächsangebote des Betreuungsvereins „Tintenklecks“ verpuffen bis jetzt. 22. Januar 2010, S. 20
  26. Leserbrief an Kreisanzeiger und Büdingen-Wiki vom 5. März 2010
  27. Kreis-Anzeiger: „Dann wird es zappenduster in Büdingen - Fraktion Pro Vernunft kritisiert Personalführungsstil von Bgm. Spamer, 07. Jan 2010
  28. Kreis-Anzeiger: Nach Kritik an Verwaltung kündigt Projektleiterin Vertrag : Maria Steinmetz-Hesselbach kehrt Büdinger „Familienstadt mit Zukunft“ den Rücken. 4. Januar 2010, Seite 11
  29. Kreis-Anzeiger: SPD lobt Verdienste und bedauert Weggang : Dieter Egner, stellvertretender Fraktionschef der Sozialdemokraten, kommentiert Kündigung Maria Steinmetz-Hesselbachs. 8. Januar 2010, S. 18
  30. Kreis-Anzeiger: Diefenbach und Bretthauer reichen ihren Rücktritt ein : Büdingens Stadtbrandinspektor und dessen Stellvertreter ziehen Konsequenzen. 17. Oktober 2009, S. 13
  31. Kreis-Anzeiger: Feuerwehr findet keinen Nachfolger für Diefenbach. 6. November 2009, S. 19
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