Benutzer:Tetris L/Störung öffentlicher Betriebe


Als Störung öffentlicher Betriebe wird im deutschen Strafrecht eine Straftat gemäß § 316b Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet, die sich gegen Einrichtungen der öffentlichen Versorgung, Ordnung oder Sicherheit richtet.

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Literatur Bearbeiten

  • Frank H. Bernstein: 316 b StGB - Störung öffentlicher Betriebe (= Europäische Hochschulschriften. Band 916). Lang, Frankfurt/M./Bern/New York/Paris 1989, ISBN 978-3-631-42389-9.